AW: Wann darf Vorgesetzter Mitarbeiter zu Hause aufsuchen?
Vielen Dank. Das sind sehr wertvolle Hinweise.
Auf den Gedanken mit dem nicht genommenen Urlaub bin ich überhaupt noch nicht gekommen.
Ich denke, dass ich Deinem Rat folgen werde und unseren Anwalt einschalte ... bevor das Drama da ist.
Vielen Dank an Euch alle. Dieses Forum ist einfach großartig und lebt nur durch Leute wie Euch :-))))
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Wann darf Vorgesetzter Mitarbeiter zu Hause aufsuchen?
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AW: Wann darf Vorgesetzter Mitarbeiter zu Hause aufsuchen?
Zitat von Logis Beitrag anzeigenIch befürchte, dass wir von ihm nichts mehr hören werden.
Das könnte bei der einen oder anderen Sachverhaltsfrage schwierig werden.
Danach forderst du den AN schriftlich auf, seinen Pflichten nachzukommen. Tut er das, ist es gut. Tut er es nicht, führt das zu Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach vorheriger Beteiligung des Integrationsamtes.
Das wird sicherlich ein etwas mühsamer Weg. Aber wenn der Rentenantrag beispielsweise abgelehnt wird, möglicherweise eine Klage vor dem Sozialgericht folgt und der AN zwischendurch auf die Idee kommt, nun doch wieder arbeitsfähig zu sein, wird es für euch nicht einfacher.
Und ganz am Schluss möchte er noch den Urlaub für mehrere Jahre ausgezahlt bekommen ...
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AW: Wann darf Vorgesetzter Mitarbeiter zu Hause aufsuchen?
Hallo Werner,
[QUOTE]Zitat von werner h. Beitrag anzeigenDas stimmt wohl ein Stück weit. Der ärztliche Wiedereingliederungsplan gilt als Arbeitsunfähigkeitsbesche inigung. Ich würde in diesem Fall als AG die Krankenkasse jedoch darüber informieren, dass die Wiedereingliederung abgebrochen wurde. Denn die bekommen ja auch einen Durchschlag des WE-Plans.
... also ausgesteuert aufgrund des langen Krankengeldbezugs.
Ist das arbeits- oder tarifvertraglich so geregelt? Gilt das auch für eine befristete Rente? Oder ruht das Arbeitsverhältnis während einer befristeten Rente nur?
Im Zweifelsfall durch die Vorlage des Rentenbescheids durch den AN.
Deswegen bis ich letztee woche ja auch persönlich zu ihm hingefahren.
Ich befürchte, dass wir von ihm nichts mehr hören werden.
Das könnte bei der einen oder anderen Sachverhaltsfrage schwierig werden.
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AW: Wann darf Vorgesetzter Mitarbeiter zu Hause aufsuchen?
Zitat von Logis Beitrag anzeigen... Nach deren Aussage ist der Mitarbeiter, da er sich in der Wiedereingliederung befindet nach wie vor krankgeschrieben und der Arbeitgeber somit raus.
Aus dem Krankenstand wird er nächstem Monat ausgegliedert,
ein Rentenantrag ist gestellt. Nach Aussage des IfD wird der Übergang vom Arbeitsamt finanziert.
Das Beschäftigungsverhältnis endet mit Renteneintritt.
Wie und wann wir davon erfahren ist mir allerdings völlig schleierhaft.
Leider habe ich bisher keine Erfahrung in dieser Richtung
Wenn einer oder mehrere von Euch schon über Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen, wäre ich über jede Unterstützung und Tipps sehr dankbar.
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AW: Wann darf Vorgesetzter Mitarbeiter zu Hause aufsuchen?
Welchen Status hat das Arbeitsverhältnis denn nun? Die telefonische Mitteilung alleine ist keine Eigenkündigung. Ist er jetzt arbeitsunfähig geschrieben? Hat er einen Rentenbescheid? Oder liegt eine schriftliche Kündigung oder ein unterschriebener Aufhebungsvertrag vor?
Leider habe ich bisher keine Erfahrung in dieser Richtung und kann auch die Aussagen des IfD nur unbewertet weitergeben.
Wenneiner oder mehrere von Euch schon über Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen, wäre ich über jede Unterstützung und Tipps sehr dankbar.
Angesichts der bisherigen Fehlzeiten und Unsicherheiten gibt es doch bestimmt eine Vertretungslösung, oder?
Eine Einarbeitung dauert bei uns ca 6 Monate, bis ein Mitarbeiter wirklich voll einsetzbar ist. Wir wollten seinen Arbeitsplatz erhalten und für einen kürzen Zeitraum hätte ein Ersatz keinen Sinn gemacht.
Dazu kann man niemanden zwingen. Das gebietet nur der Anstand, und den hat nicht jeder.
Gruß
Logis
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AW: Wann darf Vorgesetzter Mitarbeiter zu Hause aufsuchen?
Hallo,
der Antwort von Meistermacher ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Ich finde den Sachverhalt allerdings interessant und habe da noch ein paar Fragen dazu - falls du die beantworten willst.
Zitat von Logis Beitrag anzeigen[FONT="](GDB 80%).
...
Schließlich hatte er von einem auf den anderen Tag nur telefonisch mitgeteilt, dass er aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeiten kommen wird.
Anderenfalls würde das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen. Dann wärst du bzw. der AG im Zugzwang, um eine Klärung herbeizuführen.
ungeachtet der Tatsache, dass so ad hoc kein Ersatz gefunden werden kann.
Nach seinen Angaben sei ihm die Belastung der Kollegen nicht wichtig.
(so einfach, wie er sich das vorgestellt hat, geht das Auszusteigen natürlich nicht),
seine persönliche Sachen zu packen, Firmeneigentum zu übergeben
und sich von seinen Kollegen zu verabschieden.
Gruß,
werner
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AW: Wann darf Vorgesetzter Mitarbeiter zu Hause aufsuchen?
Hallo,
wenn jemand solche Aussagen wie dein Bekannter trifft, dann soll er auch Ross und Reiter (§ und Urteile) nennen.
Gruß
Hubertus
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AW: Wann darf Vorgesetzter Mitarbeiter zu Hause aufsuchen?
Hallo Meistermacher,
Vielen Dank!
Die Aussage meines Bekannten hatte mich doch verunsichert.
Grüße
Logis
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AW: Wann darf Vorgesetzter Mitarbeiter zu Hause aufsuchen?
Hallo Logis,
jeder Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter besuchen. Wenn der Mitarbeiter jedoch die türe nicht aufmacht darf dieses zu keinerlei Konsequenzen führen, da der Mitarbeiter eingenständig entscheiden darf ob er besuch emfangen will oder nicht.
Dein MA hat diese Besuch empfangen und dir die Schlüssel übergeben, prima, alles OK.
Gruß
Meistermacher
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Wann darf Vorgesetzter Mitarbeiter zu Hause aufsuchen?
Hallo Forum,
einer unserer Mitarbeiter ist gesundheitlich schwer beeinträchtigt (GDB 80%). Sein Gesundheitszustand hatte sich in den letzten drei Jahren leider sehr verschlechtert. Er hatte sehr lange Ausfallzeiten, war aber seit September 2015 in der Eingliederung. Seitens des Betriebes und seiner Kollegen wurde alles getan um die Eingliederung erfolgreich zu gestalten.
Seit der WE hat der Mitarbeiter sich sehr verändert, was sicher auch auf seinen schlechten Gesundheitszustand zurückzuführen ist, aber nicht ausschließlich. Den psychologischen Aspekt möchte ich hier erstmal außen vor lassen, die Zusammenhänge sind sehr komplex und würden den Rahmen hier sprengen.
In den letzten vier Monaten ist er dadurch besonders auffällig geworden, dass er sich an keine Absprachen hält, Termine nicht einhält, falsche Auskünfte gibt (z.B. zu laufenden Anträgen) und sich die Dinge gerne so auslegt, wie es ihm gerade gefällt. Dieses Verhalten hatte bereits mehrere Personalgespräche nach sich gezogen.
Schließlich hatte er von einem auf den anderen Tag nur telefonisch mitgeteilt, dass er aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeiten kommen wird. Das tut uns allen sehr leid für ihn. Das Ärgerliche daran ist, dass er dies nach eigenen Angaben schon seit einem Jahr wusste, es aber nur nicht mitteilen wollte, ungeachtet der Tatsache, dass so ad hoc kein Ersatz gefunden werden kann. Nach seinen Angaben sei ihm die Belastung der Kollegen nicht wichtig.
Bedauerlicherweise kam es noch zu weiteren Unregelmäßigkeiten. Es war ein Folge Termin vereinbart um ein abschließendes Gespräch zu führen um den weiteren Verlauf zu klären (so einfach, wie er sich das vorgestellt hat, geht das Auszusteigen natürlich nicht), seine persönliche Sachen zu packen, Firmeneigentum zu übergeben und sich von seinen Kollegen zu verabschieden.
Montags stellte ich dann fest, dass er entgegen der Absprache am Wochenende vorher im Betrieb war, Sachen gepackt hat (ohne mögliche Überprüfung was Firmeneigentum ist und was nicht), Emails geschrieben hat, interne Emails nach außen weitergeleitet hat usw.
Es wurde mehrfach erfolglos versucht ihn zu kontaktieren. Daraufhin habe ich ihn mittags persönlich zu Hause aufgesucht und vom ihm den Firmenschlüssels und den Alarmanlagen-Chip abzuholen.
Im Nachgang hat mir ein Bekannter erzählt, dass es überhaupt nicht erlaubt wäre, einen Mitarbeiter zu Hause aufzusuchen. Ich möchte nochmal klarstellen, dass dieser Besuch kein Kontrollbesuch war, sondern ausschließlich dazu diente Firmeneigentum wieder zurück zu führen.
Weiß jemand Näheres über den Sachverhalt ob so ein „Besuch“ wie dieser erlaubt ist oder nicht?
Meine bisherige Internet Recherche ergab nichts Schlüssiges.
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