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Anwesenheitspflicht während den Pausen?

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  • Anwesenheitspflicht während den Pausen?

    Einen guten morgen alle miteinander.
    Ich habe leider noch keinen Beitrag zu meiner Frage gefunden und hoffe das mir jemand helfen kann.
    Erstmal sei gesagt das es bei uns keinen BR gibt und auch nie einen geben wird! Nur der Gedanke wird mit Kündigung bestraft und wir alle hier sind auf unseren Arbeitsplatz angewiesen!

    Wir arbeiten 40std. die Woche, 5Tage, auch am WE. eine Schicht geht immer 9Std. inkl. 1Std. Pause. Die Pausen sind nicht fest und werden immer je nach Arbeitsbetrieb genommen oder Gelegt. In der Regel 1x30min, 2x15min. Soweit alles gut.
    Manchmal kommt es eben vor, das Termine so gelegt sind das 1x30min. Pause nur am Schluß einer Schicht gelegt werden können. Auf unseren Vorschlag die Pausen wegzulassen, sprich 8std. arbeiten keine Pause machen und dann nach Hause gehen, wollte sich unser AG nicht einlassen.
    Seit einiger Zeit gibt es die Vorschrift, das man wärend der Pausen das Betriebsgelände nicht mehr verlassen darf! Totaler Schwachsinn is schon klar, allerdings gibts ne Abmahnung wenn mans doch macht.
    Der AG will wohl damit unterbinden das Pausen absichtlich auf das Ende der schicht gelegt wird und man dan früher nach Hause fährt. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen das es rechtens ist das der AG dem AN vorschreiben kann wie und wo er seine Pause verbringen darf.
    Gibt es irgendwo einen Rechtsauszug dem man dem AG vorlegen kann, denn nur dann zeigt er einsicht. vorher brauch man garnicht mit denen Reden. Habenleider schon die eine oder andere seltsame auseinandersetzung hinter uns die nur beendet werden konnte wenn wir ihm ein Gesetz auf den Schreibtisch legen konnten.

    Für hilfe wären wir sehr dankbar.
    Gruß und danke

  • #2
    AW: Anwesenheitspflicht während den Pausen?

    Arbeitszeitgesetz § 4

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    • #3
      AW: Anwesenheitspflicht während den Pausen?

      Zitat von Samuel Beitrag anzeigen
      Auf unseren Vorschlag die Pausen wegzulassen, sprich 8std. arbeiten keine Pause machen und dann nach Hause gehen, wollte sich unser AG nicht einlassen
      Das darf er auch gar nicht, s. ArbZG.
      Grüße

      Guido

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      • #4
        AW: Anwesenheitspflicht während den Pausen?

        Hallo Samuel,
        was die Anwesenheitspflicht während der Pausen anbelangt hat das Bundesarbeitsgericht eine eindeutige Festlegung getroffen. Zitat: "Pausen sind im voraus festgelegte Unterbrechungen der Arbeitszeit, bei denen jeder Arbeitnehmer frei darüber entscheiden kann wo und wie er sie verbringen will" (BAG, DB 93, 1149)
        Es kann Euch also niemand verbieten während der Pause das Werksgelände zu verlassen. Allerdings habt Ihr dann auch keinen Versicherungsschutz falls was passieren sollte.

        Gruß Ralf

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        • #5
          AW: Anwesenheitspflicht während den Pausen?

          Danke erstmal für die Antworten.
          Natürlich darf der AG nicht verlangen das wir 8std. ohne pausen arbeiten. Im letzten Betrieb in dem ich tätig war(Tarifverträge nach Öffentlichemdienst), gab es in den verschiedenen Abteilungen unterschiedliche Pausenregelungen die alle durch eine Übereinkunft mit den MAs, dem BR und dem AG möglich waren/sind. Diese Regelungen gingen von
          1. 8std. arbeit + 45min. Pause (5Tage Woche)
          2. 8std. arbeit + 30min. Pause (5Tage Woche)
          3. 7std. arbeit ohne Pause (5Tage Woche + jeden 2.Samstag um die std. voll zu machen)

          Also muss es ja doch ne möglichkeit geben. Zumal das Arbeiten ohne Pause in unserem Fall große vorteile für den AG hat da wesentlich mehr termine bearbeitet werden können. natürlich rechnet der AG ja damit das des öffteren pausen nicht genommen werden da keine zeit dafür da ist.

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          • #6
            AW: Anwesenheitspflicht während den Pausen?

            Hallo Samuel,
            natürlich mag es für Euren Arbeitgeber besser sein, wenn Ihr ohne Pausen durcharbeitet. Aber Ihr dürft es nicht. Gemäß §4 Arbeitszeitgesetz ist es nicht zulässig länger als sechs Stunden ohne Ruhepausen zu arbeiten. Also nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit müßt Ihr eine Pause machen. Die dient schließlich Eurer Erholung.
            Stell Dir mal vor Du hast einen Arbeitsunfall und kommst zum Arzt. Der füllt dann ein Protokoll aus was an die Berufsgenossenschaft geht. Und da steht dann drin daß Du keine Pause gemacht hast. Dann geht aber die Post ab.
            Wenn Du in Deinem alten Betrieb andere Pausenregelungen hattest, was in Absprache mit dem Betriebsrat möglich ist, dann lagen die aber zumindest alle im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes. Damit waren die zulässig. Aber einfach keine Pausen machen oder diese ans Schichtende zu verlegen um eher nach Hause zu können, ist ganz klar rechtswidrig.

            Gruß Ralf

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            • #7
              AW: Anwesenheitspflicht während den Pausen?

              Zitat von Samuel Beitrag anzeigen
              3. 7std. arbeit ohne Pause (5Tage Woche + jeden 2.Samstag um die std. voll zu machen)

              Also muss es ja doch ne möglichkeit geben.
              Wo kein Kläger bzw. keine Kontrolle da kein Richter.
              Du kannst dir ja aber mal die Strafvorschriften im ArbZG ansehen, dein AG will das halt nicht riskieren.

              MfG
              Matthias

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