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Abfindung bei eigener Kündigung möglich?

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  • Abfindung bei eigener Kündigung möglich?

    Guten Tag,

    ein Forums-Neuling meldet sich.
    Nach knapp 25 Jahren bei meiner Firma bin ich's wirklich leid. Es geht nicht mehr.
    Da ich recht "teuer" (leitender Angest.) und ziemlich sicher bin, dass meine Firma mich auch gern von hinten sähe, aber mir beim besten Willen nicht kündigen kann, möchte ich denen meinen Fortgang gern recht teuer machen (und mir ein wenig "versüssen")

    Folgende Fragen also.

    1) welche Chancen habe ich nach 25 Jahren grundsätzlich auf eine Abfindung? wie berechnet man die? (gilt immer noch: ein 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr?)

    2) gilt der volle ESt-Satz für eine Abfindung?

    3) wie geht man dann am besten vor, wenn man nicht selbst kündigen möchte (oder hätte man selbst dann trotzdem noch 'ne Chance auf Abfindung?) / Aufhebungsvertrag?

    4) ist es schädlich, wenn ich bei einem anderen Arbeitgeber schon eine so gut wie 100%ige Chance auf Einstellung habe (muss ich das sagen)? Ich werde defintiv NICHT arbeitslos sein, falls ich kündigen sollte.

    5) Kann es hilfreich sein, einen Mittelsmann (Anwalt / Gewerkschaft) die Verhandlungen in Sachen Abfindung führen zu lassen?

    Vielen Dank für Antworten oder Hilfestellungen.

  • #2
    AW: Abfindung bei eigener Kündigung möglich?

    Grundsätzlich wieso sollte ein AG in der Situation eine Abfindung zahlen?

    Du kannst natürlich versuchen es so geschickt anzustellen, dass der AG nicht mitbekommst, dass du 1. eh weg willst und 2. schon nen anderen Job hast.

    Abfindungen sind seit einiger Zeit vom 1. € an steuerpflichtig, allerdings nach der 5tel Regelung was die Progression bei der Steuer etwas abdämpft. Im Grunde wird aber mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

    MFG
    Matthias

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    • #3
      AW: Abfindung bei eigener Kündigung möglich?

      Ganz, simpel, Matthias und damit auch Dank für die Antwort ...
      Deshalb könnte er ein Interesse haben, mich loszuwerden:

      Er (der AG) hat keine wirkliche Verwendung mehr für mich, da meine Art Arbeit weggefallen ist. Versetzen kann er mich nicht.
      Er könnte meine (Plan-)Stelle billiger mit einem Jüngeren besetzen.
      Er sparte erheblich bei der betrieblichen Altersversorgung (bin "Alt-Fall") mit hohen Ansprüchen.
      Er würde einen "schwierigen" Mitarbeiter los.

      Schade. Fünftel-Regelung wäre für mich wg. des zu hohen Steuersatzes uninteressant.

      MfG

      Kommentar


      • #4
        AW: Abfindung bei eigener Kündigung möglich?

        Zitat von hopodertop Beitrag anzeigen
        Folgende Fragen also.

        1) welche Chancen habe ich nach 25 Jahren grundsätzlich auf eine Abfindung? wie berechnet man die? (gilt immer noch: ein 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr?)
        Ein 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung galt nmoch nie und gilt immer noch nicht. Eine Abfindung ist immer entweder Verhandlungsbasis oder wird von einem Richter festgelegt.

        2) gilt der volle ESt-Satz für eine Abfindung?
        Bei Eigenkündigung schon.

        3) wie geht man dann am besten vor, wenn man nicht selbst kündigen möchte (oder hätte man selbst dann trotzdem noch 'ne Chance auf Abfindung?) / Aufhebungsvertrag?
        Man wartet bis man gekündigt wird und verhandelt dann über eine Abfindung. Alles andere würde ja den Abkehrwillen verraten und die Bereitschaft zur Abfindungszahlung gegen Null tendieren lassen.

        4) ist es schädlich, wenn ich bei einem anderen Arbeitgeber schon eine so gut wie 100%ige Chance auf Einstellung habe (muss ich das sagen)? Ich werde defintiv NICHT arbeitslos sein, falls ich kündigen sollte.
        Das ist dann schädlich, wenn der alte AG das mitbekommt.

        5) Kann es hilfreich sein, einen Mittelsmann (Anwalt / Gewerkschaft) die Verhandlungen in Sachen Abfindung führen zu lassen?
        Ja.

        Klaus II

        Kommentar


        • #5
          AW: Abfindung bei eigener Kündigung möglich?

          Das Interesse des AGs ist mir schon klar, in dem Moment in dem er aber mitbekommt, dass du was anderes hast wird sein Interesse stark sinken.

          Ansonsten je höher dein Steuersatz desto mehr lohnt die 5tel Regelung.

          Was man vielleicht auch beachten sollte, ist den Ex-AG vielleicht nicht zu arg zu verprellen in dem man dem was erzählt was nicht stimmt und der bekommt es hinterher raus. Ruft vielleicht noch bei deinem neuen AG an oder trifft ihn im Golfclub ....

          Es macht halt auch nicht immer Sinn in einer speziellen Situation das Max. rauszuholen. Aber das musst du selber wissen.

          MfG
          Matthias

          Kommentar


          • #6
            AW: Abfindung bei eigener Kündigung möglich?

            Zitat von matthias Beitrag anzeigen
            Ansonsten je höher dein Steuersatz desto mehr lohnt die 5tel Regelung.
            Kannst Du das mal erläutern?

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