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8 Tage Pflichturlaub im 1. Quartal???

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  • 8 Tage Pflichturlaub im 1. Quartal???

    In meinem Betrieb (großes Verkehrsunternehmen) bin ich im Fahrdienst tätig. Zur Zeit läuft die Urlaubsplanung für 2009. Ich muß in meiner Planung 8 Werktage im 1. Quartal nehmen. Das ist vom Betriebsrat auch genehmigt. Darf der Arbeitgeber das so pauschal vorschreiben? Es sind keine Betriebsferien.

    Vielen Dank im vorraus

  • #2
    AW: 8 Tage Pflichturlaub im 1. Quartal???

    Diese Forderung halte ich für unzulässig, siehe § 7 (2) BUrlG.

    Der BR kann das Gesetz auch nicht aushebeln.

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    • #3
      AW: 8 Tage Pflichturlaub im 1. Quartal???

      Zitat von O. Rakel Beitrag anzeigen
      Diese Forderung halte ich für unzulässig, siehe § 7 (2) BUrlG.

      Der BR kann das Gesetz auch nicht aushebeln.
      Denke das § 7 (1) gemeint ist. Dort steht:
      "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

      Aber was ist mit "dringende betriebliche Belange, bzw. Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer" gemeint? Kann der Arbeitgeber in meinem konkreten Fall, die Sache damit begründen, wenn keiner im 1. Quartal Urlaub nimmt muß dieser Urlaub in ja in dem restlichen Zeitraum genommen werden. Und dann hätte ein anderer keine Möglichkeit mehr seinen Urlaub z.B. im Sommer zu nehmen, weil manche ihren gesamten Jahresurlaub in diesen restlichen Monaten genommen haben?

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      • #4
        AW: 8 Tage Pflichturlaub im 1. Quartal???

        Zitat von DerWettringer Beitrag anzeigen
        Denke das § 7 (1) gemeint ist.
        Was gefällt Dir am § 7 (2) nicht?

        Kommentar


        • #5
          AW: 8 Tage Pflichturlaub im 1. Quartal???

          Zitat von O. Rakel Beitrag anzeigen
          Was gefällt Dir am § 7 (2) nicht?
          Dort steht:
          "Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.

          Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als 12 Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen."

          Was hat das mit meiner Frage zu tun??

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          • #6
            AW: 8 Tage Pflichturlaub im 1. Quartal???

            Zitat von DerWettringer Beitrag anzeigen
            In meinem Betrieb (großes Verkehrsunternehmen) bin ich im Fahrdienst tätig. Zur Zeit läuft die Urlaubsplanung für 2009. Ich muß in meiner Planung 8 Werktage im 1. Quartal nehmen. Das ist vom Betriebsrat auch genehmigt. Darf der Arbeitgeber das so pauschal vorschreiben? Es sind keine Betriebsferien.

            Vielen Dank im vorraus
            Hast Du denn einmal nachgefragt wo der Sinn in dieser Regelung liegt?

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            • #7
              AW: 8 Tage Pflichturlaub im 1. Quartal???

              Zitat von DerWettringer Beitrag anzeigen
              Was hat das mit meiner Frage zu tun??
              Dann ist Deine Frage offensichtlich miss- oder unverständlich formuliert.

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