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Als Arb. eingestellt, Angestelltenarbeit verrichtet...

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  • Als Arb. eingestellt, Angestelltenarbeit verrichtet...

    Hallo Leute!

    Habt ihr eine Ahnung, ob es rechtens ist, als Arbeiter eingestellt und auch gekündigt zu werden, aber "Angestellten-Arbeit" (im Büro) verrichtet zu haben?

    Wenn jemand hierzu mehr wissen möchte, werde ich gerne die ganze Geschichte erzählen...

    Für eure Antworten dankt euch
    JWKdt

  • #2
    AW: Als Arb. eingestellt, Angestelltenarbeit verrichtet...

    Hallo,

    Zitat von JWKdt Beitrag anzeigen
    Wenn jemand hierzu mehr wissen möchte, werde ich gerne die ganze Geschichte erzählen...
    Eine nachvollziehbare Kurzversion reicht (hoffentlich) auch.

    MfG

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    • #3
      AW: Als Arb. eingestellt, Angestelltenarbeit verrichtet...

      Hallo!

      Ich habe als Arbeiter (Drucker) in einer Druckerei angefangen. Dienstzettel auf Arbeiter ausgestellt. Arbeitszeit: 38 Stdn.

      Nach 2 Monaten wollten die mich für die Arbeitsvorbereitung im Büro. Ausgemachte Arbeitszeit 7.00-15:00 Uhr. Dass mir die halbe Stunde Mittagspause abgezogen wird habens sie mir gleich mal verschwiegen...

      Gekommen bin ich aber meist (freiwillig) so um 5:40 Uhr herum.
      Gegangen anfangs nach 15 Uhr, später immer UM 15 Uhr.

      Nach 7 Monaten hab ich jetzt die Kündigung ( wegen Auftragsmangel der Firma) als Arbeiter (wahrscheinlich wegen der Kündigungsfrist von nur 2 Wochen) zum Ende der Woche bekommen.

      Ist das rechtens oder hätte mich die Firma als Angestellten einstufen müssen, weil ich im Büro ja "Angestellten-Arbeit" verrichtet habe?

      Weiß das jemand?

      Mit Dank im voraus,
      JWKdt

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      • #4
        AW: Als Arb. eingestellt, Angestelltenarbeit verrichtet...

        Wo sind denn die Unterschiede zwischen Arbeiter und Angestelltem? Unterschiedliche Tarifverträge (und finden die überhaupt Anwendung)? Unterschiedliche Arbeitsverträge?

        Kommentar


        • #5
          AW: Als Arb. eingestellt, Angestelltenarbeit verrichtet...

          Der Unterschied besteht darin, dass Angestellte ein bisschen mehr Geld bekommen und eine längere Kündigungsfrist (4 Wochen) haben.

          Abgesehen davon dürfen Angestellte nur mit Monatsletzten oder sogar Quartalsweise gekündigt werden, Arbeiter aber zu jedem Wochenende (Freitag, Samstag) und die Zeit beträgt hier nur 2 Wochen...

          Kündigt mich die Firma also als Arbeiter am 19.9 (Freitag) habe ich bis zum 3.Oktober Kündigungsfrist. Als Angestellter kann sie mich aber erst am 30.9 kündigen und sie muss mir bis Ende Oktober das Geld zahlen. Es verlängert sich somit auch der Berechnugszeitraum für das Weihnachtsgeld!!

          Liebe Grüße,
          JWKdt

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          • #6
            AW: Als Arb. eingestellt, Angestelltenarbeit verrichtet...

            Rein gesetzlich können die Kündigungsfristen meines Wissens nur durch einen Tarifvertrag gekürzt werden. Finde mal raus, ob für Dich einer gilt.
            Grüße

            Guido

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            • #7
              AW: Als Arb. eingestellt, Angestelltenarbeit verrichtet...

              Die gesetzliche Unterscheidung von Angestellten und Arbeitern wurde vor über 10 (?) Jahren aufgegeben.

              Kommentar


              • #8
                AW: Als Arb. eingestellt, Angestelltenarbeit verrichtet...

                Würde ich so nicht sagen, denn ich kenne sehr wenig Arbeiter, die bei der Einstellung nach Kündigungsbedingungen nachfragen, aber sehr viele Angestellt, die die Kündigungszeiten und das Gehalt mit der Einstellung aushandeln und im AV festschreiben.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Als Arb. eingestellt, Angestelltenarbeit verrichtet...

                  Zitat von wegukadax Beitrag anzeigen
                  Würde ich so nicht sagen, denn ich kenne sehr wenig Arbeiter, die bei der Einstellung nach Kündigungsbedingungen nachfragen, aber sehr viele Angestellt, die die Kündigungszeiten und das Gehalt mit der Einstellung aushandeln und im AV festschreiben.
                  Mein Hinweis war:

                  Zitat von O. Rakel Beitrag anzeigen
                  Die gesetzliche Unterscheidung von Angestellten und Arbeitern wurde vor über 10 (?) Jahren aufgegeben.
                  Muss man Deine Anmerkung dazu verstehen?

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