Hallo ich habe mal eine Frage,hat man wenn man 30 Jahre in einem Betrieb arbeitet bei einer Betriebsübernahme besonderen Kündigungsschutz? Danke im vorraus.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
nach 30 JahreKündigungsschutz?
Einklappen
X
-
Hallo,
Zitat von Veronika Beitrag anzeigenHallo ich habe mal eine Frage,hat man wenn man 30 Jahre in einem Betrieb arbeitet bei einer Betriebsübernahme besonderen Kündigungsschutz? Danke im vorraus.
''Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. 2Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.''
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
MfG
Kommentar
-
Zitat von Veronika Beitrag anzeigenJa, meinte ich,muss ich denn wenn das Jahr vorbei ist einen neuen Vertrag zu schlechteren Konditionen unterschreiben? Danke für die Antwort.
Kommentar
-
Zitat von Veronika Beitrag anzeigenJa, meinte ich,muss ich denn wenn das Jahr vorbei ist einen neuen Vertrag zu schlechteren Konditionen unterschreiben? Danke für die Antwort.
Nein, das muß man aber auch nicht wenn man erst 1 Jahr dort beschäftigt war.
Im ersten Jahr nach dem Betriebsübergang dürfen die Arbeitsbedingungen nicht verschlechtert werden. Danach wäre es möglich, aber nur wenn der Arbeitnehmer mit einer Vertragsänderung einverstanden ist, ansonsten gilt der bisherige Vertrag einfach weiter, bis ihn jemand kündigt. Das ist dann ein neues Thema.
E.D.
Kommentar
-
Zitat von matthias Beitrag anzeigenWie gross ist denn die Firma?
Kommentar
-
Zitat von Veronika Beitrag anzeigenUnsere Firma ist ein grosses Unternehmen.
Er könnte noch eine Änderungskündigung aussprechen, dann sollte man sich aber nochmal genau individuell juristisch beraten lassen. Es ist sinnvoll schon mal in die Gewerkschaft einzutreten.
MfG
Matthias
Kommentar
Kommentar