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nach 30 JahreKündigungsschutz?

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  • nach 30 JahreKündigungsschutz?

    Hallo ich habe mal eine Frage,hat man wenn man 30 Jahre in einem Betrieb arbeitet bei einer Betriebsübernahme besonderen Kündigungsschutz? Danke im vorraus.

  • #2
    Könnte eventuell sein, wenn es es nach dem § 613a BGB geht.
    Cu BIG
    Moin, Moin,
    BIG

    "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
    Franz Kafka

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    • #3
      Hallo,

      Zitat von Veronika Beitrag anzeigen
      Hallo ich habe mal eine Frage,hat man wenn man 30 Jahre in einem Betrieb arbeitet bei einer Betriebsübernahme besonderen Kündigungsschutz? Danke im vorraus.
      Du meinst bei einem Betriebsübergang(?)

      ''Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. 2Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.''

      Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

      MfG

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      • #4
        Ja, meinte ich,muss ich denn wenn das Jahr vorbei ist einen neuen Vertrag zu schlechteren Konditionen unterschreiben? Danke für die Antwort.

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        • #5
          Zitat von Veronika Beitrag anzeigen
          Ja, meinte ich,muss ich denn wenn das Jahr vorbei ist einen neuen Vertrag zu schlechteren Konditionen unterschreiben? Danke für die Antwort.
          Wie gross ist denn die Firma?

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          • #6
            Zitat von Veronika Beitrag anzeigen
            Ja, meinte ich,muss ich denn wenn das Jahr vorbei ist einen neuen Vertrag zu schlechteren Konditionen unterschreiben? Danke für die Antwort.

            Nein, das muß man aber auch nicht wenn man erst 1 Jahr dort beschäftigt war.

            Im ersten Jahr nach dem Betriebsübergang dürfen die Arbeitsbedingungen nicht verschlechtert werden. Danach wäre es möglich, aber nur wenn der Arbeitnehmer mit einer Vertragsänderung einverstanden ist, ansonsten gilt der bisherige Vertrag einfach weiter, bis ihn jemand kündigt. Das ist dann ein neues Thema.

            E.D.

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            • #7
              Zitat von matthias Beitrag anzeigen
              Wie gross ist denn die Firma?
              Unsere Firma ist ein grosses Unternehmen.

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              • #8
                Zitat von Veronika Beitrag anzeigen
                Unsere Firma ist ein grosses Unternehmen.
                Dann hast du Kündigungsschutz und wie E.D. schon sagte, der Vertrag selber gilt auch nach 1 Jahre weiter und der Arbeitgeber kann diesen nicht einfach einseitig ändern.

                Er könnte noch eine Änderungskündigung aussprechen, dann sollte man sich aber nochmal genau individuell juristisch beraten lassen. Es ist sinnvoll schon mal in die Gewerkschaft einzutreten.

                MfG
                Matthias

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                • #9
                  Vielen Dank für die Antworten,ich werde alles auf mich zukommen lassen zum Glück bin ich schon lange in der Gewerkschaft Mitglied

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