Werte Fachleute,
ich habe folgendes Problem bei dessen Lösung ich gerne ein paar Tipps erhalten würde:
Ich arbeite als freier Selbständiger zusammen mit anderen freien MAs bei einer Firma und nun ist durch interne Machtspielchen der Revision "gesteckt" worden die Stundenzettel der freien MAs seien falsch und sollten einmal kontrolliert werden. Es sind nun angebliche Differenzen aufgetaucht. Man baut zur Kontrolle auf ein nicht verlässliches Zutrittssystem-Protokoll, da wir keiner elektronischen Stundenerfassung unterliegen. Wir geben die Stundenzettel monatlich ab und die Zahlungen sind bis dato anstandslos erfolgt. Nun sollen wir die Differenzen detailliert belegen, das Ganze rückblickend bis 01.01.08, was ein enormer Zeitraum ist und ein genaues Belegen der eventuellen Fehlzeiten oder Systemfehler nicht möglich macht. Angedroht wird eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs.
Meine "Bedenken":
1. Bis zu welchem Zeitraum ist es vertretbar, dass man nachweisen können muss ob und wie die Abrechnung korrekt ist?
2. Ist ein System, welches keine verlässlichen Daten protokolliert überhaupt als Beweismittel valide, um vor Gericht bestehen zu können (Beispiel: Es gibt 1xKommen und 5xGehen an einem Tag!)?
3. Wer steht in der Beweispflicht, der AG oder der AN (freie MA)?
4. Wenn die Stundenzettel monatlich vom AG freigegeben und für in Ordnung befunden werden, kann dann aus Sicht der Revision überhaupt der freie MA belangt werden oder liegt hier ein Verschulden beim MA der Firma, der die Stundenzettel so bewilligt hat?
Über den ein oder anderen hilfreichen und beruhigenden Hinweis bin ich sehr dankbar, viele Grüße
Patsone
ich habe folgendes Problem bei dessen Lösung ich gerne ein paar Tipps erhalten würde:
Ich arbeite als freier Selbständiger zusammen mit anderen freien MAs bei einer Firma und nun ist durch interne Machtspielchen der Revision "gesteckt" worden die Stundenzettel der freien MAs seien falsch und sollten einmal kontrolliert werden. Es sind nun angebliche Differenzen aufgetaucht. Man baut zur Kontrolle auf ein nicht verlässliches Zutrittssystem-Protokoll, da wir keiner elektronischen Stundenerfassung unterliegen. Wir geben die Stundenzettel monatlich ab und die Zahlungen sind bis dato anstandslos erfolgt. Nun sollen wir die Differenzen detailliert belegen, das Ganze rückblickend bis 01.01.08, was ein enormer Zeitraum ist und ein genaues Belegen der eventuellen Fehlzeiten oder Systemfehler nicht möglich macht. Angedroht wird eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs.
Meine "Bedenken":
1. Bis zu welchem Zeitraum ist es vertretbar, dass man nachweisen können muss ob und wie die Abrechnung korrekt ist?
2. Ist ein System, welches keine verlässlichen Daten protokolliert überhaupt als Beweismittel valide, um vor Gericht bestehen zu können (Beispiel: Es gibt 1xKommen und 5xGehen an einem Tag!)?
3. Wer steht in der Beweispflicht, der AG oder der AN (freie MA)?
4. Wenn die Stundenzettel monatlich vom AG freigegeben und für in Ordnung befunden werden, kann dann aus Sicht der Revision überhaupt der freie MA belangt werden oder liegt hier ein Verschulden beim MA der Firma, der die Stundenzettel so bewilligt hat?
Über den ein oder anderen hilfreichen und beruhigenden Hinweis bin ich sehr dankbar, viele Grüße
Patsone
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