Wenn du versuchst mit Hilfe des Internets Anwaltshonorar zu sparen, dann wirst du vermutlich durch Fehler bei der Kündigung ein Mehrfaches an Abfindung o.*. zahlen müssen...
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Keine Ankündigung bisher.
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Oliver, geh zu einen Anwalt.
Wenn du versuchst mit Hilfe des Internets Anwaltshonorar zu sparen, dann wirst du vermutlich durch Fehler bei der Kündigung ein Mehrfaches an Abfindung o.*. zahlen müssen...
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Zitat von Oliver Beitrag anzeigenIn seinem Arbeitsvertrag ist die Kündigungfrist, von einem Monat, festgesetzt.
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Das glaube ich nicht.
Oder gilt ein Tarifvertrag?
Nach § 622 BGB beträgt die arbeitgeberseitige Kündigungsfrist nach 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende.
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Zitat von Oliver Beitrag anzeigenDu meinst damit, das es auch nach 10 1/2 Jahren Betriebszugehörigkeit möglich wäre, ihn zu kündigen, ohne ihm eine Abfindung zu zahlen?
Die Kündigungsfrist beträgt bei ihm, wie es auf Tankstellen auch üblich ist, nur einen Monat. Ich würde ihn dann einfach für diese Zeit beurlauben.
Das glaube ich nicht.
Oder gilt ein Tarifvertrag?
Nach § 622 BGB beträgt die arbeitgeberseitige Kündigungsfrist nach 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende.
(Zeit vor der Vollendung des 25. Lebensjahres ...)
...Du sprichst von diesem Absatz 4, oder?
So wie ich das verstehe, ist es mir möglich ihn zu kündigen, weil ich einfach seinen Posten übernehme und für ihn keine Verwendung mehr habe.
Aber ich trage es ja nicht.
Als "neuer" AG werden noch weitere Fallstricke auf Dich zukommen. Viel Glück.
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Nämlich mit "0".
Die Kündigungsfrist hast Du sowieso an der Backe.
Allerdings hat der Jetzige das relativ dumm und schlecht aufgezogen. Ich hätte einen anderen, vernünftigeren Weg gewählt.
(4) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.
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Zitat von Oliver Beitrag anzeigen...Er riet mir einen Aufhebungsvertrag zu machen, der mit einer Geldsumme verbunden ist, da dieses die sauberste Art der Klärung wäre.
Da es dabei aber um "Pferdehandel" geht, wäre es natürlich gut, der anderen Seite aufzuzeigen - anhand des "nicht absoluten Kündigungsschutzes", wie erwähnt - dass es auch anders ausgehen kann. Nämlich mit "0".
Die Kündigungsfrist hast Du sowieso an der Backe.
Außerdem musst Du verstehen, dass es mich als Stationsleiter erst einmal auch nicht interessieren würde, wer, was, wann gekauft hat.
Nur wenn es um meinen Job (einschließlich Gehalt) ginge, den ich ja bis jetzt habe, würde ich "pingelig".
Allerdings hat der Jetzige das relativ dumm und schlecht aufgezogen. Ich hätte einen anderen, vernünftigeren Weg gewählt.
...Der Posten ist einfach nicht mehr notwendig und in allen anderen Bereichen bin ich mit Mitarbeitern gut versorgt.
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Hallo WP,
erst einmal, vielen Dank für Deine Antwort.
Es handelt sich um einen Formvertrag, jeder meiner Kollegen hat den selben. Es gibt in diesem Vertrag aber einen Passus, in dem Vermerkt ist das der Übergebende für "falsche Übernahmevorraussetzungen " haftet. Ich habe meinen Vorgänger auch auf diesen Passus, nach dem Erhalt des Nachtrages, hingewiesen.
Ich habe diesbezüglich auch Kontakt mit meinem Anwalt. Mein Anwalt rät mir von einer Kündigung ab, da der besagte Mitarbeiter genau das erreichen will, um eine dicke Abfindung zu kassieren. Genau so rät er vom Änderungsvertrag ab, weil der Mitarbeiter diesen nicht unterschreiben würde und es dann schließlich doch auf die Kündigung zu laufen würde. Er riet mir einen Aufhebungsvertrag zu machen, der mit einer Geldsumme verbunden ist, da dieses die sauberste Art der Klärung wäre.
Mein Bezirks- und mein Distriktleiter stehen hier hinter mir, beide sind empöhrt über die Situation, auch weil der Mitarbeiter im Vorfeld schon mit seinem Anwalt droht. Mein Distriktleiter hatte vor zwei Monaten extra wegen des Übergangs mit meinem Vorgänger gesprochen und hat ihn gebeten, dafür zu sorgen, das solche Dinge nicht passieren, wie der Nachtrag zum Arbeitsvertrag.
Vorhin hatte ich von dem Mitarbeiter wieder eine Mail im Postfach. Er wies mich darauf hin, das er schon eine ganze Menge wegen des Betriebsübergangs verlieren würde, bspw. seinen Firmen-PKW. Zudem legte er mir Nahe, das ich ihm nicht gesagt habe, wie ich mir seine Arbeitskraft in Zukunft vorstelle. Er beschrieb es als "Vom Stationsleiter zum Toilettenputzer". Aber wie soll ich ihm dieses sagen, wenn ich selbst nicht einmal weiß, was ich mit ihm anfangen soll? Der Posten ist einfach nicht mehr notwendig und in allen anderen Bereichen bin ich mit Mitarbeitern gut versorgt.
Viele Grüße!Zuletzt geändert von Oliver; 18.09.2008, 19:20.
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Zitat von Oliver Beitrag anzeigen...Ich habe ihm dann noch einmal mitgeteilt, das ich daran interessiert bin ihn im Betrieb zu halten, aber nicht als Stationsleiter. In seinem Arbeitsvertrag steht auch, das er als Stationsleiter angestellt ist, aber keinen Anspruch darauf hat, diese Tätigkeit auch in Zukunft auszuüben.
Zwei Tage später bekam ich von meinem Vorgänger einen Nachtrag zu diesem Arbeitsvertrag. In dem vermerkt war, das der besagte Mitarbeiter nur den Stationsleiter-Posten ausüben darf und keine andere Tätigkeit. Was ich persönlich schon einmal recht unfair fand.
das ist nicht unfair, sondern Betrug.
Gibt es im Übernahmevertrag keinen Passus, dass der Übergebende für "falsche Übernahmevoraussetzungen" haftet?
Ist das ein "Formvertrag" der Gesellschaft?
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Ich möchte mit diesem Mitarbeiter, nach dem Betriebsübergang, getrennte Wege gehen. Ich weiß aber, das Mitarbeiter wärend dieser Zeit speziell geschützt sind, was ich auch gut finde.
Hat Jemand für mich einen Tipp, wie ich mich so kostengünstig und so schnell wie möglich, von diesem Mitarbeiter trennen kann?
(Bis jetzt haben Dich ja alle hängen lassen)
Da der Mitarbeiter eine "einzigartige, mit anderen Mitarbeitern nicht vergleichbare Anstellung hat" brauchst Du bei ihm keine soziale Auswahl (verglichen mit anderen MA) zu treffen.
Da außerdem sein Arbeitsplatz wegfällt (den nimmt ja der "Inhaber" selbst ein), er außerdem in keiner anderen Tätigkeit eingesetzt werden kann und will, kann man ihm kündigen. (Der Betriebs-Übergang nach 613a BGB ist kein absoluter Kündigungsschutz, nur eben Schutz wegen des Betriebsübergangs.
An Deiner Stelle würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nicht nur wegen des Arbeitsrechts, sondern auch wegen des Übernahmevertrages - und der "nachgereichten" Arbeitsvertrags-Ergänzung.
Meine Gesellschaft würde mir hier helfen, aber nur wenn ich die Abfindung so gering wie möglich halte.
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Betriebsübergang Tankstelle
Hallo zusammen,
ich übernehme Anfang Oktober eine Aral Tankstelle und habe ein Problem mit einem meiner zukünftigen Mitarbeiter.
Dieser Mitarbeiter ist zur Zeit Stationsleiter auf der Tankstelle. Mein Vorgänger ist Mehrfachbetreiber und war auf einen Stationsleiter angewiesen. Ich bin jedoch Einzelbetreiber und benötige diesen Mitarbeiter eigentlich nicht mehr.
Ich hatte vor kurzer Zeit mit diesem Mitarbeiter ein Gespräch und habe ihn darum gebeten, in Zukunft, die selben Tätigkeiten auszuüben wie jeder andere Mitarbeiter im Betrieb auch, denn ich möchte ohne Stationsleiter arbeiten.
Hinzu kommt das er ein doppelt so hohes Gehalt wie die anderen Mitarbeiter bezieht. Was mir natürlich viel zu viel ist, für die Arbeiten die er in Zukunft erledigen soll.
Vor gut zwei Wochen habe ich dann eine E-Mail von ihm bekommen, in der er mich gebeten hat ihn nach dem Betriebsübergang zu kündigen. Was ich natürlich nicht machen werde, da ich nicht bereit bin die Abfindung zu tragen. Er ist jetzt 10 1/2 Jahre im Betrieb und die Abfindung wäre mit einfach zu hoch.
Ich habe ihm dann noch einmal mitgeteilt, das ich daran interessiert bin ihn im Betrieb zu halten, aber nicht als Stationsleiter. In seinem Arbeitsvertrag steht auch, das er als Stationsleiter angestellt ist, aber keinen Anspruch darauf hat, diese Tätigkeit auch in Zukunft auszuüben.
Zwei Tage später bekam ich von meinem Vorgänger einen Nachtrag zu diesem Arbeitsvertrag. In dem vermerkt war, das der besagte Mitarbeiter nur den Stationsleiter-Posten ausüben darf und keine andere Tätigkeit. Was ich persönlich schon einmal recht unfair fand.
Gestern bekam ich dann wieder eine Mail von dem Mitarbeiter, in der er mir jetzt vor dem Betriebsübergang, mit seinem Anwalt droht, wenn ich seinen Arbeitsvertrag nicht in allen Punkten erfülle.
Ich habe diesem Mitarbeiter die Zusammenarbeit angeboten, mehr kann ich nicht tun. Nach der letzten Mail, habe ich jedoch keine Lust mehr mit ihm in Zukunft zusammen zu arbeiten.
Wie soll ich vertrauensvoll mit jemandem zusammen arbeiten, der mir schon vor dem Betriebsübergang mit dem Anwalt droht. Das kann nicht funktionieren!
Ich möchte mit diesem Mitarbeiter, nach dem Betriebsübergang, getrennte Wege gehen. Ich weiß aber, das Mitarbeiter wärend dieser Zeit speziell geschützt sind, was ich auch gut finde.
Hat Jemand für mich einen Tipp, wie ich mich so kostengünstig und so schnell wie möglich, von diesem Mitarbeiter trennen kann?
Meine Gesellschaft würde mir hier helfen, aber nur wenn ich die Abfindung so gering wie möglich halte.
Vielen Dank für das lesen meiner Worte. Ich freue mich über jede Antwort!
OliverStichworte: -
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