Hallo,
wie sieht es aus, wenn man Einsicht in seine Personalakte nehmen will? Muß man das vorher "anmelden"?
Ich habe vor ca. 2 Jahren schon einmal Akteneinsicht genommen, und möchte es, aus aktuellem anlaß, in den nächsten zwei bis drei Wochen wieder tun. Da ich aber den Verdacht habe, dass bei Voranmeldung bestimmte Dinge aus der Akte "entfernt" werden (ob nur vorübergehend oder auf Dauer ist mir selbst noch unklar) möchte ich einfach, während der Bürozeiten, bei dem zuständigen Sachbearbeiter vorbeigehen und um Akteneinsicht bitten.
Wie sieht es da rechtlich aus?
Danke für eure Antwort/en.
wie sieht es aus, wenn man Einsicht in seine Personalakte nehmen will? Muß man das vorher "anmelden"?
Ich habe vor ca. 2 Jahren schon einmal Akteneinsicht genommen, und möchte es, aus aktuellem anlaß, in den nächsten zwei bis drei Wochen wieder tun. Da ich aber den Verdacht habe, dass bei Voranmeldung bestimmte Dinge aus der Akte "entfernt" werden (ob nur vorübergehend oder auf Dauer ist mir selbst noch unklar) möchte ich einfach, während der Bürozeiten, bei dem zuständigen Sachbearbeiter vorbeigehen und um Akteneinsicht bitten.
Wie sieht es da rechtlich aus?
Danke für eure Antwort/en.
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