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Pflicht Urlaub auszuzahlen

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  • Pflicht Urlaub auszuzahlen

    Sachverhalt
    Ein Arbeitsverhältnis wird gekündigt. Der AN hat noch Resturlaub. Da sich der AN aber ab dem Kündigungszeitpunkt krank meldet, besteht keine Möglichkeit mehr, den Urlaub zu nehmen.

    Frage
    Ist der AG in diesem Fall verpflichtet den Urlaub auszuzahlen?

  • #2
    Zitat von Toffi Beitrag anzeigen
    ...Frage
    Ist der AG in diesem Fall verpflichtet den Urlaub auszuzahlen?
    Ja,
    sobald der AN sich wieder gesund und arbeitsfähig meldet.
    Sollte dies aber erst nach dem 31.03. des Folgejahres geschehen, kommt es auf die AV- oder TV-Vereinbarungen dazu an.

    WP
    Gruß
    W
    P

    Kommentar


    • #3
      Ich habe einen wichtigen Sachverhalt vergessen: Das Arbeitsverhältnis war so oder so bis zum 31.12. befristet. Gesonderte AV- und TV-Vereinbarungen gibt es dazu nicht.
      Im Ergebnis entsteht so oder so (dauerhafte Krankmeldung des AN bzw. vorherige Kündigung seitens AG (die vertraglich möglich ist), die Situation, dass der Urlaub nicht genommen werden kann.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Toffi Beitrag anzeigen
        Ich habe einen wichtigen Sachverhalt vergessen: Das Arbeitsverhältnis war so oder so bis zum 31.12. befristet. Gesonderte AV- und TV-Vereinbarungen gibt es dazu nicht.
        Dann gilt das BUrlG.

        Im Ergebnis entsteht so oder so (dauerhafte Krankmeldung des AN bzw. vorherige Kündigung seitens AG (die vertraglich möglich ist), die Situation, dass der Urlaub nicht genommen werden kann.
        Das ist unerheblich. Wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit - egal, ob noch dort beschäftigt oder nicht- nicht genommen werden könnte, verfällt er am 31.03. des Folgejahres.

        Der EuGH wurschtelt zwar gerade daran herum. Das BAG hat allerdings seine diesbezügliche Meinung noch nicht geändert.

        WP
        Gruß
        W
        P

        Kommentar


        • #5
          Danke für die Auskunft.

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