RE: Degradierung Leitende Angestellte
"Auf Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte, soweit diese zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, ist der allgemeine Kündigungsschutz nach dem 1. Abschnitt des KSchG zwar anzuwenden.
Allerdings kann der Arbeitgeber auch dann, wenn die Klage gegen eine Kündigung an sich Erfolg hätte, ohne inhaltliche Begründung beantragen, daß das Gericht das Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung auflöst (§ 14 Abs.2 KSchG). Einen leitenden Angestellten wird der Arbeitgeber also immer - gegen Zahlung einer Abfindung - los."
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Degradierung Leitende Angestellte
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Ein Gast antwortete
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Ein Gast antworteteRE: Degradierung Leitende Angestellte
Tibea.
Ich gehe mal davon aus, daß Ihre Frau länger als 6 Monate dort arbeitet und der Betrieb mehr als 5 AN beschäftigt.
Der AG müßte dann, wenn die "Degradierung" und Ihre Konsequenzen arbeitsvertraglich nicht gedeckt ist, eine fristgerechte Änderungskündigung aussprechen. Diese kann Ihre Frau dann ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und dagegen klagen. Dann werden Sie nach dem Urteil wissen, wie gut Ihre Chancen waren.
Gruß,
marcus
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Degradierung Leitende Angestellte
Hallo zusammen,
ich wollte mal eure Meinung einholen bei folgendem Sachverhalt.
Meine Frau ist tätig als leitende Angestellte(Bereichsleite rin)in einer GmbH,die von einer AG gehalten wird.
Nun wurde sie von der Geschäftsführerin zu einem Gespräch gebeten,
in dem sie meine Frau darum bat,freiwillig Ihre Position als leitende Angestellte aufzugeben weil sie eine Neueinstellung getätigt hat welche ein so hohes Gehalt bezieht,dass man das bei der AG nur mit
einer Stelle als Bereichsleiter rechtfertigen könne.Also soll der neue Kollege die Stelle meiner Frau als leitender Angestellter
einnehmen und meine Frau "nur" noch als Abteilungsleiterin fungieren,
also nicht mehr als leitende Angestellte.Meine Frau wird dem natürlich nicht zustimmen.Nun meine Frage:welche Chancen hätte meine Frau bei Gericht,wenn sie der Degradierung nicht zustimmt und das Ganze gerichtlich geklärt würde?Wie gesagt,im Arbeitsvertrag steht
leitende Angestellte,das ist alles sattelfest.Bisher ist man mit ihrer
Arbeit auch sehr zufrieden,was die Zahlung der kompletten Tantiemen
jedes Jahr ja auch dokumentiert.
Für qualifizierte Tips und Ratschläge danke ich euch schon im voraus.
Gruss TibaeStichworte: -
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