Liebe Foristen,
wie wäre folgender Fall zu behandeln:
Ein Mitarbeiter steht vor dem Ende der Arbeitsphase des Blockmodells der Altersteilzeit, diese geht in Kürze in die Freistellungsphase über.
Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2012 geurteilt (16. Oktober 2012 – 9 AZR 234/11), dass mit dem Wechsel von der Arbeits- in die Freistellungsphase in einem Altersteilzeitverhältnis im Blockmodell kein Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht. Dies gelte auch dann, wenn noch Urlaubsansprüche bestehen. Zudem können die Urlaubsansprüche in der Freistellungsphase verfallen.
Es liegt in diesem Fall allerdings im Interesse des Arbeitgebers, dass der Mitarbeiter seinen vorhandenen Resturlaub bis zum Eintritt in die Freistellungsphase nicht nimmt, sondern ihm dieser ausbezahlt wird. Der Mitarbeiter ist damit grundsätzlich einverstanden.
Unklar ist nun, ob für die Berechnung der Urlaubsabgeltung das volle Arbeitsentgelt je Urlaubstag - d.h. das Entgelt, das der Mitarbeiter ohne Altersteilzeitmodell je Urlaubstag erhalten würde - oder das reduzierte Entgelt der Altersteilzeit anzusetzen ist (d.h. 50% je Urlaubstag). Wie wäre in diesem Fall vorzugehen?
Herzlichen Dank für alle Antworten!
wie wäre folgender Fall zu behandeln:
Ein Mitarbeiter steht vor dem Ende der Arbeitsphase des Blockmodells der Altersteilzeit, diese geht in Kürze in die Freistellungsphase über.
Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2012 geurteilt (16. Oktober 2012 – 9 AZR 234/11), dass mit dem Wechsel von der Arbeits- in die Freistellungsphase in einem Altersteilzeitverhältnis im Blockmodell kein Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht. Dies gelte auch dann, wenn noch Urlaubsansprüche bestehen. Zudem können die Urlaubsansprüche in der Freistellungsphase verfallen.
Es liegt in diesem Fall allerdings im Interesse des Arbeitgebers, dass der Mitarbeiter seinen vorhandenen Resturlaub bis zum Eintritt in die Freistellungsphase nicht nimmt, sondern ihm dieser ausbezahlt wird. Der Mitarbeiter ist damit grundsätzlich einverstanden.
Unklar ist nun, ob für die Berechnung der Urlaubsabgeltung das volle Arbeitsentgelt je Urlaubstag - d.h. das Entgelt, das der Mitarbeiter ohne Altersteilzeitmodell je Urlaubstag erhalten würde - oder das reduzierte Entgelt der Altersteilzeit anzusetzen ist (d.h. 50% je Urlaubstag). Wie wäre in diesem Fall vorzugehen?
Herzlichen Dank für alle Antworten!
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