Folgendes Szenario:
Frau Müller arbeitet als Verkäuferin im Einzelhandel und leistet gute Arbeit.
Eine Kundin aus London erscheint in ihrem Geschäft und pöbelt.
Frau Müller versucht, die Situation zu mildern, doch die Kundin ruft lauthals durch den Laden, wie schlecht die Mitarbeiter seien und stellt diese in ein schlechtes Licht vor anderen Kunden.
Frau Müller wird stets unterbrochen und letzten Endes sogar (wenn auch nicht grob) von der Kundin beleidigt.
Sie wertet dies als persönlichen Angriff und verweist die Kundin des Ladens.
Dennoch kommt Frau Müller nicht straffrei heraus, denn die Kundin hat sich beschwert. Die Kollegen der Frau Müller beziehen wie sie selbst schriftlich Stellung hierzu, beide haben die Beleidigung gehört. Dennoch will Frau Müllers Arbeitgeber ihr nun eine Abmahnung erteilen.
Darf der Arbeitgeber in diesem Fall eine Abmahnung erteilen?
Vielen Dank im Voraus.
Frau Müller arbeitet als Verkäuferin im Einzelhandel und leistet gute Arbeit.
Eine Kundin aus London erscheint in ihrem Geschäft und pöbelt.
Frau Müller versucht, die Situation zu mildern, doch die Kundin ruft lauthals durch den Laden, wie schlecht die Mitarbeiter seien und stellt diese in ein schlechtes Licht vor anderen Kunden.
Frau Müller wird stets unterbrochen und letzten Endes sogar (wenn auch nicht grob) von der Kundin beleidigt.
Sie wertet dies als persönlichen Angriff und verweist die Kundin des Ladens.
Dennoch kommt Frau Müller nicht straffrei heraus, denn die Kundin hat sich beschwert. Die Kollegen der Frau Müller beziehen wie sie selbst schriftlich Stellung hierzu, beide haben die Beleidigung gehört. Dennoch will Frau Müllers Arbeitgeber ihr nun eine Abmahnung erteilen.
Darf der Arbeitgeber in diesem Fall eine Abmahnung erteilen?
Vielen Dank im Voraus.
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