Schönen guten Abend,
ich habe in einem neun Arbeitsverhältnis in April angefangen. Es handelt sich um einen Vollzeit-Arbeitsvertrag, wobei ich zusammen mit dem Vertrag habe ich eine "Vertragsergänzung zum Anstellungsvertrag", von beiden Parteien unterschrieben, in der eine 30-Stunde Woche für die ersten 6 Monaten vereinbart ist. Nun langsam gehen die 6 Monaten zu Ende und ich merke ich würde am liebsten in Teilzeit bleiben.
Ich habe gelesen, dass für einen erneuten Antrag auf Teilzeit muss man 2 Jahre warten. Meine Frage wäre ob meine anfängliche Vereinbarung als solche gilt, oder ob ich ganz normal Anspruch auf Teilzeit nach 6 Monate im Unternehmen habe (ich bin in einem Konzern tätig, so auf jeden Fall über 15 MA).
Estrellitadelmar
ich habe in einem neun Arbeitsverhältnis in April angefangen. Es handelt sich um einen Vollzeit-Arbeitsvertrag, wobei ich zusammen mit dem Vertrag habe ich eine "Vertragsergänzung zum Anstellungsvertrag", von beiden Parteien unterschrieben, in der eine 30-Stunde Woche für die ersten 6 Monaten vereinbart ist. Nun langsam gehen die 6 Monaten zu Ende und ich merke ich würde am liebsten in Teilzeit bleiben.
Ich habe gelesen, dass für einen erneuten Antrag auf Teilzeit muss man 2 Jahre warten. Meine Frage wäre ob meine anfängliche Vereinbarung als solche gilt, oder ob ich ganz normal Anspruch auf Teilzeit nach 6 Monate im Unternehmen habe (ich bin in einem Konzern tätig, so auf jeden Fall über 15 MA).
Estrellitadelmar
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