Hallo zusammen,
ein MA hat am 1.8.17 eine VZ-Tätigkeit in einem tarifgebundenen Unternehmen aufgenommen. Er kurz vor Start unterzeichnete er seinen Vertrag. Mit dem Anschreiben erhielt der MA überraschenderweise die Zusatzinfo: … vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates.
Darüber hinaus kam der Dienstvorgesetzte kurz vor Arbeitsaufnahme auf den MA zu und teilte mit, dass der geschlossene Arbeitsvertrag nichtig sei. Begründung: Der PR sei der Ansicht, dass der MA überqualifiziert sei. Die Stelle würde unter anderer Bezeichnung neu ausgeschrieben werden. Es wurde angeboten, dass der MA jedoch weiter als Aushilfskraft – so wie bisher auch – und etwas erhöhter Stundenzahl arbeiten könne.
Die Stelle war hochoffiziell intern und extern ausgeschrieben. Der MA hatte sich zunächst direkt beim Dienstvorgesetzten beworben und erst später wurde die Bewerbung gem. den Kriterien eingereicht. Ob dieses in der korrekten Bewerbungsfrist geschah, lässt sich nicht mehr sicher nachvollziehen.
Nun fühlt sich der MA vor den Kopf gestoßen, denn anfänglich avisierte man ihm eben genau diesen Arbeitsvertrag (Dienstvorgesetzer). Welche Möglichkeiten hat der MA nun? Soll er sich selber direkt an den PR wenden? Ist der Arbeitsvertrag mit den Unterschriften denn nicht rechtsgültig? A) weil möglicherweise der PR das Ganze noch nicht abgesegnet hatte und B) weil möglicherweise ein Formfehler vorliegt? Hier kann ja der MA nichts dafür...
Welche Grundlage besteht für das Zurückrudern?
Menschlich ist der Vorgang natürlich bedauerlich, weil der MA sich mit allen Facetten auf das Gehalt und vor allem Dingen die Perspektive eingerichtet hat. Aber rechtlich?
MA hat darüberhinaus eine anerkannte Schwerbehinderung, welchen Grades ist mir aktuell nicht bekannt.
Wer kann helfen?
Viele Grüße
chungqueen
ein MA hat am 1.8.17 eine VZ-Tätigkeit in einem tarifgebundenen Unternehmen aufgenommen. Er kurz vor Start unterzeichnete er seinen Vertrag. Mit dem Anschreiben erhielt der MA überraschenderweise die Zusatzinfo: … vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates.
Darüber hinaus kam der Dienstvorgesetzte kurz vor Arbeitsaufnahme auf den MA zu und teilte mit, dass der geschlossene Arbeitsvertrag nichtig sei. Begründung: Der PR sei der Ansicht, dass der MA überqualifiziert sei. Die Stelle würde unter anderer Bezeichnung neu ausgeschrieben werden. Es wurde angeboten, dass der MA jedoch weiter als Aushilfskraft – so wie bisher auch – und etwas erhöhter Stundenzahl arbeiten könne.
Die Stelle war hochoffiziell intern und extern ausgeschrieben. Der MA hatte sich zunächst direkt beim Dienstvorgesetzten beworben und erst später wurde die Bewerbung gem. den Kriterien eingereicht. Ob dieses in der korrekten Bewerbungsfrist geschah, lässt sich nicht mehr sicher nachvollziehen.
Nun fühlt sich der MA vor den Kopf gestoßen, denn anfänglich avisierte man ihm eben genau diesen Arbeitsvertrag (Dienstvorgesetzer). Welche Möglichkeiten hat der MA nun? Soll er sich selber direkt an den PR wenden? Ist der Arbeitsvertrag mit den Unterschriften denn nicht rechtsgültig? A) weil möglicherweise der PR das Ganze noch nicht abgesegnet hatte und B) weil möglicherweise ein Formfehler vorliegt? Hier kann ja der MA nichts dafür...
Welche Grundlage besteht für das Zurückrudern?
Menschlich ist der Vorgang natürlich bedauerlich, weil der MA sich mit allen Facetten auf das Gehalt und vor allem Dingen die Perspektive eingerichtet hat. Aber rechtlich?
MA hat darüberhinaus eine anerkannte Schwerbehinderung, welchen Grades ist mir aktuell nicht bekannt.
Wer kann helfen?
Viele Grüße
chungqueen
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