Hallo zusammen!
Mein Arbeitgeber hat mich vor einigen Wochen in einem Schreiben darüber informiert, dass ich bereits ab dem ersten Krankentag eine AU benötige und dass diese spätestens am zweiten Tag der Krankheit beim AG vorliegen muss.
Vor einigen Tagen ist meine Krankmeldung durch den Postweg leider erst am dritten Tag beim AG angekommen.
Heute bin ich deswegen zu einem Personalgespräch eingeladen, in dem mir vermutlich eine Abmahnung überreicht wird.
Ich habe mir jetzt noch einmal das Schreiben mit der Anweisung genauer angesehen und festgestellt, dass dort lediglich darum gebeten wird, dass die AU ab dem 1. Tag existieren und am 2. Tag vorliegen muss. Es ist nirgends von einer Anweisung die Rede.
Kann dann überhaupt eine Abmahnung ausgesprochen werden.
Vielen Dank vorab und beste Grüße!
Mein Arbeitgeber hat mich vor einigen Wochen in einem Schreiben darüber informiert, dass ich bereits ab dem ersten Krankentag eine AU benötige und dass diese spätestens am zweiten Tag der Krankheit beim AG vorliegen muss.
Vor einigen Tagen ist meine Krankmeldung durch den Postweg leider erst am dritten Tag beim AG angekommen.
Heute bin ich deswegen zu einem Personalgespräch eingeladen, in dem mir vermutlich eine Abmahnung überreicht wird.
Ich habe mir jetzt noch einmal das Schreiben mit der Anweisung genauer angesehen und festgestellt, dass dort lediglich darum gebeten wird, dass die AU ab dem 1. Tag existieren und am 2. Tag vorliegen muss. Es ist nirgends von einer Anweisung die Rede.
Kann dann überhaupt eine Abmahnung ausgesprochen werden.
Vielen Dank vorab und beste Grüße!
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