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Urlaub in der Elternzeit bei Kündigung zum 31.7.17

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  • Urlaub in der Elternzeit bei Kündigung zum 31.7.17

    Hallo zusammen,

    nachdem ich als Vater seit Dezember 2017 in Elternzeit bin habe ich nun zum 15.7.17 ein gutes neues Stellenangebot bekommen. D.h. ich habe zum 31.7.17 fristgerecht gekündigt und bin auch bis zu diesem Tag noch in Elternzeit. Der bisherige Arbeitgeber hat mir geschrieben, dass er meinen Urlaub aus der Elternzeit Portal Monat um 1/12 kürzt und ich somit keinen Urlaubsanspruch bei ihm habe. Ich habe aber gelesen, dass wenn man nach der Hälfte eines Jahres kündigt, man Anspruch auf den gesamten Urlaub bei dem alten Arbeitgeber hat.
    Stimmt das? Wie heißt der entsprechenden Paragraph? Wie verhalte ich mich am sinnvollsten? Ich will nicht auf einfach auf die Auszahlung verzichten und ich denke, das mein bisheriger Arbeitgeber das mit meinen Kollegen genauso handhabt.
    Vielen Dank für eure Hilfe
    Gwnnling

  • #2
    AW: Urlaub in der Elternzeit bei Kündigung zum 31.7.17

    Zitat von Gwinnling Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    nachdem ich als Vater seit Dezember 2017 in Elternzeit bin habe ich nun zum 15.7.17 ein gutes neues Stellenangebot bekommen. D.h. ich habe zum 31.7.17 fristgerecht gekündigt und bin auch bis zu diesem Tag noch in Elternzeit. Der bisherige Arbeitgeber hat mir geschrieben, dass er meinen Urlaub aus der Elternzeit Portal Monat um 1/12 kürzt und ich somit keinen Urlaubsanspruch bei ihm habe. Ich habe aber gelesen, dass wenn man nach der Hälfte eines Jahres kündigt, man Anspruch auf den gesamten Urlaub bei dem alten Arbeitgeber hat.
    Stimmt das? Wie heißt der entsprechenden Paragraph? Wie verhalte ich mich am sinnvollsten? Ich will nicht auf einfach auf die Auszahlung verzichten und ich denke, das mein bisheriger Arbeitgeber das mit meinen Kollegen genauso handhabt.
    Vielen Dank für eure Hilfe
    Gwnnling
    schau mal hier:

    https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html

    VG
    Gast_SBV

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    • #3
      AW: Urlaub in der Elternzeit bei Kündigung zum 31.7.17

      Hallo, du hast keinen Anspruch und der AG recht.
      In der Elternzeit kann er den Urlaub entsprechend kürzen, so dass für 2017 nichts bleibt.

      https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html


      Auszuzahlen wäre evtl. nur Resturlaub aus 2016.

      Kommentar


      • #4
        AW: Urlaub in der Elternzeit bei Kündigung zum 31.7.17

        Zitat von matthias Beitrag anzeigen
        Hallo, du hast keinen Anspruch und der AG recht.
        In der Elternzeit kann er den Urlaub entsprechend kürzen, so dass für 2017 nichts bleibt.

        https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html


        Auszuzahlen wäre evtl. nur Resturlaub aus 2016.
        Aus 2016 ist kein Resturlaub übrig.
        Ich habe aber gehört, dass bei kündigung nach dem Halbjahr, der Arbeitnehmer den Urlaub für das ganze Jahr zusteht.

        https://rechtsanwaltarbeitsrechtberl...bei-kundigung/

        mir müsste doch 5/12 noch zustehen?

        Kommentar


        • #5
          AW: Urlaub in der Elternzeit bei Kündigung zum 31.7.17

          Du bist doch in Elternzeit für 2017
          und für jeden vollen Monat Elternzeit wird der Urlaubsanspruch um 1/12 gekürzt.
          Würdest du bei deinem alten AG bleiben und zum 1.8. wieder anfangen hättest du noch 5/12.
          BEEG Abschnitt 4, § 17
          (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.

          Ansonsten hätte man ja nach 3 Jahren Elternzeit mind. 60 Arbeitstage Urlaub stehen...

          Kleine Hexe

          Kommentar


          • #6
            AW: Urlaub in der Elternzeit bei Kündigung zum 31.7.17

            Zitat von Gwinnling Beitrag anzeigen
            Aus 2016 ist kein Resturlaub übrig.
            Ich habe aber gehört, dass bei kündigung nach dem Halbjahr, der Arbeitnehmer den Urlaub für das ganze Jahr zusteht.
            Mag ja sein, nur wird der wg. der Elternzeit gleich wieder weg gekürzt.
            Das obige gilt nicht für die Elternzeit.

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            • #7
              AW: Urlaub in der Elternzeit bei Kündigung zum 31.7.17

              Zitat von matthias Beitrag anzeigen
              Mag ja sein, nur wird der wg. der Elternzeit gleich wieder weg gekürzt.
              Das obige gilt nicht für die Elternzeit.
              Gibt es dazu einen Paragraphen? Wer sagt das das nicht gilt? Mein neuer Arbeitgeber ist sich sehr sicher, dass dies auch in der Elternzeit gilt. Deshalb frage ich.
              Und bedeutet das jetzt, dass ich den kompletten Urlaub für 2017 gekürzt bekommen habe? Steht mir demnach kein Urlaub in der neuen Arbeit zu? Oder habe ich dort dann noch 5/12 Urlaub? Was wenn ich aber in der Probezeit Urlaubssperre hätte? Dann würde ich den Mindesturlaubsanspruch unterschreiten, oder?

              Das erscheint mir alles nicht sehr schlüssig. Würde mich sehr über ein entsprechenden Beleg aus Gesetz freuen.

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              • #8
                AW: Urlaub in der Elternzeit bei Kündigung zum 31.7.17

                Im aller ersten Post von Gast_SBV wurde die gesetzliche Grundlage genannt.

                Und ab dem Zeitpunkt wo du beim neuen AG arbeitest, bekommst du natürlich wieder Urlaub. Anteilig für die Zeit die du dieses Jahr dort noch arbeitest.
                Bei Urlaubssperre in der Probezeit wird der Urlaub nach 2018 verschoben.

                Das passiert jemand der überhaupt zu Arbeiten anfängt am 1.7. aber auch. Er hat dann auch keinen Mindesturlaubsanspruch für 2017. Er hat aber auch 6 Monate eh nicht gearbeitet.

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                • #9
                  AW: Urlaub in der Elternzeit bei Kündigung zum 31.7.17

                  Zitat von Gwinnling Beitrag anzeigen
                  Gibt es dazu einen Paragraphen? Wer sagt das das nicht gilt? Mein neuer Arbeitgeber ist sich sehr sicher, dass dies auch in der Elternzeit gilt. Deshalb frage ich.
                  Und bedeutet das jetzt, dass ich den kompletten Urlaub für 2017 gekürzt bekommen habe? Steht mir demnach kein Urlaub in der neuen Arbeit zu? Oder habe ich dort dann noch 5/12 Urlaub? Was wenn ich aber in der Probezeit Urlaubssperre hätte? Dann würde ich den Mindesturlaubsanspruch unterschreiten, oder?

                  Das erscheint mir alles nicht sehr schlüssig. Würde mich sehr über ein entsprechenden Beleg aus Gesetz freuen.
                  Kleine Hexe hat Dir doch schon den Gesetzestext geliefert:

                  BEEG Abschnitt 4, § 17

                  Hier nun der vollständige §17:
                  Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
                  § 17 Urlaub

                  (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
                  (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
                  (3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
                  (4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.




                  Gruß
                  Galaxy
                  Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. Bertold Brecht

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                  • #10
                    AW: Urlaub in der Elternzeit bei Kündigung zum 31.7.17

                    Noch ein Hinweis damit es vielleicht logischer wird:

                    Würdest du jetzt nicht den Arbeitgeber wechseln und hättest z.b. bis 30.11. Elternzeit und würdest am 1.12.2017 wieder anfangen zu arbeiten, würdest du doch etwa auch nicht davon ausgehen, dass dir für dieses Jahr der komplette Jahresurlaub zusteht oder doch?
                    Noch extremer du fängst am 1.1.2018 an. Willst du dann den Urlaub aus 2017 nachfordern?

                    Nicht schlüssig, agumentierst leider du ;-)

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