Hallo,
Unser erster Sohn ist am 03.02.14 zur Welt gekommen,
Meine Frau hat 3 Jahre elternzeit genommen und demnach am 03.02.17 wieder arbeiten gehen müssen.
Seit dem 21.11.16 ist meine Frau wieder schwanger leider mit vielen Beschwerden und dadurch bedingt ist es uns durch gegangen das die elternzeit rum ist.
Am 15.02.17 wurden wir vom Arbeitgeber angerufen der uns mitteilte das meine Frau seit 03.02.17 hätte wieder arbeiten gehen müssen, etwas über rumpelt hat meine Frau am Telefon so getahen als hätte sie eine Kündigung geschickt und das Gespräch relativ schnell beendet.
Abends habe ich mit meiner Frau darüber geredet und für uns festgestellt das sie Nicht kündigen möchte und da es ihr gesundheitlich aber leider nicht gut geht ist sie am 16.02.17 zum Arzt gegangen und hat telefonisch beim Arbeitgeber bekannt gegeben das sie krank geschrieben ist und wieder schwanger.
Die Krankmeldung mit Kopie des Mutterpass ist Peer Post zum Arbeitgeber gegangen und dort am 20.02.17 eingegangen.
Am 23.02.17 erhielten wir ein schreiben vom Arbeitgeber das der meine Frau abmahnt wegen nicht erschienen am Arbeitsplatz und wegen verspäteten informieren über die Schwangerschaft.
Zudem steht noch folgender Satz am Ende des Schreibens
"Auf ihren telefonischen Kündigungshinweis vom 15.02.17 haben wir sie dann zum 02.02.17 abgemeldet.
Wir bitten um Stellungnahme."
Nun meine Fragen,
1. muss der Arbeitgeber sich nicht vor Ende der elternzeit melden? Und wenn nicht, dann nicht zumindest früher als 2 Wochen nach theoretischem Arbeitsbeginn?
2. ist eine die Abmahnung so für beide Punkte gültig?
3. was ist gemeint mit der Aussage das meine Frau abgemeldet wurde? Ist das eine Kündigung?
4. wie sollen wir uns jetzt verhalten? Bezüglich der Stellungnahme
Danke im Voraus
TobiS
Unser erster Sohn ist am 03.02.14 zur Welt gekommen,
Meine Frau hat 3 Jahre elternzeit genommen und demnach am 03.02.17 wieder arbeiten gehen müssen.
Seit dem 21.11.16 ist meine Frau wieder schwanger leider mit vielen Beschwerden und dadurch bedingt ist es uns durch gegangen das die elternzeit rum ist.
Am 15.02.17 wurden wir vom Arbeitgeber angerufen der uns mitteilte das meine Frau seit 03.02.17 hätte wieder arbeiten gehen müssen, etwas über rumpelt hat meine Frau am Telefon so getahen als hätte sie eine Kündigung geschickt und das Gespräch relativ schnell beendet.
Abends habe ich mit meiner Frau darüber geredet und für uns festgestellt das sie Nicht kündigen möchte und da es ihr gesundheitlich aber leider nicht gut geht ist sie am 16.02.17 zum Arzt gegangen und hat telefonisch beim Arbeitgeber bekannt gegeben das sie krank geschrieben ist und wieder schwanger.
Die Krankmeldung mit Kopie des Mutterpass ist Peer Post zum Arbeitgeber gegangen und dort am 20.02.17 eingegangen.
Am 23.02.17 erhielten wir ein schreiben vom Arbeitgeber das der meine Frau abmahnt wegen nicht erschienen am Arbeitsplatz und wegen verspäteten informieren über die Schwangerschaft.
Zudem steht noch folgender Satz am Ende des Schreibens
"Auf ihren telefonischen Kündigungshinweis vom 15.02.17 haben wir sie dann zum 02.02.17 abgemeldet.
Wir bitten um Stellungnahme."
Nun meine Fragen,
1. muss der Arbeitgeber sich nicht vor Ende der elternzeit melden? Und wenn nicht, dann nicht zumindest früher als 2 Wochen nach theoretischem Arbeitsbeginn?
2. ist eine die Abmahnung so für beide Punkte gültig?
3. was ist gemeint mit der Aussage das meine Frau abgemeldet wurde? Ist das eine Kündigung?
4. wie sollen wir uns jetzt verhalten? Bezüglich der Stellungnahme
Danke im Voraus
TobiS
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