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Abmahnung nach Elternzeit und Kündigung?

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  • LarsT
    antwortet
    AW: Abmahnung nach Elternzeit und Kündigung?

    1. Der Arbeitgeber war hier nicht in der Plficht. Hier ist der Beschäftigte seiner Pflicht nicht nachgekommen.
    2. Eine Abmahnung wegen verspäteter Unterrichtung Schwangerschaft könnte erflgreich angegriffen werden. Der andere Aspekt ist zurecht abgemaht wurden.
    3. Das Arbeitsverhältnis besteht fohrt. Ich würde mündlich und schriftlich klarstellen, dass keine Kündigung vom Arbeitnehmer erfolgt ist und auch nicht geplant ist.

    4. Siehe 3.

    Ich würde erstmal sehen was der Arbetgeber sagt, wenn man es klarstellt. Das er die mündlche Ankündigung der Kündigung erst genommen hat ist zwar formal ein Fehler, aber nicht ganz unverständlich. Deshalb würde ich versuchen es zu klären. Wenn es Probleme gibt kann man den Anwalt noch einschalten.

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  • matthias
    antwortet
    AW: Abmahnung nach Elternzeit und Kündigung?

    1. Na ja melden muss er sich nicht, allerdings hätte er natürlich gleich nach Nichtmeldung von deiner Frau schon abmahnen können, z.b. 1 oder 2 Tage später.

    2. Das kann man nicht ganz genau beurteilen. Aber eigentlich ist die Abmahnung gut, weil jetzt kann der AG wg. all dieser Gründe nicht mehr kündigen, wenn sie sich ab jetzt korrekt verhält. Die Abmahnung ist eher ein Trumpf für Euch.

    3. Abmelden heißt wahrscheinlich, abgemeldet von der Sozialversicherung, Krankenkasse usw.
    Das ist keine Kündigung und deine Frau hat auch nicht gekündigt, das geht nämlich nur schriftlich. Es ist egal was sie am Telefon gesagt hat. Das Arbeitsverhältnis besteht fort.

    4. Sie sollte weiter die AUs zum AG bringen.

    Wann wird denn das Gehalt bezahlt, üblicherweise?

    Ich würde dem AG nochmal mitteilen, dass man von einer fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ausgeht und dass man ab dem 20.2. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verlangt.

    Kommt Anfang März kein Geld, kann man z.b. einen Mahnbescheid schicken.

    Grundsätzlich sinnvoll wäre sicher, eine Anwalt aufzusuchen und den machen zu lassen oder wenn man in der GEwerkschaft ist, deren Rechtsabteilung.

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  • Tobis
    hat ein Thema erstellt Abmahnung nach Elternzeit und Kündigung?.

    Abmahnung nach Elternzeit und Kündigung?

    Hallo,
    Unser erster Sohn ist am 03.02.14 zur Welt gekommen,
    Meine Frau hat 3 Jahre elternzeit genommen und demnach am 03.02.17 wieder arbeiten gehen müssen.
    Seit dem 21.11.16 ist meine Frau wieder schwanger leider mit vielen Beschwerden und dadurch bedingt ist es uns durch gegangen das die elternzeit rum ist.
    Am 15.02.17 wurden wir vom Arbeitgeber angerufen der uns mitteilte das meine Frau seit 03.02.17 hätte wieder arbeiten gehen müssen, etwas über rumpelt hat meine Frau am Telefon so getahen als hätte sie eine Kündigung geschickt und das Gespräch relativ schnell beendet.
    Abends habe ich mit meiner Frau darüber geredet und für uns festgestellt das sie Nicht kündigen möchte und da es ihr gesundheitlich aber leider nicht gut geht ist sie am 16.02.17 zum Arzt gegangen und hat telefonisch beim Arbeitgeber bekannt gegeben das sie krank geschrieben ist und wieder schwanger.
    Die Krankmeldung mit Kopie des Mutterpass ist Peer Post zum Arbeitgeber gegangen und dort am 20.02.17 eingegangen.

    Am 23.02.17 erhielten wir ein schreiben vom Arbeitgeber das der meine Frau abmahnt wegen nicht erschienen am Arbeitsplatz und wegen verspäteten informieren über die Schwangerschaft.
    Zudem steht noch folgender Satz am Ende des Schreibens

    "Auf ihren telefonischen Kündigungshinweis vom 15.02.17 haben wir sie dann zum 02.02.17 abgemeldet.
    Wir bitten um Stellungnahme."

    Nun meine Fragen,
    1. muss der Arbeitgeber sich nicht vor Ende der elternzeit melden? Und wenn nicht, dann nicht zumindest früher als 2 Wochen nach theoretischem Arbeitsbeginn?

    2. ist eine die Abmahnung so für beide Punkte gültig?

    3. was ist gemeint mit der Aussage das meine Frau abgemeldet wurde? Ist das eine Kündigung?

    4. wie sollen wir uns jetzt verhalten? Bezüglich der Stellungnahme

    Danke im Voraus
    TobiS

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