Hallo Allerseits;
folgender Sachverhalt:
Wegen "Rationalisierungsmaßnahm en" bekommen einige Abteilungen einer Firma gekündigt.
AN würde entsprechende Abfindung erhalten. (Die ist geprüft, ist OK)
AN bietet AG an, eine frei werdende Stelle (Mutterschutz) in anderer Abteilung übernehmen zu wollen.
AG ist einverstanden und bietet nun an:
AN erhält nur eine Änderungskündigung, keine Abfindung und soll jedoch auf mtl. 250,-€ verzichten, da er in diese neue Tätigkeit erst noch eingearbeitet werden muss, da seine vorherige Tätigkeit eine andere war.
Eingearbeitet wird AN von der Abteilungsleiterin=AL, die 10/17 in Ruhestand geht, dann soll AN übernehmen.
AG geht auch davon aus, dass ANin aus Mutterschutz nicht zurück kommen wird. Kommt sie wieder Erwartens doch zurück, wird AN wohl gekündigt und bekommt dann eigentliche Abfindung!
Mein Vorschlag in dem Fall: AN nimmt zu AG-Konditionen an, wenn AL in Ruhestand geht und er übernimmt wird wieder aufgestockt zu ursprünglichen Gehalt.
Eure Meinung dazu?
LG Josefine
folgender Sachverhalt:
Wegen "Rationalisierungsmaßnahm en" bekommen einige Abteilungen einer Firma gekündigt.
AN würde entsprechende Abfindung erhalten. (Die ist geprüft, ist OK)
AN bietet AG an, eine frei werdende Stelle (Mutterschutz) in anderer Abteilung übernehmen zu wollen.
AG ist einverstanden und bietet nun an:
AN erhält nur eine Änderungskündigung, keine Abfindung und soll jedoch auf mtl. 250,-€ verzichten, da er in diese neue Tätigkeit erst noch eingearbeitet werden muss, da seine vorherige Tätigkeit eine andere war.
Eingearbeitet wird AN von der Abteilungsleiterin=AL, die 10/17 in Ruhestand geht, dann soll AN übernehmen.
AG geht auch davon aus, dass ANin aus Mutterschutz nicht zurück kommen wird. Kommt sie wieder Erwartens doch zurück, wird AN wohl gekündigt und bekommt dann eigentliche Abfindung!
Mein Vorschlag in dem Fall: AN nimmt zu AG-Konditionen an, wenn AL in Ruhestand geht und er übernimmt wird wieder aufgestockt zu ursprünglichen Gehalt.
Eure Meinung dazu?
LG Josefine
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