Hallo zusammen,
ich arbeite als geringfügig beschäftigter Mitarbeiter (450 €) für eine renommierte Hilfsorganisation bei der an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden im 3 Schichtsystem gearbeitet wird und im Allgemeinen der TVöD-VKA zu Anwendung kommt.
Die Kollegen, die Teilzeit (> 50%) oder Vollzeit beschäftigt sind, bekommen dabei für z.B. Nachtarbeit / Sonntagsarbeit / Feiertagsarbeit Zuschläge, wie sie der Tarifvertrag auch vorsieht.
Diese Zuschläge bekommen die geringfügig beschäftigten Kollegen nicht.
Mein Stundenlohn ist auch offensichtlich nicht an den TVöD gekoppelt, da dieser bei Tariferhöhungen nicht steigt. In meinem Vertrag steht auch nichts vom TVöD.
Ist es denn rechtlich in Ordnung den Tarifvertrag nur auf eine bestimmte Personengruppe anzuwenden, sodass alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten nach TVöD bezahlt /bezuschlagt werden und geringfügig beschäftigte Mitarbeiter nicht?
Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist doch auch eine Form der Teilzeitbeschäftigung!?
Vielen Dank im Voraus für eure Kommentare!
ich arbeite als geringfügig beschäftigter Mitarbeiter (450 €) für eine renommierte Hilfsorganisation bei der an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden im 3 Schichtsystem gearbeitet wird und im Allgemeinen der TVöD-VKA zu Anwendung kommt.
Die Kollegen, die Teilzeit (> 50%) oder Vollzeit beschäftigt sind, bekommen dabei für z.B. Nachtarbeit / Sonntagsarbeit / Feiertagsarbeit Zuschläge, wie sie der Tarifvertrag auch vorsieht.
Diese Zuschläge bekommen die geringfügig beschäftigten Kollegen nicht.
Mein Stundenlohn ist auch offensichtlich nicht an den TVöD gekoppelt, da dieser bei Tariferhöhungen nicht steigt. In meinem Vertrag steht auch nichts vom TVöD.
Ist es denn rechtlich in Ordnung den Tarifvertrag nur auf eine bestimmte Personengruppe anzuwenden, sodass alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten nach TVöD bezahlt /bezuschlagt werden und geringfügig beschäftigte Mitarbeiter nicht?

Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist doch auch eine Form der Teilzeitbeschäftigung!?
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