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Sozialplan: Neuer Vertrag nach Kündigung

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  • Sozialplan: Neuer Vertrag nach Kündigung

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu Kündigungen und Neuverträgen.

    Die ganze Firma wird betriebsbedingt gekündigt, manchen MA wird jedoch ein Vertrag bei einer "Schwester"-Firma angeboten.

    Laut Sozialplan bekommt derjenige keine Abfindung, der einen dieser Jobs angeboten bekommt, und kann auch nicht frei wählen, ob er den Job oder Geld möchte.

    Ich möchte lieber die Abfindung und dort weg.

    Wie lange nach Erhalt der Kündigung muss ich noch "Angst haben", dass sie mir einen Job anbieten und die Abfindung somit einsparen? Gibt es da Fristen?


    Einen schönen Sonntag,
    AnotherOne

  • #2
    AW: Sozialplan: Neuer Vertrag nach Kündigung

    Sozialplan heißt, es gibt eine Betriebsrat?

    Kennst du denn den genauen, wörtlichen Inhalt dieses Sozialplanes?

    Kommentar


    • #3
      AW: Sozialplan: Neuer Vertrag nach Kündigung

      Zitat von AnotherOne Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ich habe eine Frage zu Kündigungen und Neuverträgen.

      Die ganze Firma wird betriebsbedingt gekündigt, manchen MA wird jedoch ein Vertrag bei einer "Schwester"-Firma angeboten.

      Laut Sozialplan bekommt derjenige keine Abfindung, der einen dieser Jobs angeboten bekommt, und kann auch nicht frei wählen, ob er den Job oder Geld möchte.

      Ich möchte lieber die Abfindung und dort weg.

      Wie lange nach Erhalt der Kündigung muss ich noch "Angst haben", dass sie mir einen Job anbieten und die Abfindung somit einsparen? Gibt es da Fristen?


      Einen schönen Sonntag,
      AnotherOne
      Hallo Another One
      Beschäftigte haben nach Ablauf der KÜ-Frist Anspruch auf eine Abfindung in höhe von zwei Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr zuzüglich Erhöhungsbetrag für Unterhaltsverpflichtung und Schwerbehinderung/ Gleichstellung.
      Bei nicht Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle. Aber wie schon gesagt, man müßte den genauen Wortlaut des SP kennen.
      Gruß FS
      Gruß FS
      In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

      Kommentar


      • #4
        AW: Sozialplan: Neuer Vertrag nach Kündigung

        Was ist die Grundlage für diese Aussage über die Höhe der Abfindung?

        Kommentar


        • #5
          AW: Sozialplan: Neuer Vertrag nach Kündigung

          Zitat von johannes Beitrag anzeigen
          Was ist die Grundlage für diese Aussage über die Höhe der Abfindung?
          Hallo Johannes,
          BAG v. 24,4.2007 - 1 AZR 252/06, AiB 2007, 732 = NZA 2007,987
          Hab e noch mal nachgelesen Sorry, geht hier um die Forderung als Streikfähig anerkannt zu werden
          Gruß FS
          In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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