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Freizeitausgleich trotz Krankheit

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  • Freizeitausgleich trotz Krankheit

    Hallo,

    ich habe eine etwas spezifische Frage zu folgender Situation:

    Eine Arbeitnehmerin ist für eine Woche (Mo-So) krank geschrieben und soll eigentlich auch am Wochenende arbeiten. Samstag und Sonntag jeweils 4Std.

    Die Stunden, die am Wochenende gearbeitet worden sind, werden im Normalfall in der Woche darauf abgebummelt. Da die Arbeitnehmerin die Schicht nicht wahrnehmen kann, springt eine Kollegin ein, die dann für die geleisteten Stunden einen Freizeitausgleich und die gearbeiteten Stunden vom Wochenende abbummeln darf.

    Meine Frage ist nun:
    Darf die Arbeitnehmerin die Stunden vom Wochenende abbummeln, obwohl sie zu der Zeit krank war und nicht zur Arbeit erschienen ist?

    Ich freue mich über Rückmeldungen!

    Viele Grüße

  • #2
    AW: Freizeitausgleich trotz Krankheit

    Wenn ich dich richtig verstehe, scheint das Abbummeln ein normaler Ausgleich für die geleistete Arbeit zu sein. Wieso also sollten Stunden abgebummelt werden, die nicht geleistet wurden?
    Meine Logik sagt mir ganz klar Nein.

    Kommentar


    • #3
      AW: Freizeitausgleich trotz Krankheit

      Zitat von Lisa2403 Beitrag anzeigen
      ... Eine Arbeitnehmerin ist für eine Woche (Mo-So) krank geschrieben und soll eigentlich auch am Wochenende arbeiten. Samstag und Sonntag jeweils 4Std.

      Die Stunden, die am Wochenende gearbeitet worden sind, werden im Normalfall in der Woche darauf abgebummelt. Da die Arbeitnehmerin die Schicht nicht wahrnehmen kann, springt eine Kollegin ein, die dann für die geleisteten Stunden einen Freizeitausgleich und die gearbeiteten Stunden vom Wochenende abbummeln darf.

      Meine Frage ist nun:
      Darf die Arbeitnehmerin die Stunden vom Wochenende abbummeln, obwohl sie zu der Zeit krank war und nicht zur Arbeit erschienen ist?
      Hallo,

      es gilt der Grundsatz "Krank ist wie gearbeitet". Wenn du also dienstplanmäßig zur Arbeit eingeteilt bist und dann krank wirst, sind dir genau diese Stunden, zu denen du eingeteilt warst, gutzuschreiben.

      Das hat in diesem Fall den Effekt, dass zwei Kolleginnen anschließend für das gleiche Wochenende Stunden abfeiern, obwohl nur eine bei der Arbeit war.

      Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass bei einem geplanten Freizeitausgleich die Stunden nicht nachträglich gutgeschrieben werden, wenn der/die Arbeitnehmerin krank wird.

      Und wenn laut Dienstplan an einem Tag weniger Stunden zu arbeiten sind und eine Krankmeldung kommt, gibt es auch nur die Gutschrift für die geringere Stundenanzahl. Die Krankmeldung führt also nicht zu Überstunden, die ohne Krankmeldung gar nicht entstanden wären.

      Gruß,
      werner
      Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
      Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

      Kommentar


      • #4
        AW: Freizeitausgleich trotz Krankheit

        Zitat von Nefret Beitrag anzeigen
        Wenn ich dich richtig verstehe, scheint das Abbummeln ein normaler Ausgleich für die geleistete Arbeit zu sein. Wieso also sollten Stunden abgebummelt werden, die nicht geleistet wurden?
        Meine Logik sagt mir ganz klar Nein.
        Nach Deiner Logik dürfte es dann die komplette Entgeltfortzahlung bei Krankheit nicht geben, schließlich hat der AN diese Stunden ja nicht geleistet.

        Kommentar


        • #5
          AW: Freizeitausgleich trotz Krankheit

          Zitat von filter Beitrag anzeigen
          Nach Deiner Logik dürfte es dann die komplette Entgeltfortzahlung bei Krankheit nicht geben, schließlich hat der AN diese Stunden ja nicht geleistet.
          Nein, so habe ich das nicht gemeint. Ich verstehe die geleisteten Stunden am Wochenende als Überstunden. Die also zusätzlich geleistet wurden. Deswegen sehe ich das so, dass nicht geleistete Überstunden auch nicht abgebummelt werden dürfen.
          Vielleicht bringt es etwas, wenn der Thema-Ersteller da noch etwas ausführlicher wird.

          (Die Worte "Abgebummelt" und "Freizeitausgleich" weisen für mich nunmal auf Überstunden hin und nicht auf einen normalen Dienstplan).

          Kommentar


          • #6
            AW: Freizeitausgleich trotz Krankheit

            Nun,

            abgesehen von der rechtlichen Lage würde ich der AN nahelegen darüber nachzudenken wie clever es in dieser Situation ist auf die Stunden zu bestehen.
            Eine AN, die Überstunden abfeiert, welche sie gar nicht gemacht hat, kommt weder beim AG - noch bei den Kollegen besonders gut an.

            Kommentar


            • #7
              AW: Freizeitausgleich trotz Krankheit

              gilt ein Tarifvertrag?
              Aus meiner bescheidenen Sicht können auch die nicht durchgeführten Überstunden zu einem Zeitaufbau führen, wenn vor der Krankheit fest Stand, dass der Mitarbeiter an diesem Tag hätte arbeiten sollen.

              Zitat:Bei Berechnung ist auf die regelmäßige Arbeitszeit abzustellen, die durch die Krankheit tatsächlich ausgefallen ist. Einzubeziehen ist auch Feiertagsentgelt, das ohne die Erkrankung angefallen wäre. Der Anspruch besteht auch für Schichten, zu denen der AN ohne die Erkrankung eingeteilt worden wären (LAG Köln 27.4.2009 - 5 Sa 1362/0"


              Wenn dann üblicher Weise der folgenden Montag dafür als Frei gewährt wird, und der Mitarbeiter an diesem Montag immer noch krank ist, hat er in Krankheit frei.
              Schon sind die Stunden wieder weg, die angefallen sind

              dazu gibt es auch BAG Urteile

              Gruß
              meistermacher

              Kommentar


              • #8
                AW: Freizeitausgleich trotz Krankheit

                Denke nochmal genauer nach was du geschrieben hast...

                Die Logik ist hier nicht gegeben. Der Grundsatz gilt immer: Krank ist wie gearbeitet.

                Was die Überstunden damit zu tun haben sollen erschliesst sich hier niemanden...

                Kommentar


                • #9
                  AW: Freizeitausgleich trotz Krankheit

                  Mit dieser Logik sollte wohl kein AN sich bei seinem Ag beschweren...Und sich grundsätzlich ducken.

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                  • #10
                    AW: Freizeitausgleich trotz Krankheit

                    Ja darf SIE!
                    Wenn sie an dem WE davor gearbeitet hätte, und in der Krankheitswoche das Abbummeln auf dem Mittwoch gelegt worden wäre, dann hätte Sie auch in der Krankheit diese Stunden abgebummelt.

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