Hallo,
ich habe eine etwas spezifische Frage zu folgender Situation:
Eine Arbeitnehmerin ist für eine Woche (Mo-So) krank geschrieben und soll eigentlich auch am Wochenende arbeiten. Samstag und Sonntag jeweils 4Std.
Die Stunden, die am Wochenende gearbeitet worden sind, werden im Normalfall in der Woche darauf abgebummelt. Da die Arbeitnehmerin die Schicht nicht wahrnehmen kann, springt eine Kollegin ein, die dann für die geleisteten Stunden einen Freizeitausgleich und die gearbeiteten Stunden vom Wochenende abbummeln darf.
Meine Frage ist nun:
Darf die Arbeitnehmerin die Stunden vom Wochenende abbummeln, obwohl sie zu der Zeit krank war und nicht zur Arbeit erschienen ist?
Ich freue mich über Rückmeldungen!
Viele Grüße
ich habe eine etwas spezifische Frage zu folgender Situation:
Eine Arbeitnehmerin ist für eine Woche (Mo-So) krank geschrieben und soll eigentlich auch am Wochenende arbeiten. Samstag und Sonntag jeweils 4Std.
Die Stunden, die am Wochenende gearbeitet worden sind, werden im Normalfall in der Woche darauf abgebummelt. Da die Arbeitnehmerin die Schicht nicht wahrnehmen kann, springt eine Kollegin ein, die dann für die geleisteten Stunden einen Freizeitausgleich und die gearbeiteten Stunden vom Wochenende abbummeln darf.
Meine Frage ist nun:
Darf die Arbeitnehmerin die Stunden vom Wochenende abbummeln, obwohl sie zu der Zeit krank war und nicht zur Arbeit erschienen ist?
Ich freue mich über Rückmeldungen!
Viele Grüße
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