Hallo an alle!
Ich arbeite bei Firma A, in den gleichen Räumlichkeiten befindet sich die Firma B, für welche ich die gleichen Aufgaben wie für Firma A übernehme.
In meinem Vertrag wird die Firma B ausschließlich unter dem Punkt "Verschwiegenheitspflicht " wie folgt erwähnt:
"Diese Verschwiegenheitspflicht, .., gilt entsprechend gegenüber der Firma B, Musterstrasse XX, XX Musterstadt, mit der der Arbeitgeber eine Bürogemeinschaft hat und für die diverse Dienstleistungen durch den Arbeitgeber erbracht werden."
Reicht diese Erwähnung im Vertrag aus, um die Arbeiten für Firma B mit dem Gehalt der Firma A abzudecken? Firma B ist um einiges kleiner und die Arbeiten machen vielleicht 10% des gesamten Arbeitsvolumens aus.
Ich würde mich über begründete Meinungen freuen.
Ich arbeite bei Firma A, in den gleichen Räumlichkeiten befindet sich die Firma B, für welche ich die gleichen Aufgaben wie für Firma A übernehme.
In meinem Vertrag wird die Firma B ausschließlich unter dem Punkt "Verschwiegenheitspflicht " wie folgt erwähnt:
"Diese Verschwiegenheitspflicht, .., gilt entsprechend gegenüber der Firma B, Musterstrasse XX, XX Musterstadt, mit der der Arbeitgeber eine Bürogemeinschaft hat und für die diverse Dienstleistungen durch den Arbeitgeber erbracht werden."
Reicht diese Erwähnung im Vertrag aus, um die Arbeiten für Firma B mit dem Gehalt der Firma A abzudecken? Firma B ist um einiges kleiner und die Arbeiten machen vielleicht 10% des gesamten Arbeitsvolumens aus.
Ich würde mich über begründete Meinungen freuen.
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