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Urlaubsanspruch berechnen

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  • Urlaubsanspruch berechnen

    Hallo, können sie mir bitte helfen mit Kalkulation von Urlaubsanspruch.
    Ich habe von 1. Januar bis 30.11 nur ein Tag in die Woche gearbeitet, mein Urlaubsanspruch war 6 Tage (von 30 tage in 5 tägige Arbeitswoche kalkuliert) Ich habe 3 Tage ausgenutzt. Seit 1.12 arbeite ich 5 Tage die Woche. Wie kalkuliere ich wie viel Urlaubsanspruch ich jetzt noch habe?

    Vielen Dank,
    Natalya

  • #2
    AW: Urlaubsanspruch berechnen

    Zitat von Natalya Beitrag anzeigen
    ... Ich habe von 1. Januar bis 30.11 nur ein Tag in die Woche gearbeitet, mein Urlaubsanspruch war 6 Tage (von 30 tage in 5 tägige Arbeitswoche kalkuliert) Ich habe 3 Tage ausgenutzt. Seit 1.12 arbeite ich 5 Tage die Woche. Wie kalkuliere ich wie viel Urlaubsanspruch ich jetzt noch habe?
    Hallo,

    der von dir genannte Urlaubsanspruch beträgt sechs Wochen pro Kalenderjahr. Davon hast du drei Wochen verbraucht (Drei Urlaubstage in der Drei-Tage-Woche).

    Dementsprechend stehen dir jetzt noch weitere drei Wochen Urlaub zu. Das sind nach dem Wechsel in die Fünf-Tage-Woche also 15 Urlaubstage.

    Gruß,
    werner
    Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
    Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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    • #3
      AW: Urlaubsanspruch berechnen

      Zitat von werner h. Beitrag anzeigen

      Dementsprechend stehen dir jetzt noch weitere drei Wochen Urlaub zu. Das sind nach dem Wechsel in die Fünf-Tage-Woche also 15 Urlaubstage.

      Gruß,
      werner
      Und wenn sie die erst z.b. im Februar nimmt, mit voller Bezahlung (nachdem der Urlaub in 2017 übertragen wurde).

      Da hat der Arbeitgeber einen riesen Fehler gemacht. Er hätte den Urlaub gewähren sollen, bevor in die 5 Tage Woche gewechselt wurde (aus seiner Sicht).

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      • #4
        AW: Urlaubsanspruch berechnen

        Zitat von werner h. Beitrag anzeigen
        Hallo,

        der von dir genannte Urlaubsanspruch beträgt sechs Wochen pro Kalenderjahr. Davon hast du drei Wochen verbraucht (Drei Urlaubstage in der Drei-Tage-Woche).

        Dementsprechend stehen dir jetzt noch weitere drei Wochen Urlaub zu. Das sind nach dem Wechsel in die Fünf-Tage-Woche also 15 Urlaubstage.

        Gruß,
        werner
        So hat ich auch gedacht, aber mein Arbeitgeber sagt ich habe nur 5 Tage übrig...

        Kommentar


        • #5
          AW: Urlaubsanspruch berechnen

          Zitat von Natalya Beitrag anzeigen
          So hat ich auch gedacht, aber mein Arbeitgeber sagt ich habe nur 5 Tage übrig...
          Tja da liegt er falsch.

          Ist natürlich schon ein gewisses Problem, das zu vermitteln, da kann ich mich auch ein bisschen in die Rolle des AGs versetzen. Da hätte er aber vorher dran denken müssen.

          Kommentar


          • #6
            AW: Urlaubsanspruch berechnen

            Zitat von matthias Beitrag anzeigen
            Tja da liegt er falsch.

            Ist natürlich schon ein gewisses Problem, das zu vermitteln, da kann ich mich auch ein bisschen in die Rolle des AGs versetzen. Da hätte er aber vorher dran denken müssen.
            Was kann ich in solche Situation machen? Wo kann ich ein offizielles Antwort bekommen das ich noch 15 Tage habe den ich dann zu meinem Arbeitgeber zeigen könnte?

            Kommentar


            • #7
              AW: Urlaubsanspruch berechnen

              Zitat von Natalya Beitrag anzeigen
              Was kann ich in solche Situation machen? Wo kann ich ein offizielles Antwort bekommen das ich noch 15 Tage habe den ich dann zu meinem Arbeitgeber zeigen könnte?
              Gewerkschaft oder Anwalt und letztlich Arbeitsgericht.

              Kommentar


              • #8
                AW: Urlaubsanspruch berechnen

                Zitat von matthias Beitrag anzeigen
                Gewerkschaft oder Anwalt und letztlich Arbeitsgericht.
                Danke für die schnelle Antworten

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                • #9
                  AW: Urlaubsanspruch berechnen

                  Entschuldigt, wenn ich so dumm frage, aber könnt ihr das kurz erklären? Ich war bisher stiller Mitleser, aber ich komme auch nur auf die 5 Tage des AG.
                  3 Tage sind aus der Zeit bis 30.11. noch übrig und für den Dezember rechne ich 1/12 von 30 und das sind 2,5.
                  Das sind bei mir 5,5 (also fast die 5 Tage des AG).
                  Wäre nett, wenn mir jemand meinen Rechenfehler erklärt. Man will ja schlauer werden

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Urlaubsanspruch berechnen

                    Wenn man in Vollzeit wechselt wird auch der Urlaubsanspruch hoch gerechnet.*

                    Die 3 Tage die sie vorher hatte, waren ja auf die 1 Tage Woche gerechnet. Also noch 3 Wochen Urlaub.

                    Wenn man in die 5 Tage Woche wechselt, bleiben die 3 Wochen Urlaub erhalten, es sind dann aber 15 Arbeitstage.

                    *Wenn man von Vollzeit in Teilzeit wechselt, bleibt der volle Anspruch des Arbeitnehmers aber erhalten. Hier hat der AN einen Vorteil.


                    Wie ich schon sagt, wenn eine Arbeitgeber seinen Mitarbeiter hochstuft, sollte er darauf achten, dass der keine alten Urlaub mit in die neue Arbeitszeitphase nimmt.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Urlaubsanspruch berechnen

                      Zitat von matthias Beitrag anzeigen
                      Wenn man in Vollzeit wechselt wird auch der Urlaubsanspruch hoch gerechnet.*

                      Die 3 Tage die sie vorher hatte, waren ja auf die 1 Tage Woche gerechnet. Also noch 3 Wochen Urlaub.

                      Wenn man in die 5 Tage Woche wechselt, bleiben die 3 Wochen Urlaub erhalten, es sind dann aber 15 Arbeitstage.

                      *Wenn man von Vollzeit in Teilzeit wechselt, bleibt der volle Anspruch des Arbeitnehmers aber erhalten. Hier hat der AN einen Vorteil.


                      Wie ich schon sagt, wenn eine Arbeitgeber seinen Mitarbeiter hochstuft, sollte er darauf achten, dass der keine alten Urlaub mit in die neue Arbeitszeitphase nimmt.
                      Vielen Dank für die Erklärung. Wieder was gelernt.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Urlaubsanspruch berechnen

                        S. auch dieses Urteil, bzw. die Kommentare dazu:

                        https://www.haufe.de/oeffentlicher-d...44_190014.html

                        In den Kommentaren dazu (die sind aber kostenpflichtig) steht, dass bei Wechsel von Teilzeit in Vollzeit der Urlaub auf Vollzeit umgerechnet wird.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Urlaubsanspruch berechnen

                          Zitat von matthias Beitrag anzeigen
                          S. auch dieses Urteil, bzw. die Kommentare dazu:

                          https://www.haufe.de/oeffentlicher-d...44_190014.html

                          In den Kommentaren dazu (die sind aber kostenpflichtig) steht, dass bei Wechsel von Teilzeit in Vollzeit der Urlaub auf Vollzeit umgerechnet wird.
                          Ich bin aber nicht in Vollzeit, ich arbeite jetzt 5 Tage aber nur 30 Std die Woche.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Urlaubsanspruch berechnen

                            Zitat von Natalya Beitrag anzeigen
                            Ich bin aber nicht in Vollzeit, ich arbeite jetzt 5 Tage aber nur 30 Std die Woche.
                            Es ist nicht wichtig wie viele Stunden du arbeitest, sondern an wie vielen Tagen in der Woche. Wenn du 5 Tage die Woche arbeitest und es bei euch keine 6-Tage-Woche gibt, dann gilt das als Vollzeit - zumindest für den Urlaubsanspruch. (Mache ich nämlich auch)

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                            • #15
                              AW: Urlaubsanspruch berechnen

                              Zitat von Nefret Beitrag anzeigen
                              Es ist nicht wichtig wie viele Stunden du arbeitest, sondern an wie vielen Tagen in der Woche. Wenn du 5 Tage die Woche arbeitest und es bei euch keine 6-Tage-Woche gibt, dann gilt das als Vollzeit - zumindest für den Urlaubsanspruch. (Mache ich nämlich auch)
                              Uh ok, verstehe, danke für die Erklärung.

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