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Kündigungsfrist des AG

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  • Kündigungsfrist des AG

    Bitte um Hilfe
    wie ist die aktuelle Kündigungsfrist des Arbeitgebers?

    1) unbefristerer Arbeitsvertrag in 2010 mit Kü-Frist 3 Monate zum Monatsende für den AG unterscrhrieben
    2) Aufhebungsvertrag zum 30.11.2013 zur Vermeidung einer ansonsten betriebsbedingten Kündigung unter Einhaltung der 3 monatigen Frist
    3) Wiederbeschäftung mit alten Konditionen zum 01.03.2014 da Insolvenz des Unternehmens zur Erstellung der Insolvenzbescheinigungen Gehaltsabrechungen etc.
    4) dabei keine Ausstellung eines neuen Arbeitsvertrag
    5) Übernhame der insolventen Firma durch ein neues Unternehmen zum 16.04.2014
    6) Übernachme aller Mitarbeiter mit bisherigen Betriebszugehörigkeit zur insolventen Firma
    7) beschäftigt ohne neuen Vertrag bis heute bei der neuen Firma
    Firma will jetzt kündigen
    9) wie ist jetzt die aktuelle Kündigungsfrist des Arbeitgebers?

    danke für eine zeitnahne Hilfestellung vorab

  • #2
    AW: Kündigungsfrist des AG

    Verstehe ich das richtig, dass du vom 1.12.2013 bis zum 28.2.2014 nicht bei dem betreffenden Arbeitgeber gearbeitet hast? Du musst doch aber irgendetwas bei Arbeitsantritt zum 1.3.2014 unterschrieben haben!? Und sei es auch nur eine Seite mit dem Vermerk, dass der Arbeitsvertrag aus 2010 wieder gültig ist. Falls du das hast, dann gilt die Frist aus dem alten Vertrag. Falls du gar nichts, aber wirklich gar nichts unterschrieben hast, klingt das für mich sehr suspekt und fast schon illegal.

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    • #3
      AW: Kündigungsfrist des AG

      Zitat von dko8550486 Beitrag anzeigen
      3) Wiederbeschäftung mit alten Konditionen zum 01.03.2014 da Insolvenz des Unternehmens zur Erstellung der Insolvenzbescheinigungen Gehaltsabrechungen etc.
      Wurde denn da kein Vertrag gemacht?
      Wurde mündlich vereinbart "Wiederbeschäftigung zu alten Konditionen"?

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      • #4
        AW: Kündigungsfrist des AG

        ja das wurde mündlich vereinbart.. Weiterbeschäftigung zu bisherigen Konditionen ,aber mündlich, zur Insolvenzabrechung, damals wusste keiner wie schnell ein neuer Investor gefunden wird und wob das Unternehmen weitergeführt wird, deswegen mündlich und keine Ausstellung eines neuen Schriftstückes
        da ich damals abrbeitslos war, dachte ich ich helfe der Firma für 3 Monate ( 3 Monate Absicherung des Gehaltes über Insolvenzgeld)

        welche Kü Fristen gelten jetzt?

        Kommentar


        • #5
          AW: Kündigungsfrist des AG

          ja das wurde mündlich vereinbart.. Weiterbeschäftigung zu bisherigen Konditionen ,aber mündlich, zur Insolvenzabrechung, damals wusste keiner wie schnell ein neuer Investor gefunden wird und wob das Unternehmen weitergeführt wird, deswegen mündlich und keine Ausstellung eines neuen Schriftstückes
          da ich damals abrbeitslos war, dachte ich ich helfe der Firma für 3 Monate ( 3 Monate Absicherung des Gehaltes über Insolvenzgeld)

          welche Kü Fristen gelten jetzt?

          Kommentar


          • #6
            AW: Kündigungsfrist des AG

            Zitat von Nefret Beitrag anzeigen
            Falls du gar nichts, aber wirklich gar nichts unterschrieben hast, klingt das für mich sehr suspekt und fast schon illegal.

            Es ist ein Verstoss gegen das Nachweißgesetz.
            Konsequenzen gibt es aber meistens keine.

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            • #7
              AW: Kündigungsfrist des AG

              Zitat von dko8550486 Beitrag anzeigen
              welche Kü Fristen gelten jetzt?

              Wurdest du denn gekündigt? Mit welcher Frist?
              Willst du dagegen vorgehen, also sowohl gegen die Kü. als auch gegen die Frist?

              Man kann sicher das eine oder andere Argument finden, dass die 3 Monate gelten, aber was letztlich vor Gericht passiert....?

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              • #8
                AW: Kündigungsfrist des AG

                mein arbeitgeber will mir jetzt kündigen wenn ich mir nicht zeitnah einen neuen job gesucht habe
                1. welche Kündiungsfrist zählt fürden Arbeitgeber jetzt?
                2. Welche Betriebszugehörigkeit liegt vor? ab 2010 oder ab 01.03.2014?

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                • #9
                  AW: Kündigungsfrist des AG

                  der Verstoss ist heute egal, ich wurde ja bis heute zu meinen alten Konditionen weiter beschäftigt und bezahlt, nur jetzt nach 2 jahren will man mich wieder loswerden, da die Auftagslage wieder schlecht ist?
                  deswegen interessiert mich jetzt nur die KÜ Frist des Arbeitrgebers?
                  danke für ihre Hilfe vorab

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                  • #10
                    AW: Kündigungsfrist des AG

                    Du warst 4 Monat nicht in der Firma, wenn ich richtig rechne.

                    Von daher wird eher die Betriebszugehörigkeit ab der letzten Einstellung zählen, da kein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den Beschäftigungsverhältniss en bestand.

                    Es wird dir hier denke ich niemand eine endgültige Antwort geben können, ob die 3 Monate gelten, das muss ein Richter entscheiden.

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                    • #11
                      AW: Kündigungsfrist des AG

                      gilt nicht eine Betriebszugehörigkeit als nicht unterbrochen, wenn nicht mindestens 6 Monate dazwischen lagen zwischen Austritt und Wiedereintritt ?

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                      • #12
                        AW: Kündigungsfrist des AG

                        zum 30.11.2013 wurde ich rausgeschmissen -- zum 01.03.2014 kam ich zurück zur Insolvenzabrechnung, das sind doch 3 Monate Unterbrechung?
                        ein zeitlicher Zusammenhang müsste doch bestehen, da es die selbe Firma war...erst entlässt sie dich wegen Auftragsmangel und dann holt sie dich zurück?

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                        • #13
                          AW: Kündigungsfrist des AG

                          Tip: lass dir vom AG ein Zwischenzeugnis ausstellen, damit du dich besser woanders bewerben kannst.
                          Dann wirst du sehen, welche Beschäftigungszeit dein AG in das Zeugnis schreibt...

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                          • #14
                            AW: Kündigungsfrist des AG

                            1.da ist eine tolle Idee, danke...
                            2.hättest du noch einen Meinung zur Kündigungsfrist des Arbeitgebers?

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                            • #15
                              AW: Kündigungsfrist des AG

                              Nein, das ist i.A. kein enger zeitlicher Zusammenhang mehr.

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