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Welche Kündigung ist gültig?

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  • Welche Kündigung ist gültig?

    Hallo zusammen.
    Ich habe jetzt unter den bereits vorhandenen Themen noch nichts gefunden, deswegen dieser neue Thread.

    Mein Fall sieht folgendermaßen aus:

    Ich habe am 28.10.2016 gekündigt und diese per Einschreiben mit Übergabe an den AG verschickt.
    Nun habe ich am 2.11.16 vom AG eine Kündigung bekommen, die er, laut Poststempel, am 28.10.16 los schickte. Diese kam bei mir verspätet an, da er das Schreiben an die alte Adresse schickte, obwohl er die neue bereits seit 4 Monaten hat. (Meine Lohnzettel kamen auch immer an die neue Adresse...)
    Nun wollte ich frage, welche Kündigung denn nun gültig ist und ob ich Anspruch auf die von ihm angebotene Abfindung habe.

    Vielen dank schon mal!

  • #2
    AW: Welche Kündigung ist gültig?

    Je nachdem, wem welche Kündigung zu erst zugegangen ist.

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    • #3
      AW: Welche Kündigung ist gültig?

      Zitat von Matrose Beitrag anzeigen
      Je nachdem, wem welche Kündigung zu erst zugegangen ist.

      Naja in dem Fall natürlich meine, weil er ja die falsche Adresse drauf schrieb.

      Kommentar


      • #4
        AW: Welche Kündigung ist gültig?

        Hallo,

        da kann man nur sagen: dumm gelaufen. Geh zum AG und sage ihm, dass du seine Kündigung annimmst.

        Gruß
        Hubertus

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        • #5
          AW: Welche Kündigung ist gültig?

          Wieso sollte ich ihm sagen, dass ich seine Kündigung annehme wenn ich auch eine schickte? Das ändert doch nichts an meiner Frage...

          Kommentar


          • #6
            AW: Welche Kündigung ist gültig?

            Zitat von FrauWildemann Beitrag anzeigen
            Wieso sollte ich ihm sagen, dass ich seine Kündigung annehme wenn ich auch eine schickte? Das ändert doch nichts an meiner Frage...
            Selbtsverständlich ändert das etwas. Dein AG wird sagen, das du zuerst gekündigt hast. Damit zieht er sein Angebot einer Abfindung zurück.

            Haben beide Kündigungsdaten denn den selben Endzeitpunkt?

            VG
            Gast_SBV

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            • #7
              AW: Welche Kündigung ist gültig?

              Nun wollte ich frage, welche Kündigung denn nun gültig ist und ob ich Anspruch auf die von ihm angebotene Abfindung habe.
              Grundsätzlich sind beide Kündigungen gültig. Die Kündigung einer Vertragspartei bewirkt keine "Kündigungssperre" für die andere.

              Das Problem wird sein, dass der AG jetzt wahrscheinlich nicht mehr allzu motiviert sein wird, dir die angebotene Abfindung noch zu zahlen.

              Wie ist denn das Abfindungsangebot wörtlich formuliert? Heißt es darin, dass der Anspruch auf Abfindung besteht, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird?
              Kann gut sein, dass du die Abfindung trotz eigener Kündigung beanspruchen kannst. Sprich deinen AG einfach darauf an. Wahrscheinlich wird man die Abfindung aber einklagen müssen, selbst wenn ein Anspruch bestehen sollte.

              Gruß
              AZ


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