Folgendes Anliegen:
ich arbeite in Sachsen und mein Unternehmen unterliegt dem EMTV Sachsen.
Nun habe ich auf Grund betrieblicher Notwendigkeit am Reformationstag (31.10.), welcher in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag ist, um 22 Uhr eine Nachtschicht angetreten. Bei der Frage, ob ich diese Schicht als Gleitzeitguthaben vergütet bekommen möchte, habe ich dies bejaht.
Am Folgetag wies mein Gleitzeitkonto jedoch keinen Aufbau auf. Nach Rücksprache mit dem Zeitbeauftragten wurde mir mitgeteilt, daß lediglich die 2 Stunden von 22-24 Uhr, welche noch auf den Feiertag fallen, mit 150% vergütet werden (entsprechend 3 Stunden Gleitzeitaufbau).
Demnach wäre ich also 6 Stunden (von 0 Uhr bis 6 Uhr) "umsonst" auf Arbeit gewesen, da diese Zeit keine Berücksichtigung findet.
Kann das so korrekt sein? Der Gesetzgeber sieht doch einen Ausgleichstag vor, für geleistete Feiertagsarbeit, demnach hätte ich eine Gleitzeitgutschrift von 8 Stunden erwartet, sowie 150% Feiertagszuschlag bei der Lohnabrechnung, für die 2 Stunden die im Feiertag lagen.
Für Hinweise, ob meine Gedanken soweit richtig sind oder nicht wäre ich dankbar!
ich arbeite in Sachsen und mein Unternehmen unterliegt dem EMTV Sachsen.
Nun habe ich auf Grund betrieblicher Notwendigkeit am Reformationstag (31.10.), welcher in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag ist, um 22 Uhr eine Nachtschicht angetreten. Bei der Frage, ob ich diese Schicht als Gleitzeitguthaben vergütet bekommen möchte, habe ich dies bejaht.
Am Folgetag wies mein Gleitzeitkonto jedoch keinen Aufbau auf. Nach Rücksprache mit dem Zeitbeauftragten wurde mir mitgeteilt, daß lediglich die 2 Stunden von 22-24 Uhr, welche noch auf den Feiertag fallen, mit 150% vergütet werden (entsprechend 3 Stunden Gleitzeitaufbau).
Demnach wäre ich also 6 Stunden (von 0 Uhr bis 6 Uhr) "umsonst" auf Arbeit gewesen, da diese Zeit keine Berücksichtigung findet.
Kann das so korrekt sein? Der Gesetzgeber sieht doch einen Ausgleichstag vor, für geleistete Feiertagsarbeit, demnach hätte ich eine Gleitzeitgutschrift von 8 Stunden erwartet, sowie 150% Feiertagszuschlag bei der Lohnabrechnung, für die 2 Stunden die im Feiertag lagen.
Für Hinweise, ob meine Gedanken soweit richtig sind oder nicht wäre ich dankbar!
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