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Freistellung für Weiterbildung

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  • Freistellung für Weiterbildung

    Hallo, ich habe einen 4 wöchigen Lehrgang besucht. Zuvor sagte mir meine Chefin das ich freigestellt werde. Ende des Monats erhielt ich meinen Lohn. Nach dem Kurs sagte ich meiner Chefin das ich mich im nächsten Jahr Selbstständig machen werde. Einen Tag später forderte sie für den Lehrgangmonat Überstunden. Da ich nicht so viele habe, hat sie mir nun einfach den darauf folgenden Monat nicht bezahlt. Diesen war ich aber komplett arbeiten. Ist das rechtens?

  • #2
    AW: Freistellung für Weiterbildung

    Wenn es um einen kompletten Monat, also wohl schon einige Tausend Euro geht, sollte man so etwas schriftlich vereinbaren. Jetzt wird es wohl ziemlich schwierig werden zu beweisen, ob eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung vereinbart war und ob eine Bindungsfrist vereinbart war.

    Die Erwartung, dass ein Arbeitgeber so viel in einen Mitarbeiter investiert, der ohnehin bald aufhören (und Konkurrent werden) will, ist allerdings auch etwas seltsam.

    Auch falls die Forderung des Arbeitgebers berechtigt sein sollte (was ich offenlasse) hat er bei einer Aufrechnung die Pfändungsgrenze zu beachten.

    E.D.

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    • #3
      AW: Freistellung für Weiterbildung

      Zitat von Physio88 Beitrag anzeigen
      ...hat sie mir nun einfach den darauf folgenden Monat nicht bezahlt. Diesen war ich aber komplett arbeiten.
      Voll gearbeitet = voller Lohnanspruch. Wenn etwas verrechnet werden soll, dann nur mit Wiederabrechnung für den Monat, in dem die Weiterbildung war. Zudem rechtfertigen 4 Wochen Weiterbildung auch keinen ganzen Monat Abzug.

      Eine Bindungsfrist ohne schriftliche Vereinbarung zu beweisen, sollte für den AG schwierig sein. Bezüglich der Freistellung bezahlt/nicht bezahlt stehts 50/50 ... käme also drauf an, wer glaubwürdiger wäre. Dass der entsprechende Monat zunächst voll bezahlt wurde, wäre zumindest mal ein Indiz pro AN.

      Was steht auf der Lohnabrechnung für den Monat, der nicht bezahlt wurde?

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      • #4
        AW: Freistellung für Weiterbildung

        Vor längerer Zeit sagte sie das ich freigestellt werde. 20 tage. Ich erhielt zum ende des monats den volen lohn. Dies wäre ja der beweis für die vergütete freistellung, sonst hätte ich ja eine teilzahlung erhalten. Einen tag nachdem ich ihr sagte, das ich gehe forderte sie überstunden. Und im endeffekt habe ich nun den folgemonat keinen cent erhalten. Ich war aber da. Und Nun fordert sie auch noch die kosten einer kleineren weiterbildung, die sie schon längst abgesetzt hat. Sie hat nie eine schriftliche vereinbarung getroffen.

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        • #5
          AW: Freistellung für Weiterbildung

          Ich würde als ersten Schritt schriftlich mit Fristsetzung zur Zahlung des ausstehenden Lohns auffordern. Sachlich.

          Steht im Arbeitsvertrag etwas zu einer Ausschlussfrist? Und zu wann soll die eigene Kündigung sein?

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          • #6
            AW: Freistellung für Weiterbildung

            Nein, von einer Ausschlussfrist steht nichts. Der Vertrag endet am 30.11.16. Jetzt schlug sie vor, die Gehaltszettel zu ändern. Im September (Lehrgang) kein Gehalt und im Oktober mit Gehalt. Nur das passt doch mit der abrechnung von den sozialabgaben nicht zusammen. Die haben doch das Geld ende September erhalten. Eigentlich geht es doch nur (wenn überhaupt zurück) dass die mir privat eine Differenzrechnung stellt für den September oder das mann die minusstunden, die durch den lehrgang entstanden sind mit meinen überstunden verrechnet und sie mir die differenz im letzten Monat nicht bezahlt. (letzter anwesender Monat). Oder sehe ich das falsch?

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            • #7
              AW: Freistellung für Weiterbildung

              [QUOTE=Physio88;1195862Jet zt schlug sie vor, die Gehaltszettel zu ändern. Im September (Lehrgang) kein Gehalt und im Oktober mit Gehalt. [/QUOTE]

              Da wärst Du aber schön dumm. Warum willst Du mitmachen?

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              • #8
                AW: Freistellung für Weiterbildung

                Rückwirkende Korrekturen sind möglich, auch ergibt das keine Probleme mit der Sozialversicherung und dem Finanzamt.

                Aber: filter hat vollkommen recht - warum solltest Du damit einverstanden sein?

                Es gab doch schon mal früher mindestens eine Weiterbildung. Wurde da auch bezahlt freigestellt? Und wer hat die Kosten für den jetzigen Lehrgang getragen?

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                • #9
                  AW: Freistellung für Weiterbildung

                  Ich bin darauf auch nicht eingegangen. Ich habe nun auf meinen Oktoberlohn bestanden und heute ein erfolgreiches Gespräch geführt. Ich bin im Recht. Nur weil ich gekündigt habe, kann sie nicht aus Trotz jegliches Geld verlangen. Ich verlange auch nur, was mir zusteht und nicht mehr. Ich danke euch sehr für eure Antworten. Man denkt ja dann manchmal schon selbst, das man nicht im Recht sei.

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