Hallo,
nach 17 Jahren in der Firma wird mir (50 Jahre) heuer noch ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten werden.
1. Wie sollte ein Aufhebungsvertrag angefertigt werden, so dass eine Sperrzeit verhindert wird?
2. Inwiefern würde eine Abfindung ein Verrechnen mit ALG1 nach sich ziehen? Wie kann man das vermeiden?
3. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Monate zum Quartal gem. Tarifvertrag. Lt. BGB hätte ich 6 Monate Kündigungsfrist, wäre eig. günstiger. Schlägt BGB den Tarifvertrag?
4. Die Abfindung sollte erst in 2018 ausbezahlt werden, also wenn wg. Arbeitslosigkeit voraussichtlich keine weiteren Bezüge fliesen. Geht dann die 1/5 Regelung noch?
Danke
nach 17 Jahren in der Firma wird mir (50 Jahre) heuer noch ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten werden.
1. Wie sollte ein Aufhebungsvertrag angefertigt werden, so dass eine Sperrzeit verhindert wird?
2. Inwiefern würde eine Abfindung ein Verrechnen mit ALG1 nach sich ziehen? Wie kann man das vermeiden?
3. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Monate zum Quartal gem. Tarifvertrag. Lt. BGB hätte ich 6 Monate Kündigungsfrist, wäre eig. günstiger. Schlägt BGB den Tarifvertrag?
4. Die Abfindung sollte erst in 2018 ausbezahlt werden, also wenn wg. Arbeitslosigkeit voraussichtlich keine weiteren Bezüge fliesen. Geht dann die 1/5 Regelung noch?
Danke
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