Hallo.
Aufgrund der Fusion zweier Betriebe kann man mir angeblich keinen Arbeitsplatz in meinem Beruf an meinem Wohnort mehr anbieten. Man hat mir nun eine Versetzung auf einen anderen "berufsfremden" und niederwertigeren Arbeitsplatz und einen Aufhebungsvertrag vorgelegt. Die Versetzung war mit einer eingescannten Unterschrift versehen, der Aufhebungsvertrag ist nicht unterschrieben. Dazu hat man mir gesagt, auch wenn ich den AHV unterschreiben würde, hieße das nicht, dass der AG diesen auch unterschreiben müsse.
Ich habe mir deshalb eine Rechtsberatung eingeholt und mein Anwalt war der Meinung, dass mir ein Vertrag vorgelegt worden wäre, von dem der AG nicht zurücktreten könne. Nun habe ich aber von einer Kollegin gehört, die ebenfalls bei einer Anwältin war, dass es da bei Aufhebungsverträgen eine Ausnahme zum Schutz des Arbeitnehmers (!) gäbe. Soll heißen, mit dem von mir allein unterschriebenen AHV würde ich dem AG ein Angebot machen.
Ist das so und wo kann ich das nachlesen?
Mit freundlichen Grüßen
C. G.
Aufgrund der Fusion zweier Betriebe kann man mir angeblich keinen Arbeitsplatz in meinem Beruf an meinem Wohnort mehr anbieten. Man hat mir nun eine Versetzung auf einen anderen "berufsfremden" und niederwertigeren Arbeitsplatz und einen Aufhebungsvertrag vorgelegt. Die Versetzung war mit einer eingescannten Unterschrift versehen, der Aufhebungsvertrag ist nicht unterschrieben. Dazu hat man mir gesagt, auch wenn ich den AHV unterschreiben würde, hieße das nicht, dass der AG diesen auch unterschreiben müsse.
Ich habe mir deshalb eine Rechtsberatung eingeholt und mein Anwalt war der Meinung, dass mir ein Vertrag vorgelegt worden wäre, von dem der AG nicht zurücktreten könne. Nun habe ich aber von einer Kollegin gehört, die ebenfalls bei einer Anwältin war, dass es da bei Aufhebungsverträgen eine Ausnahme zum Schutz des Arbeitnehmers (!) gäbe. Soll heißen, mit dem von mir allein unterschriebenen AHV würde ich dem AG ein Angebot machen.
Ist das so und wo kann ich das nachlesen?
Mit freundlichen Grüßen
C. G.
Kommentar