Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

    Hallo zusammen,
    mir wurde gestern gekündigt und ich weiß nicht ganz, ob das so rechtens ist oder mir gar irgendetwas zusteht. Folgendes ist passiert:

    Ich arbeite seit über 6 in dem Unternehmen (Privatwirtschaft ohne Betriebsrat) und habe dort als QA Test manager angefangen. Seit einem halben Jahr habe ich eine andere Position, die man mir nach meiner Elternzeit angeboten hat. (Das passte besser zu meiner Teilzeit). Man wusste also vorher genau über meine Fähigkeiten Bescheid. Jetzt wurde mir gekündigt mit der Begründung, man wünsche sich jemanden mit mehr "Senior-Erfahrung" für meine Stelle. Obwohl man natürlich sehr zufrieden mit meiner Leistung ist (blabla, ja sicher).

    Ich vermute eher, dass meine Teilzeit und meine Krankheitstage (immerhin habe ich ein kleines Kind) der Grund sind. Kann mir jemand sagen, ob der offizielle Kündigungsgrund rechtens ist oder ob ich da eine Abfindung oder ähnliches einklagen kann?

    Vielen Dank im Voraus

  • #2
    AW: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

    Wie groß ist denn die Firma?

    Du bist weiblich nehme ich mal an?

    Kommentar


    • #3
      AW: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

      Zitat von matthias Beitrag anzeigen
      Wie groß ist denn die Firma?

      Du bist weiblich nehme ich mal an?
      Wir sind ca. 250 Mitarbeiter und ja, ich bin eine Frau.

      Kommentar


      • #4
        AW: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

        Na ja dann hast du Kündigungsschutz.

        D.h. klagen gegen die Kü. und dann mal schauen ob man eine Abfindung raushandeln kann, die Chance dürfte recht hoch sein.
        Mit der Begründung kommt man/AG jedenfalls vor Gericht kaum durch (wobei ich vermute, dort würde man was anderes sagen).

        Lies mal z.b. da:

        HENSCHE Arbeitsrecht: Abfindung

        Kommentar


        • #5
          AW: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

          Hallo!!
          Du kannst eine Kündigungsschutzklage erheben, wenn du(wie du geschrieben hast) findest, du solltest nicht gekündigt werden....👍🏻 Es gibt natürlich Fristen zu beachten um eine solche Klage zu erheben usw. Mit der Kündigungsschutzklage hast du die Chance, geltend zu machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder vielleicht sogar auch aus anderem Grund rechtsunwirksam ist. Wenn ich an deine Stelle wäre, dann würde ich diesen Artikel lesen, um mir Klarheit zu schaffen!!

          https://www.expertehilft.de/arbeitsr...ehren-sie-sich

          Viel Glück wünsche ich dir!!☺️

          Kommentar


          • #6
            AW: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

            Monika!

            Hast du es noch immer nicht kapiert, dass dein Spam und dieser Link, den du in jedem deiner Beiträge postest

            UNERWÜNSCHT

            sind?

            Unterlasse es in Zukunft, dieses Forum mit dem Link und völlig unkonstruktiven Beiträgen vollzumüllen!
            Nicht die Dinge selbst, sondern nur unsere Vorstellungen über die Dinge machen uns glücklich oder unglücklich.
            Epiktet (50-13, griech. Philosoph
            ************************* ************************* **********************
            Meine Beiträge stellen meine eigene Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

            Kommentar


            • #7
              AW: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

              Zitat von Leo1952 Beitrag anzeigen
              Monika!

              Hast du es noch immer nicht kapiert, dass dein Spam und dieser Link, den du in jedem deiner Beiträge postest

              UNERWÜNSCHT

              sind?
              Ich bin kein Spam und außerdem mache ich keine Werbung!!! Wenn du denkst, dass ich Werbung mache, dann musst du es beweisen!!!!👍🏻👍🏻😁😁
              Unterlasse es in Zukunft, dieses Forum mit dem Link und völlig unkonstruktiven Beiträgen vollzumüllen!
              Wenn du bessere Antworten um diese Menschen zu helfen hast, dann bitte.....👍🏻👍🏻

              Kommentar


              • #8
                AW: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

                Monika!

                Dieses Forum lebt von KONSTRUKTIVEN Beiträgen.

                Du hast bisher nichts Konstruktives beigetragen.
                Nicht die Dinge selbst, sondern nur unsere Vorstellungen über die Dinge machen uns glücklich oder unglücklich.
                Epiktet (50-13, griech. Philosoph
                ************************* ************************* **********************
                Meine Beiträge stellen meine eigene Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

                  Zitat von Leo1952 Beitrag anzeigen
                  Monika!

                  Dieses Forum lebt von KONSTRUKTIVEN Beiträgen.

                  Du hast bisher nichts Konstruktives beigetragen.
                  Spam soll gar nicht konstruktiv sein

                  Nun, ob Monika oder doch ein findiger Rechtsanwalt
                  hinter dem Spam steht………wichtiger ist, das man weiß
                  für wenn hier eigentlich Werbung gemacht wird.
                  Wer steckt sich hinter der "DRG Dresdner Ratgeber Gesellschaft"?
                  - Rechtsanwalt Frank Hannig -
                  Und ER (und damit auch seine "Experen hilft - Online Rechtsberatung"?) ist schon lange einschlägig bekannt:
                  http://www.sz-online.de/sachsen/ein-ueberaus-wendiger-anwalt-3362390.html

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

                    Auf jeden Fall vielen Dank matthias für deinen Rat. Ich werde mal sehen, was in der schriftlichen Begründung dann steht und danach überlegen, ob sich weitere Schritte lohnen. Es ist aber schonmal gut zu wissen, dass ich durchaus Chancen hätte

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

                      Zitat von Nefret Beitrag anzeigen
                      Auf jeden Fall vielen Dank matthias für deinen Rat. Ich werde mal sehen, was in der schriftlichen Begründung dann steht und danach überlegen, ob sich weitere Schritte lohnen. Es ist aber schonmal gut zu wissen, dass ich durchaus Chancen hätte

                      Hallo,

                      ich vermute mal in der schriftlichen Kündigung wird gar kein Grund stehen. Das muss es auch nicht.

                      MfG
                      Matthias

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

                        Zitat von matthias Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        ich vermute mal in der schriftlichen Kündigung wird gar kein Grund stehen. Das muss es auch nicht.

                        MfG
                        Matthias

                        Achso?! Das wusste ich nicht. Ich dachte, dass muss es. Aber wie kann ich denn dann den Grund gegenüber einem Anwalt oder Gericht nachweisen? Bei einem Streitfall muss man doch immer alles beweisen können.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

                          Hallo,

                          bei Gericht muss der AG seine Kündigungsgründe offenlegen.
                          Also spätestens dort erfährst Du die Gründe, die natürlich dann ganz andere sein können als die, die er Dir mündlich genannt hat.

                          Gruß
                          Leo
                          Nicht die Dinge selbst, sondern nur unsere Vorstellungen über die Dinge machen uns glücklich oder unglücklich.
                          Epiktet (50-13, griech. Philosoph
                          ************************* ************************* **********************
                          Meine Beiträge stellen meine eigene Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

                            Mittlerweile hat es sich so ergeben, dass mir ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Zum Ende meiner Kündigungsfrist - also in 3 Monaten.
                            Allerdings wird mir nun gesagt, dass meine Abfindung nicht höher als ein bestimmter Betrag sein darf, weil ich sonst kein ALG I bekommen würde. Das stimmt doch aber nicht, oder? Ich hab mich ein wenig belesen und dort wird überall gesagt, dass die Abfindung nur angerechnet wird, wenn der Aufhebungsvertrag vor Ablauf der normalen Kündigungsfrist enden würde.
                            Könnt ihr mir das nochmal bestätigen? Hier sind ja einige Profis am Werk

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit

                              Hallo,

                              das kommt aber auch auf den Sachbearbeiter bei der ARGE an. Es sollte unbedingt im Aufhebungsvertrag in etwa stehen: Dieser Aufhebungsvertrag wird geschlossen, um eine arbeitgeberseitige Kündigung zu vermeiden.

                              Wir hatten schon Aufhebungsverträge mit mehr als 1 Gehalt pro Arbeitsjahr und es kam durch diesen Satz zu keiner Sperre.

                              Gruß
                              Hubertus

                              Kommentar

                              Ad Widget rechts

                              Einklappen

                              Google

                              Einklappen
                              Lädt...
                              X