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Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

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  • Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

    Hallo,

    ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch und der neue Arbeitgeber sucht jemanden ab 01.10.2016.

    Leider hat mein derzeitiger Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, also ich kann frühstens zum 01.01.2017 anfangen.
    Ich habe im Gespräch erwähnt, dass ich um einen Aufhebungsvertrag bitten könnte.
    Gleichzeitig habe ich jetzt gesehen, dass bei Vertragsbruch eine Vertragsstrafe eines halben Monatsgehalts fällig wird. Ich denke, ich könnte also auch eher kündigen und dann die Strafe zahlen oder?

    Muss ich bei dieser Art von Kündigung dann einen Grund angeben?

    Und ist es empfehlenswert dem potentiellen neuen Arbeitgeber von der Klausel zu erzählen?

    Danke schonmal im Voraus.

  • #2
    AW: Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

    Zitat von Mnagel Beitrag anzeigen
    ... Ich habe im Gespräch erwähnt, dass ich um einen Aufhebungsvertrag bitten könnte.
    Hallo,

    das solltest du aber erst tun, wenn du eine verbindliche Zusage von dort hast.

    Gleichzeitig habe ich jetzt gesehen, dass bei Vertragsbruch eine Vertragsstrafe eines halben Monatsgehalts fällig wird. Ich denke, ich könnte also auch eher kündigen und dann die Strafe zahlen oder?
    Das wäre durchaus eine Möglichkeit. Wenn dir die neue Stelle das Wert ist ...

    Muss ich bei dieser Art von Kündigung dann einen Grund angeben?
    Nein, meiner Meinung nach nicht. Aber bei der Frage nach einem Aufhebungsvertrag wird dein AG schon wissen wollen, was du vorhast.

    Und ist es empfehlenswert dem potentiellen neuen Arbeitgeber von der Klausel zu erzählen?
    Wahrscheinlich nur dann, wenn du mit ihm über einen späteren Eintrittstermin (1. Januar) oder die Übernahme der Vertragsstrafe verhandeln willst.

    Gruß,
    werner
    Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
    Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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    • #3
      AW: Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

      Zitat von Mnagel Beitrag anzeigen
      Gleichzeitig habe ich jetzt gesehen, dass bei Vertragsbruch eine Vertragsstrafe eines halben Monatsgehalts fällig wird. Ich denke, ich könnte also auch eher kündigen und dann die Strafe zahlen oder?
      Sehr oft ist so etwas als Mindestbetrag definiert, nicht etwa als obere Grenze.

      E.D.

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      • #4
        AW: Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

        Hallo,

        mach den neuen Arbeitsvertrag klar mit Beginn 01.01.17
        Als Klausel kann man reinschreiben: Hilfsweise zum 01.10.16 falls der alte AG einem Aufhebungsvertrag zustimmt.

        Wenn das unterschrieben ist, gehst du zu deinem alten AG und bittest ihn um einen Aufhebungsvertrag. Klappt das nicht, dann fängst du halt zum 01.01. an.

        Gruß
        Hubertus

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        • #5
          AW: Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

          "...mach den neuen Arbeitsvertrag klar mit Beginn 01.01.17
          Als Klausel kann man reinschreiben: Hilfsweise zum 01.10.16 falls der alte AG einem Aufhebungsvertrag zustimmt."

          Danke, für eure Antworten. Naja das mit 01.01. im Vertrag wäre schön, aber leider will mich der Neue halt ab 01.10., der 01.01. ist zu spät.

          Deshalb ist halt die Überlegung mit Aufhebungsvertrag und wenn mein Chef nicht zustimmt, dann eine Außerordentliche (oder ist das fristlose?) Kündigung einzureichen.

          In meinem Vertrag besteht dazu folgende Klausel:
          "Tritt die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis vertragswidrig nicht an oder beendet sie es vertragswidrig vorzeitig, so ist sie zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts verpflichtet. Die Höhe des Bruttolohnes berechnet sich aus dem durchschnittlichen Brutto-Wochenlohn der vergangenen drei Monate des Beschäftigungsverhältniss es." Die Höhe ist meiner Meinung damit festgelegt.

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          • #6
            AW: Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

            Hallo,

            dann schreib: Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum 30.09.2016

            Aber nicht bevor dein neuer AV vom AG unterschrieben ist.

            Gruß
            Hubertus

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            • #7
              AW: Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

              Hallo,

              du kannst natürlich trotzdem versuchen einen Aufhebungsvertrag zu bekommen.

              Gruß
              Hubertus

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              • #8
                AW: Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

                Zitat von Hubertus Beitrag anzeigen
                Hallo,

                du kannst natürlich trotzdem versuchen einen Aufhebungsvertrag zu bekommen.

                Gruß
                Hubertus
                Okay, danke. Und einen Grund müsste ich dafür nicht angeben? Bzw. muss ich dann reinschreiben, dass ich die Vertragsstrafe in Kauf nehme?

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                • #9
                  AW: Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

                  Hallo,

                  nein. Vielleicht merkt der Chef ja gar nicht, dass die Kündigungsfrist nicht stimmt.

                  Gruß
                  Hubertus

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

                    Zitat von Hubertus Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    nein. Vielleicht merkt der Chef ja gar nicht, dass die Kündigungsfrist nicht stimmt.

                    Gruß
                    Hubertus
                    Oh doch, so was wird bei uns ganz genau geprüft

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                    • #11
                      AW: Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

                      Zitat von Mnagel Beitrag anzeigen
                      "...mach den neuen Arbeitsvertrag klar mit Beginn 01.01.17
                      Als Klausel kann man reinschreiben: Hilfsweise zum 01.10.16 falls der alte AG einem Aufhebungsvertrag zustimmt."

                      Danke, für eure Antworten. Naja das mit 01.01. im Vertrag wäre schön, aber leider will mich der Neue halt ab 01.10., der 01.01. ist zu spät.

                      Deshalb ist halt die Überlegung mit Aufhebungsvertrag und wenn mein Chef nicht zustimmt, dann eine Außerordentliche (oder ist das fristlose?) Kündigung einzureichen.

                      In meinem Vertrag besteht dazu folgende Klausel:
                      "Tritt die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis vertragswidrig nicht an oder beendet sie es vertragswidrig vorzeitig, so ist sie zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts verpflichtet. Die Höhe des Bruttolohnes berechnet sich aus dem durchschnittlichen Brutto-Wochenlohn der vergangenen drei Monate des Beschäftigungsverhältniss es." Die Höhe ist meiner Meinung damit festgelegt.
                      Hallo Mnagel,
                      eine Außerordentliche KÜ geht meiner Meinung nach nur wenn § 626 BGB, ich glaube nicht das es sich hier um einen wichtigen Grund handelt!
                      Gruß FS
                      In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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                      • #12
                        AW: Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

                        Zitat von Mnagel Beitrag anzeigen
                        Oh doch, so was wird bei uns ganz genau geprüft
                        Dann kannst du erst einmal nach einem Aufhebungsvertrag fragen und - wenn dem nicht zugestimmt wird - immer noch mit der Kündigung kommen.

                        Und einen Grund müsste ich dafür nicht angeben? Bzw. muss ich dann reinschreiben, dass ich die Vertragsstrafe in Kauf nehme?
                        Als Grund für den Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag solltest du schon angeben, dass du ein anderen Arbeitsverhältnis zum gewünschten Termin antreten möchtest. Schließlich wird dein Chef wissen wollen, warum er mit dir einen solchen Vertrag schließen soll. Zur Frage der Vertragsstrafe solltest du dich bedeckt halten, solange dein AG dich nicht seinerseits darauf anspricht.
                        Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                        Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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                        • #13
                          AW: Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

                          Zitat von Mnagel Beitrag anzeigen
                          In meinem Vertrag besteht dazu folgende Klausel:
                          "Tritt die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis vertragswidrig nicht an oder beendet sie es vertragswidrig vorzeitig, so ist sie zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts verpflichtet. Die Höhe des Bruttolohnes berechnet sich aus dem durchschnittlichen Brutto-Wochenlohn der vergangenen drei Monate des Beschäftigungsverhältniss es." Die Höhe ist meiner Meinung damit festgelegt.
                          Diese Klausel schützt dich allerdings nicht davor, dass dein aktueller AG nicht noch weitere Schadensersatzansprüche an dich geltend machen will bzw. kann.

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                          • #14
                            AW: Bitte schnelle Hilfe!Außerordentliche/fristlose Kündigung, Vertragsstrafe

                            Zitat von tripletwenty Beitrag anzeigen
                            Diese Klausel schützt dich allerdings nicht davor, dass dein aktueller AG nicht noch weitere Schadensersatzansprüche an dich geltend machen will bzw. kann.
                            Ja mittlerweile, nachdem ich einige Sachen durchgelesen habe, befürchte ich es gerade auch. Ich werde erst mal sehen, ob die mich bei der neuen Stelle überhaupt wollen und dann nochmal mit ihnen über die Situation reden. Es scheint mir derzeit wirklich richtig schwer da raus zukommen. So einen Vertrag schließe ich jedenfalls nicht nochmal ab.

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