Hallo,
ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch und der neue Arbeitgeber sucht jemanden ab 01.10.2016.
Leider hat mein derzeitiger Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, also ich kann frühstens zum 01.01.2017 anfangen.
Ich habe im Gespräch erwähnt, dass ich um einen Aufhebungsvertrag bitten könnte.
Gleichzeitig habe ich jetzt gesehen, dass bei Vertragsbruch eine Vertragsstrafe eines halben Monatsgehalts fällig wird. Ich denke, ich könnte also auch eher kündigen und dann die Strafe zahlen oder?
Muss ich bei dieser Art von Kündigung dann einen Grund angeben?
Und ist es empfehlenswert dem potentiellen neuen Arbeitgeber von der Klausel zu erzählen?
Danke schonmal im Voraus.
ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch und der neue Arbeitgeber sucht jemanden ab 01.10.2016.
Leider hat mein derzeitiger Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, also ich kann frühstens zum 01.01.2017 anfangen.
Ich habe im Gespräch erwähnt, dass ich um einen Aufhebungsvertrag bitten könnte.
Gleichzeitig habe ich jetzt gesehen, dass bei Vertragsbruch eine Vertragsstrafe eines halben Monatsgehalts fällig wird. Ich denke, ich könnte also auch eher kündigen und dann die Strafe zahlen oder?
Muss ich bei dieser Art von Kündigung dann einen Grund angeben?
Und ist es empfehlenswert dem potentiellen neuen Arbeitgeber von der Klausel zu erzählen?
Danke schonmal im Voraus.
Kommentar