Eine Versetzung ist meiner Meinung nach eine einseitige Weisung des Arbeitgebers, der den Arbeitnehmer auf eine andere, aber gleichwertige Stelle versetzt- nun soll aber der Arbeitnehmer einen " Nachtrag zum Arbeitsvertrag" unterschreiben, in dem er mehr Verantwortung(hier: Umsatzverantwortung- bei einem Sachbearbeiter???), und ersichtlich mehr Tätigkeiten bekommt. Das ist doch eine schleichende Veränderung des ursprünglichen Arbeitsvertrages, oder etwa nicht?
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versetzung mit Änderung der Arbeitsvertragsbedingunge n?
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AW: versetzung mit Änderung der Arbeitsvertragsbedingunge n?
und wenn du unterschreibst ist es ja auch keine einseitige WE mehr sondern eine beiderseitige.
Der AG kann dich ja nicht zur Unterschrift zwingen. Und wenn du das nicht untrschrieben möchstest kannst du ja noch nachverhandeln.
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AW: versetzung mit Änderung der Arbeitsvertragsbedingunge n?
Zitat von Belabara Beitrag anzeigenEine Versetzung ist meiner Meinung nach eine einseitige Weisung des Arbeitgebers, der den Arbeitnehmer auf eine andere, aber gleichwertige Stelle versetzt- nun soll aber der Arbeitnehmer einen " Nachtrag zum Arbeitsvertrag" unterschreiben, in dem er mehr Verantwortung(hier: Umsatzverantwortung- bei einem Sachbearbeiter???), und ersichtlich mehr Tätigkeiten bekommt. Das ist doch eine schleichende Veränderung des ursprünglichen Arbeitsvertrages, oder etwa nicht?
was steht denn im Arbeitsvertrag zum Tätigkeitsbereich? bzw. Versetzung?
Betriebsrat vorhanden?.
Gruß FSIn einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!
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