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lange Krankheit, Absprachen mit AG, Aufhebungsvertrag, Probearbeitszeit

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  • lange Krankheit, Absprachen mit AG, Aufhebungsvertrag, Probearbeitszeit

    Hallo Leute,
    kurz und ohne Umschweife:

    Ich bin seit Februar krankgeschrieben, mit meinem AG war folgendes besprochen: Ich kann die Arbeit nichtmehr ausführen, der Chef kam mir entgegen und wollte mich solange nicht kündigen bis ich was neues habe, sofern ihm keine weitern Kosten für mich entstehen. Ich war sehr dankbar.

    Jetzt hab ich zum ersten Juli was neues in Aussicht und habe davor 1 Woche Probearbeit angeboten, dazu muss ich aber Gesund geschrieben sein, laut meiner Ärztin.

    Mit meinem alten AG war vereinbart, dass ich bis Arbeitsbeginn beim neuen AG krank bin und ihm für sein Entgegenkommen meinen Urlaub und die Überstunden schenke.
    Bei einer zaghaften Anfrage, vor ein paar Tagen, ob nicht doch evtl. eine Auszahlung von Überstunden oder Urlaub möglich wäre, witzelte mein AG, dass er ja keinen Aufhebungsvertrag machen müsste...

    Die Buchhalterin hat nun den Aufhebungsvertrag angefertigt und mit ihr hab ich besprochen, dass ich Gesund geschrieben bin für die Probearbeit und für den Rest des Monats Urlaub habe. So steht es auch im Aufhebungsvertrag, dass ich bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses Urlaub hab und auf offene Überstunden und Urlaub keinen Anspruch mehr erhebe. Soweit ist das ok für mich.

    Wir haben nicht darüber gesprochen, dass ich theoretisch für die Restzeit ja Lohn bekommen würde, auch wenn ich Urlaub habe.
    Das will mein Chef ganz sicher nicht, sind ja Kosten für eine Arbeitskraft, die nicht arbeitet.

    Deswegen folgende Fragen:
    Versicherungstechnisches kläre ich für die Probearbeit hoffentlich mit dem neuen AG aber was ist mit Beiträgen für Rentenversicherung und Co. bis zum ersten Juli?

    Darf die Buchhaltung den Aufhebungsvertrag überhaupt "i.A. des Chefs" unterschreiben?


    Ich hoffe ich konnte mich Verständlich ausdrücken und ihr könnt mir helfen.

    Hab Angst, dass der Aufhebungsvertrag nicht gültig ist und mein Chef mir im letzten Moment noch einen Strich durch die Rechnung macht. Mein neuer Chef weiß logischerweise auch nicht, dass ich so lange Krank war und er hat auch glücklicherweise nicht gefragt warum ich wechseln will.

    Vielen Dank
    Rasluka

  • #2
    AW: lange Krankheit, Absprachen mit AG, Aufhebungsvertrag, Probearbeitszeit

    Zitat von Rasluka Beitrag anzeigen
    Jetzt hab ich zum ersten Juli was neues in Aussicht und habe davor 1 Woche Probearbeit angeboten, dazu muss ich aber Gesund geschrieben sein, laut meiner Ärztin.

    Mit meinem alten AG war vereinbart, dass ich bis Arbeitsbeginn beim neuen AG krank bin und ihm für sein Entgegenkommen meinen Urlaub und die Überstunden schenke.
    Da hat man schon mal zwei Probleme, von denen das weitere abhängt.

    Wie lange man krank ist, lässt sich nicht durch eine Vereinbarung regeln. Das hängt von ärztlichen Feststellungen ab.

    "1 Woche Probearbeit" ändert nichts daran, dass mindestens der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro zu zahlen ist, somit entsteht dadurch ein Arbeitsverhältnis. Krankengeld wird dann für diese Zeit nicht möglich sein.

    E.D.

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    • #3
      AW: lange Krankheit, Absprachen mit AG, Aufhebungsvertrag, Probearbeitszeit

      Zitat von Rasluka Beitrag anzeigen
      Deswegen folgende Fragen:
      Versicherungstechnisches kläre ich für die Probearbeit hoffentlich mit dem neuen AG aber was ist mit Beiträgen für Rentenversicherung und Co. bis zum ersten Juli?
      Du gehst doch davon aus Krankengeld bis zum30.6. zu bekommen oder?

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      • #4
        AW: lange Krankheit, Absprachen mit AG, Aufhebungsvertrag, Probearbeitszeit

        Zitat von matthias Beitrag anzeigen
        Du gehst doch davon aus Krankengeld bis zum30.6. zu bekommen oder?
        Hallo Matthias.

        Nein, ich bin vom 13. - 30.6. Gesund geschrieben und hab Urlaub, während dem ich die Probearbeit machen will.
        Mein Chef weiß, meiner Meinung nach nicht, dass die Buchhalterin und ich, das nun anders geregelt haben.

        Gruß R

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        • #5
          AW: lange Krankheit, Absprachen mit AG, Aufhebungsvertrag, Probearbeitszeit

          Und für den Monat wird der AG auch kein Gehalt zahlen?
          Dann gibt es auch keine Einzahlungen in die Renten und Arbeitslosenversicherung in der Zeit.

          Wobei wenn du unwiderruflich freigestellt bist (sollte so im Aufhebungsvertrag stehen), kannst du zumindest Probearbeiten "ohne Probleme".

          Ob der neue AG die 8.50 zahlt, ist eine andere Frage.

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          • #6
            AW: lange Krankheit, Absprachen mit AG, Aufhebungsvertrag, Probearbeitszeit

            Zitat von E.D. Beitrag anzeigen
            Da hat man schon mal zwei Probleme, von denen das weitere abhängt.

            Wie lange man krank ist, lässt sich nicht durch eine Vereinbarung regeln. Das hängt von ärztlichen Feststellungen ab.

            "1 Woche Probearbeit" ändert nichts daran, dass mindestens der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro zu zahlen ist, somit entsteht dadurch ein Arbeitsverhältnis. Krankengeld wird dann für diese Zeit nicht möglich sein.

            E.D.
            Hallo E.

            Ich bin ab 13.6. wieder Gesund geschrieben aber ich glaube mein Chef wird nichts Zahlen wollen, weil er ja davon aus geht, dass ich so lange noch Krank bin.
            Ich konnte noch nicht wieder mit Ihm sprechen, deshalb hat die Buchhalterin nun entschieden dass ich für den Rest der Zeit Urlaub habe.

            Ich besteh garnicht auf das Geld, Hauptsache ich komme nun aus meinem Vertrag und kann zum 1.7. woanders anfangen.
            Will nur nicht, dass die Rentenkasse und Co. mir Probleme machen, weil ich 2,5 Wochen nicht einzahle.

            Gruß R

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            • #7
              AW: lange Krankheit, Absprachen mit AG, Aufhebungsvertrag, Probearbeitszeit

              Zitat von matthias Beitrag anzeigen
              Und für den Monat wird der AG auch kein Gehalt zahlen?
              Dann gibt es auch keine Einzahlungen in die Renten und Arbeitslosenversicherung in der Zeit.

              Wobei wenn du unwiderruflich freigestellt bist (sollte so im Aufhebungsvertrag stehen), kannst du zumindest Probearbeiten "ohne Probleme".

              Ob der neue AG die 8.50 zahlt, ist eine andere Frage.
              Oh man, so kompliziert hab ich mir das nicht vorgestellt.
              Aufhebungsvertrag: "[...] Das zwischen den Parteien gemäß Arbeitsvertrag vom ... bestehende Arbeitsverhältnis wird im beiderseitigem Einvernehmen mit wirkung zum 30.6.16 aufhehoben.
              Frau ... wird ab dem 13.6.16 bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses ihren Resturlaub nehmen, sodass zum 30.6.16 alle bestehenden Ansprüche aus eventuell geleisteten Mehrstunden und verbliebenen Urlaubstagen abgegolten sind. [...]"

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              • #8
                AW: lange Krankheit, Absprachen mit AG, Aufhebungsvertrag, Probearbeitszeit

                Hallo,

                aus dieser Formulierung müsste dir der AG den Urlaub bezahlen. Falls nicht, musst du dir das beim Arbeitsgericht erstreiten. Aber wenn es dir sowieso egal ist....

                Gruß
                Hubertus

                Gruß
                Hubertus

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                • #9
                  AW: lange Krankheit, Absprachen mit AG, Aufhebungsvertrag, Probearbeitszeit

                  Hallo,

                  die Rentenkasse wird Dir keine Probleme machen.
                  So lange Du zumindest für einen Tag eines Monats eingezahlt hast, gilt dieser Monat als "mit Zahlungen abgedeckt".
                  Es entsteht Dir diesbezüglich also keine Lücke.

                  Gruß
                  Leo
                  Nicht die Dinge selbst, sondern nur unsere Vorstellungen über die Dinge machen uns glücklich oder unglücklich.
                  Epiktet (50-13, griech. Philosoph
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                  Meine Beiträge stellen meine eigene Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

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