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Statt einfachem qualifiziertes Zeugnis erhalten

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  • Statt einfachem qualifiziertes Zeugnis erhalten

    Hallo zusammen,

    ich habe mein letztes Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Probezeit selbst gekündigt und meinen ehemaligen Arbeitgeber um ein einfaches Arbeitszeugnisses per E-Mail gebeten. Ich erhielt als E-Mail Antwort auch, dass man mir ein -Zitat- "einfaches Arbeitszeugnis" zukommen lässt.

    Ich habe bewusst ein einfaches anstelle eines qualifizierten Zeugnisses gefordert, da ich zu Recht befürchtete, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis so ausfallen wird, dass ich es nicht meinen Bewerbungsunterlagen beilegen möchte.

    Kann ich nun darauf bestehen, ein einfaches Arbeitszeugnis noch zu erhalten?
    Schließlich hatte ich dies ursprünglich angefordert und man hatte mir dies per E-Mail bestätigt. Man sollte doch meinen, dass der Ausdruck "einfaches Arbeitszeugnis" für Arbeitsjuristen eine gängige Bedeutung hat, nämlich, dass das Zeugnis keine Bewertung der Arbeitsleistung enthält.

    Wie sollte ich nun am besten vorgehen?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

  • #2
    AW: Statt einfachem qualifiziertes Zeugnis erhalten

    Einfach darauf hinweisen. Vielleicht kennen die den Begriff "einfaches Arbeitszeugnis" nicht.

    Du merkst ja dann, ob es ein Versehen war oder nicht. Wenn es kein Versehen war und die sich quer stellen: Anwalt einschalten. Hast ja einen Anspruch drauf und hast außerdem nichts zu befürchten.

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    • #3
      AW: Statt einfachem qualifiziertes Zeugnis erhalten

      Aus dem Satz in § 109 GewO

      Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
      könnte man schließen, dass dies nur auf Verlangen zulässig ist. Eindeutig ist der Wortlaut aber nicht.

      Man beachte aber: ein einfaches Zeugnis wird bei Bewerbungen so interpretiert: "Der wusste selbst, dass ein qualifiziertes sauschlecht ausfällt, deshalb hat er nur ein einfaches verlangt."

      E.D.

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