Hallo zusammen,
ich habe mein letztes Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Probezeit selbst gekündigt und meinen ehemaligen Arbeitgeber um ein einfaches Arbeitszeugnisses per E-Mail gebeten. Ich erhielt als E-Mail Antwort auch, dass man mir ein -Zitat- "einfaches Arbeitszeugnis" zukommen lässt.
Ich habe bewusst ein einfaches anstelle eines qualifizierten Zeugnisses gefordert, da ich zu Recht befürchtete, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis so ausfallen wird, dass ich es nicht meinen Bewerbungsunterlagen beilegen möchte.
Kann ich nun darauf bestehen, ein einfaches Arbeitszeugnis noch zu erhalten?
Schließlich hatte ich dies ursprünglich angefordert und man hatte mir dies per E-Mail bestätigt. Man sollte doch meinen, dass der Ausdruck "einfaches Arbeitszeugnis" für Arbeitsjuristen eine gängige Bedeutung hat, nämlich, dass das Zeugnis keine Bewertung der Arbeitsleistung enthält.
Wie sollte ich nun am besten vorgehen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
ich habe mein letztes Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Probezeit selbst gekündigt und meinen ehemaligen Arbeitgeber um ein einfaches Arbeitszeugnisses per E-Mail gebeten. Ich erhielt als E-Mail Antwort auch, dass man mir ein -Zitat- "einfaches Arbeitszeugnis" zukommen lässt.
Ich habe bewusst ein einfaches anstelle eines qualifizierten Zeugnisses gefordert, da ich zu Recht befürchtete, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis so ausfallen wird, dass ich es nicht meinen Bewerbungsunterlagen beilegen möchte.
Kann ich nun darauf bestehen, ein einfaches Arbeitszeugnis noch zu erhalten?
Schließlich hatte ich dies ursprünglich angefordert und man hatte mir dies per E-Mail bestätigt. Man sollte doch meinen, dass der Ausdruck "einfaches Arbeitszeugnis" für Arbeitsjuristen eine gängige Bedeutung hat, nämlich, dass das Zeugnis keine Bewertung der Arbeitsleistung enthält.
Wie sollte ich nun am besten vorgehen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
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