Liebe Forenmitglieder,
ich bin leider etwas ratlos und weiß nicht, wie ich in meiner Situation am besten verfahren soll. Vielleicht hat hier jemand einen guten Rat für mich...
Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit März 2016 als geringfügig Beschäftigte bei einer "Kette" eingestellt. Mein Freund ist dort Clubmanager und brauchte dringend eine weitere Aushilfe. Also bin ich eingesprungen. Nun ist das Verhältnis zwischen meinem Freund und der Holding gerade (gelinde gesagt) sehr angespannt (auf die Gründe möchte ich hier aus Datenschutzgründen nicht genauer eingehen, allerdings wurde nichts Unrechtes getan, lediglich ein Angebot ausgeschlagen).
Anfang April konnte ich keinen Zahlungseingang feststellen, obwohl meine Arbeitsstunden vom Clubmanager in der Monatsabrechnung eingetragen wurden, also fragte ich beim Prokuristen der Holding nach. Die Reaktion hat mich schockiert: Man würde mir nicht glauben, dass ich überhaupt gearbeitet hätte und mir wurde vorgeworfen, dass ich einfach nur Stunden abrechnen würde (Betrug). Man weigere sich deshalb, mir mein Gehalt auszuzahlen.
Ich habe sogar 67 Stunden gearbeitet, weil Not am Mann war, davon allerdings nur 52 berechnet, da ich ja eine Lohngrenze von 450€ habe.
Mir wird also Betrug vorgeworfen als Grund für die Zahlungsverweigerung (handelt es sich hierbei sogar um üble Nachrede?).
Das Problem: Es gibt zwei Systeme zur Stundeneingabe. Eine Software und die Tagesberichte in Papierform. Mir wurde zu Jobantritt gesagt, im ersten Monat müsse ich mich noch nicht in die Software eintragen (ich hatte zu Beginn auch keinen eigenen Benutzernamen + Passwort dafür). Also habe ich mich auf die Arbeitszeitangabe im Tagesberichte in Papierform und die Stundeneingabe im Dienstplan (Excel) beschränkt. Die Tagesberichte sind übrigens unterschrieben von der Person, die an diesem Tag die Schlussschicht hat.
Nun wurde mir jedoch gesagt, dass die Angaben aus der Software sich nicht mit der Angabe der geleisteten Arbeitsstunden decken würden (wie denn auch ohne Zugriff auf die Software?) und aufgrund dessen mir kein Gehalt gezahlt wird.
Kurze Anmerkung dazu: Es gibt weitere Aushilfen, die sich nie in die Software eintragen und trotzdem ihr Gehalt bekommen.
Also geh ich davon aus, dass meine negative Sonderbehandlung durch die Holding auf die Spannungen zwischen meinem Freund und der Holding zurückzuführen ist.
Ich kann mit den Tagesberichten nachweisen, dass ich gearbeitet habe, ich habe sogar mit Kunden gearbeitet, die im Notfall meine Anwesenheit bestätigen könnten, weiterhin habe ich nachweislich Verträge gemacht und Kontakte generiert. Allerdings interessiert das die Holding nicht und mir wurde deutlich gesagt, dass ich keine Chance hätte, Gehalt für März zu bekommen und dass ich mich diesbezüglich bei meinem Clubmanager (meinem Freund) bedanken könne (da er mich nicht in die Software eingetragen hat).
Ich habe bereits per Mail gebeten, mir schriftlich zu geben, dass mir die Gehaltszahlung verweigert wird, darauf gab es keine Antwort mehr.
Ich würde jetzt als nächsten Schritt einen Brief verfassen, in dem ich eine Frist für die Überweisung meines Gehaltes setze.
Ich habe mich im Zuge dessen natürlich im Internet schlau gemacht und den Begriff "Verzugszinsen" aufgeschnappt.
Hinzuzufügen ist, dass ich als Studentin auf das Gehalt angewiesen bin (ich habe sonst konstant bei anderen Betrieben gejobbt, um mir das Studium zu finanzieren) und ich durch die Zahlungsverweigerung natürlich finanzielle Probleme habe, da ich fest mit dem Gehalt gerechnet habe.
Einen Anwalt kann ich mir derzeit nicht leisten - ich weiß nicht in wieweit ich einen Rechszuschuss als Studentin bekomme? Weiterhin wären die Anwaltskosten wohl gegenüber der Summe des Gehaltes unverhältnismäßig. Andererseits habe ich auch als Minijobber Rechte und ich möchte mir nicht gefallen lassen, wie ich von dem Betrieb abgefertigt werde und was mir nachgesagt wird.
Dann eine weitere Frage die mit dem obigen Sachverhalt nicht direkt etwas zu tun hat:
Zu allem Überfluss kann ich in diesem finanziellen Engpass momentan auch nicht arbeiten, da ich seit 1,5 Wochen unter dauerhaft starken Kopfschmerzen und Schwindel leide, seit Montag bin ich deshalb auch (eigentlich für die Uni) krankgeschrieben, Überweisung inkl. Termin bei der Radiologie vorhanden.
Das Problem hierbei ist, dass ich keine festen Arbeitszeiten habe, da ich nach Bedarf arbeite.
Ich trau mich ehrlich gesagt nicht zu fragen, da mir ja generell das Gehalt verweigert wird und dass ich dann erst recht nichts bekomme...
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
L.M.G.
ich bin leider etwas ratlos und weiß nicht, wie ich in meiner Situation am besten verfahren soll. Vielleicht hat hier jemand einen guten Rat für mich...
Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit März 2016 als geringfügig Beschäftigte bei einer "Kette" eingestellt. Mein Freund ist dort Clubmanager und brauchte dringend eine weitere Aushilfe. Also bin ich eingesprungen. Nun ist das Verhältnis zwischen meinem Freund und der Holding gerade (gelinde gesagt) sehr angespannt (auf die Gründe möchte ich hier aus Datenschutzgründen nicht genauer eingehen, allerdings wurde nichts Unrechtes getan, lediglich ein Angebot ausgeschlagen).
Anfang April konnte ich keinen Zahlungseingang feststellen, obwohl meine Arbeitsstunden vom Clubmanager in der Monatsabrechnung eingetragen wurden, also fragte ich beim Prokuristen der Holding nach. Die Reaktion hat mich schockiert: Man würde mir nicht glauben, dass ich überhaupt gearbeitet hätte und mir wurde vorgeworfen, dass ich einfach nur Stunden abrechnen würde (Betrug). Man weigere sich deshalb, mir mein Gehalt auszuzahlen.
Ich habe sogar 67 Stunden gearbeitet, weil Not am Mann war, davon allerdings nur 52 berechnet, da ich ja eine Lohngrenze von 450€ habe.
Mir wird also Betrug vorgeworfen als Grund für die Zahlungsverweigerung (handelt es sich hierbei sogar um üble Nachrede?).
Das Problem: Es gibt zwei Systeme zur Stundeneingabe. Eine Software und die Tagesberichte in Papierform. Mir wurde zu Jobantritt gesagt, im ersten Monat müsse ich mich noch nicht in die Software eintragen (ich hatte zu Beginn auch keinen eigenen Benutzernamen + Passwort dafür). Also habe ich mich auf die Arbeitszeitangabe im Tagesberichte in Papierform und die Stundeneingabe im Dienstplan (Excel) beschränkt. Die Tagesberichte sind übrigens unterschrieben von der Person, die an diesem Tag die Schlussschicht hat.
Nun wurde mir jedoch gesagt, dass die Angaben aus der Software sich nicht mit der Angabe der geleisteten Arbeitsstunden decken würden (wie denn auch ohne Zugriff auf die Software?) und aufgrund dessen mir kein Gehalt gezahlt wird.
Kurze Anmerkung dazu: Es gibt weitere Aushilfen, die sich nie in die Software eintragen und trotzdem ihr Gehalt bekommen.
Also geh ich davon aus, dass meine negative Sonderbehandlung durch die Holding auf die Spannungen zwischen meinem Freund und der Holding zurückzuführen ist.
Ich kann mit den Tagesberichten nachweisen, dass ich gearbeitet habe, ich habe sogar mit Kunden gearbeitet, die im Notfall meine Anwesenheit bestätigen könnten, weiterhin habe ich nachweislich Verträge gemacht und Kontakte generiert. Allerdings interessiert das die Holding nicht und mir wurde deutlich gesagt, dass ich keine Chance hätte, Gehalt für März zu bekommen und dass ich mich diesbezüglich bei meinem Clubmanager (meinem Freund) bedanken könne (da er mich nicht in die Software eingetragen hat).
- Wie kann ich vorgehen?
Ich habe bereits per Mail gebeten, mir schriftlich zu geben, dass mir die Gehaltszahlung verweigert wird, darauf gab es keine Antwort mehr.
Ich würde jetzt als nächsten Schritt einen Brief verfassen, in dem ich eine Frist für die Überweisung meines Gehaltes setze.
- Halten Sie diesen Schritt für angebracht?
Ich habe mich im Zuge dessen natürlich im Internet schlau gemacht und den Begriff "Verzugszinsen" aufgeschnappt.
- Kann ich davon als Minijobber Gebrauch machen?
Hinzuzufügen ist, dass ich als Studentin auf das Gehalt angewiesen bin (ich habe sonst konstant bei anderen Betrieben gejobbt, um mir das Studium zu finanzieren) und ich durch die Zahlungsverweigerung natürlich finanzielle Probleme habe, da ich fest mit dem Gehalt gerechnet habe.
- Wie könnte ich vorgehen, wenn ein Brief wirkungslos bleibt?
Einen Anwalt kann ich mir derzeit nicht leisten - ich weiß nicht in wieweit ich einen Rechszuschuss als Studentin bekomme? Weiterhin wären die Anwaltskosten wohl gegenüber der Summe des Gehaltes unverhältnismäßig. Andererseits habe ich auch als Minijobber Rechte und ich möchte mir nicht gefallen lassen, wie ich von dem Betrieb abgefertigt werde und was mir nachgesagt wird.
Dann eine weitere Frage die mit dem obigen Sachverhalt nicht direkt etwas zu tun hat:
Zu allem Überfluss kann ich in diesem finanziellen Engpass momentan auch nicht arbeiten, da ich seit 1,5 Wochen unter dauerhaft starken Kopfschmerzen und Schwindel leide, seit Montag bin ich deshalb auch (eigentlich für die Uni) krankgeschrieben, Überweisung inkl. Termin bei der Radiologie vorhanden.
- Stünde mir als geringfügig Beschäftigte eine Entgeldfortzahlung zu?
Das Problem hierbei ist, dass ich keine festen Arbeitszeiten habe, da ich nach Bedarf arbeite.
Ich trau mich ehrlich gesagt nicht zu fragen, da mir ja generell das Gehalt verweigert wird und dass ich dann erst recht nichts bekomme...
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
L.M.G.
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