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Freistellung oder Urlaub zur Arbeitssuche

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  • Freistellung oder Urlaub zur Arbeitssuche

    Hallo ihr Lieben,

    mein Vertrag läuft zum 30.06.2016 aus. Sowohl ich, als auch mein Arbeitgeber möchten dieses Arbeitsverhältnis nicht verlängern.

    Nun habe ich Montag einen Termin bei der Agentur für Arbeit und anschließend ein Vorstellungsgespräch.

    Mein Arbeitgeber möchte, dass ich Urlaub einreiche. Ich bin jedoch der Meinung, dass ich freigestellt werden sollte. Beziehe mich hier drauf:

    https://www.das.de/de/rechtsportal/a...eitssuche.aspx

    Die Kündigungsfristen, falls relevant, dieser Firma sind:
    nur möglich zu kündigen zum 1.1., 1.3. und 1.10.

    Aber mein Vertrag läuft ja ganz normal aus.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Danke und liebe Grüße

    Sonja

  • #2
    AW: Freistellung oder Urlaub zur Arbeitssuche

    Zitat von SonjaGremm Beitrag anzeigen
    ... mein Vertrag läuft zum 30.06.2016 aus. ...

    Nun habe ich Montag einen Termin bei der Agentur für Arbeit und anschließend ein Vorstellungsgespräch.

    Mein Arbeitgeber möchte, dass ich Urlaub einreiche. Ich bin jedoch der Meinung, dass ich freigestellt werden sollte. ...
    Hallo,

    dem Grunde nach hast du mit deinem Freistellungsanspruch recht. Zusätzlich solltest du jedoch nachschauen, ob laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag (falls einer gilt) Einschränkungen zu § 616 BGB gelten. Dann könnte es nämlich sein, dass dich dein Arbeitgeber nur unbezahlt freistellen muss:

    https://www.verdi-bub.de/index.php?id=1562

    Gruß,
    werner
    Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
    Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

    Kommentar


    • #3
      AW: Freistellung oder Urlaub zur Arbeitssuche

      Ok herrschende Meinung ist wohl ne andere als meine

      Ehemaliger Beitrag gelöscht.
      Zuletzt geändert von matthias; 21.04.2016, 16:55.

      Kommentar


      • #4
        AW: Freistellung oder Urlaub zur Arbeitssuche

        Zitat von SonjaGremm Beitrag anzeigen

        Die Kündigungsfristen, falls relevant, dieser Firma sind:
        nur möglich zu kündigen zum 1.1., 1.3. und 1.10.
        Wie lange ist denn die Frist nun? 6 Wochen zum Quartalsende? 4 Wochen? 3 Monate?

        Innerhalb dieser Frist hast du einen Anspruch auf freistellung, bei befristetem Vertrag.

        Also falls sie 6 Wochen zum Quartalsende ist, die letzten 6 Wochen vor dem 30.6., ergo erst ab Mitte Mai.

        Wäre sie 3 Monate hättest du jetzt schon einen Anspruch.

        Kommentar


        • #5
          AW: Freistellung oder Urlaub zur Arbeitssuche

          Zitat von SonjaGremm Beitrag anzeigen
          Mein Arbeitgeber möchte, dass ich Urlaub einreiche. Ich bin jedoch der Meinung, dass ich freigestellt werden sollte. Beziehe mich hier drauf:

          https://www.das.de/de/rechtsportal/a...eitssuche.aspx
          Der verlinkte Text ist in einigen Punkten fehlerhaft. Z.B. in der stillschweigend vorausgesetzten Annahme, es müsse jedenfalls eine bezahlte Freistellung sein. Aber auch in anderen.

          E.D.

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