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Zusage Abfindung nicht eingehalten

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  • Zusage Abfindung nicht eingehalten

    Hallo und guten Abend,
    ich benötige eine (rechtliche) Hilfestellung bezüglich einer zugesagten Abfindung.

    Mir wurde unter Wahrung aller Fristen ordentlich gekündigt und ich habe dieses auch so akzeptiert. Eine Woche nach der Kündigung wurde mir unter Zeugen mündliche eine Abfindung zugesagt, die jedoch bis zum Ablauf der Unternehmenszugehörigkeit nicht geflossen ist. Mit Blick auf noch zwei ausstehende Zeugnisse zum besagten Zeitpunkt habe ich auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet um hier nichts zu gefährden. Eine Wiedereinstellung wäre für mich ohnehin nicht in Frage gekommen.
    Scheinbar wird mir nun versucht die Zahlung tot zu schweigen.

    Was kann ich machen und wie sehr zählt das mündliche Wort?
    Meiner Meinung nach genau so viel wie das schriftliche in Bezug auf Arbeitsverträge.
    Lohnt ggf. eine Klage? Die Kosten wären mir bewusst, aber es geht mir auch um das Prinzip.

  • #2
    AW: Zusage Abfindung nicht eingehalten

    Zitat von Eigentlicher Beitrag anzeigen
    Hallo und guten Abend,
    ich benötige eine (rechtliche) Hilfestellung bezüglich einer zugesagten Abfindung.

    Mir wurde unter Wahrung aller Fristen ordentlich gekündigt und ich habe dieses auch so akzeptiert. Eine Woche nach der Kündigung wurde mir unter Zeugen mündliche eine Abfindung zugesagt, die jedoch bis zum Ablauf der Unternehmenszugehörigkeit nicht geflossen ist. Mit Blick auf noch zwei ausstehende Zeugnisse zum besagten Zeitpunkt habe ich auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet um hier nichts zu gefährden. Eine Wiedereinstellung wäre für mich ohnehin nicht in Frage gekommen.
    Scheinbar wird mir nun versucht die Zahlung tot zu schweigen.

    Was kann ich machen und wie sehr zählt das mündliche Wort?
    Meiner Meinung nach genau so viel wie das schriftliche in Bezug auf Arbeitsverträge.
    Lohnt ggf. eine Klage? Die Kosten wären mir bewusst, aber es geht mir auch um das Prinzip.
    Hallo Eigentlicher,
    da du einen Zeugen hast, sieht es schon mal gut aus. Wie lange warst du dort beschäftigt? Dementsprechend wird ja auch die Abfdindungshöhe ausfallen.Sollte nichts paasieren, wirdt du wohl doch klagen müssen.
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Zusage Abfindung nicht eingehalten

      Zitat von Eigentlicher Beitrag anzeigen
      ... ich benötige eine (rechtliche) Hilfestellung bezüglich einer zugesagten Abfindung.
      Hallo,

      vorab: Eine Rechtsberatung findest du in diesem Forum nicht. Hier tummeln sich interessierte Laien mit mehr oder weniger ausgeprägtem Sachverstand.

      Eine Woche nach der Kündigung wurde mir unter Zeugen mündliche eine Abfindung zugesagt,
      War das eine konkret formulierte Zusage? Z.B. in der Form "Abfindung in Höhe von xxxx €, zahlbar am xx.yy. 2016, ohne Vorbehalte"?

      Wie belastbar sind die Zeugen? Werden die sich, wenn sie vom Arbeitsrichter zur Wahrheit ermahnt werden, an die Aussage im Wortlaut erinnern können?

      Scheinbar wird mir nun versucht die Zahlung tot zu schweigen.
      Hast du deinen Arbeitgeber auf die Abfindung angesprochen? Wie lautete seine Antwort?

      Was kann ich machen und wie sehr zählt das mündliche Wort?
      Meiner Meinung nach genau so viel wie das schriftliche in Bezug auf Arbeitsverträge.
      Lohnt ggf. eine Klage? Die Kosten wären mir bewusst, aber es geht mir auch um das Prinzip.
      Die mündliche Zusage (wenn es denn eine war) ist meiner Ansicht nach verbindlich. Notfalls müsstest du diese beim Arbeitsgericht einklagen. Ein Problem sehe ich in der Beweisfrage - denn häufig sind Zeugen vor Gericht nicht so belastbar, wie man das im Vorfeld geglaubt hatte. Dies gilt umso mehr, wenn diese selbst noch im Arbeitsverhältnis zum Beklagten stehen.

      Gruß,
      werner
      Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
      Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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