Zitat von Eigentlicher
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vorab: Eine Rechtsberatung findest du in diesem Forum nicht. Hier tummeln sich interessierte Laien mit mehr oder weniger ausgeprägtem Sachverstand.
Eine Woche nach der Kündigung wurde mir unter Zeugen mündliche eine Abfindung zugesagt,
Wie belastbar sind die Zeugen? Werden die sich, wenn sie vom Arbeitsrichter zur Wahrheit ermahnt werden, an die Aussage im Wortlaut erinnern können?
Scheinbar wird mir nun versucht die Zahlung tot zu schweigen.
Was kann ich machen und wie sehr zählt das mündliche Wort?
Meiner Meinung nach genau so viel wie das schriftliche in Bezug auf Arbeitsverträge.
Lohnt ggf. eine Klage? Die Kosten wären mir bewusst, aber es geht mir auch um das Prinzip.
Meiner Meinung nach genau so viel wie das schriftliche in Bezug auf Arbeitsverträge.
Lohnt ggf. eine Klage? Die Kosten wären mir bewusst, aber es geht mir auch um das Prinzip.
Gruß,
werner
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