Guten Abend in die Runde,
zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich mich in Sachen Arbeitsrecht leider nur sehr wenig auskenne. Deswegen erhoffe ich mir hier den einen oder anderen Ratschlag.
Ich befinde mich seit dem 1. Januar 2016 in einem Arbeitsverhältnis mit einem kleinen Unternehmen. Dieses Arbeitsverhältnis wird für 6 Monate durch einen Zuschuss der Agentur für Arbeit gefördert. (Eingliederungsmaßnahme).
Leider hat sich jetzt nach drei Monaten herausgestellt, dass das keine Zukunft hat. Sowohl ich als auch meine Arbeitgeberin sind nicht mehr zufrieden. Sowohl menschlich als auch geschäftlich passt es nicht und wir möchten beide das Arbeitsverhältnis beenden.
Sie möchte nun, dass ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe, was für mich an sich in Ordnung ist. Allerdings sind da ein paar Punkte aufgeführt, die mir nicht ganz koscher vorkommen.
Um eine lange Rede kurz zu halten, hier meine Frage bzgl. des Gangs zum Arbeitsamt:
Bin ich nun verpflichtet mich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit zu melden (da unser Arbeitsverhältnis ja aufgrund der Eingliedrungsmaßnahme zustande gekommen ist) oder kann ich mir die ganze Rennerei ersparen und auf eigene Faust auf Jobsuche gehen?
Danke im Vorraus. Ich bin für jeden Tipp, Anmerkung oder Erfahrungsbericht dankbar.
zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich mich in Sachen Arbeitsrecht leider nur sehr wenig auskenne. Deswegen erhoffe ich mir hier den einen oder anderen Ratschlag.
Ich befinde mich seit dem 1. Januar 2016 in einem Arbeitsverhältnis mit einem kleinen Unternehmen. Dieses Arbeitsverhältnis wird für 6 Monate durch einen Zuschuss der Agentur für Arbeit gefördert. (Eingliederungsmaßnahme).
Leider hat sich jetzt nach drei Monaten herausgestellt, dass das keine Zukunft hat. Sowohl ich als auch meine Arbeitgeberin sind nicht mehr zufrieden. Sowohl menschlich als auch geschäftlich passt es nicht und wir möchten beide das Arbeitsverhältnis beenden.
Sie möchte nun, dass ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe, was für mich an sich in Ordnung ist. Allerdings sind da ein paar Punkte aufgeführt, die mir nicht ganz koscher vorkommen.
Um eine lange Rede kurz zu halten, hier meine Frage bzgl. des Gangs zum Arbeitsamt:
Bin ich nun verpflichtet mich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit zu melden (da unser Arbeitsverhältnis ja aufgrund der Eingliedrungsmaßnahme zustande gekommen ist) oder kann ich mir die ganze Rennerei ersparen und auf eigene Faust auf Jobsuche gehen?
Danke im Vorraus. Ich bin für jeden Tipp, Anmerkung oder Erfahrungsbericht dankbar.
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