Hoffe mir kann jemand weiterhelfen, hatte im Dezember 2014 eine längere Erkrankungen, wurde im Februar 2015 operiert und hatte am 9.04.2015 ein BEM Gespräch. In diesem wurde eine stufenweise Eingliederung besprochen mit der ich am 21.042015 beginnen sollte, alles schien geklärt. Am 14.04.2015 erhielt ich dann die Kündigung, mein Vorgesetzter weigerte sich mit mir zu sprechen und der Personalchef wollte mir eine Abfindung anbieten, was ich nicht in Betracht zog. Nach einem Gespräch mit dem Geschäftsführer prüfte dieser die Sache und nahm die Kündigung zurück. Nun nach 9 Monaten, erhielt ich erneut die Kündigung wegen der alten Krankenzeiten ( in den vergangenen Monaten war ich 4 Tage wegen einer Grippe erkrankt). Kündigungsschutzklage wurde eingereicht, gerne möchte ich meinen Arbeitsplatz behalten, wie stehen meine Chancen?
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Kündigung wegen Krankheit
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AW: Kündigung wegen Krankheit
Hallo,
an eine Kündigung wegen Krankheit (steht das tatsächlich so in Deiner Kündigung?) werden hohe Anforderungen gestellt.
Der AG muss
a) die Krankheitszeiten aufführen
b) eine Prognose erstellen. Wenn die Gefahr besteht, dass der AN in Zukunft oft erkrankt und die Krankheitszeiten unverhältnismäßig hoch sind, könnte ggf. eine Kündigung gerechtfertigt sein.
Wenn Du aber - wie Du schreibst - im letzten Jahr gerade nur mal 4 Tage eine Grippe hattest und nicht wegen der damaligen Erkrankungen erneut AU warst, sehe ich hier gute Chancen.
Hast Du einen GdB? Je nachdem, ob und inwieweit Du durch die früheren Erkrankungen weiterhin beeinträchtigt bist, wäre es ggf. anzudenken, beim Versorgungsamt die Feststellung auf einen Grad der Behinderung zu beantragen.
Gruß
LeoNicht die Dinge selbst, sondern nur unsere Vorstellungen über die Dinge machen uns glücklich oder unglücklich.
Epiktet (50-13, griech. Philosoph
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Meine Beiträge stellen meine eigene Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen.
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AW: Kündigung wegen Krankheit
Nein ich habe keine GdB und auch schon darüber nachgedacht. Die jetzige Kündigung hat sich meiner Meinung nach daraus ergeben, dass ich mir erlaubt habe dem Geschäftsführer über die letzte Kündigung aufzuklären. Ich habe im Moment keine Ahnung wie ich mich verhalten soll, meine Kollegen reagierten Super und stehen voll und ganz hinter mir. Der Verkaufsleiter sagte mir nur es wäre wegen meiner vergangenen Krankenzeit und er möchte mich nicht mehr im Unternehmen haben.
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AW: Kündigung wegen Krankheit
Hallo,
wenn der Geschäftsführer Dich partout nicht mehr als AN haben will, dürfte es bei der Kündigungsschutzklage auf eine Abfindung hinauslaufen.
Seit wann arbeitest Du in diesem Unternehmen? Man rechnet mit ca. einem halben Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Wenn Du allerdings schon älter bist (ich sage mal Ü40) könnte bei der Abfindung mehr herausspringen.
Dass Du den Arbeitsplatz behältst, sehe ich eher kritisch. Denn selbst wenn der Chef die Kündigung zurücknimmt, kann er Dich dann schikanieren, so dass Du irgendwann aufgibst und von selbst kündigst.
Und in diesem Fall kriegst Du natürlich auch keine Abfindung.
Von daher würde ich mir, wenn ich an Deiner Stelle wäre, lieber eine andere Arbeitsstelle suchen.
Im Kündigungsschutzprozess sollte auch noch das Arbeitszeugnis angesprochen werden. Dies sollte positiv sein und wenigstens der Note 2 entsprechen. Das sollte auf jeden Fall in den gerichtlichen Vergleich mit aufgenommen werden, ggf. sogar mit genauem Wortlaut. Du kannst hierfür auch einen Entwurf bei Gericht einreichen.
Gruß
LeoNicht die Dinge selbst, sondern nur unsere Vorstellungen über die Dinge machen uns glücklich oder unglücklich.
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AW: Kündigung wegen Krankheit
Hallo Leo, danke für deine ehrliche Meinung ! Heute habe ich die Info bekommen, dass unser Gesamtbetriebsrat nicht über die Kündigungen informiert wurde und darüber sehr verärgert ist. Hat dies irgendeine Bedeutung?
LG Antje
Würde mich sehr freuen wenn du mir da weiterhelfen könntest
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AW: Kündigung wegen Krankheit
Hallo,
meines Wissens nach ist das wichtig, denn der Betriebsrat muss über jede Kündigung in Kenntnis gesetzt werden.
Dies ist ein gutes Argument in der Kündigungsschutzklage.
Bitte dokumentiere diese Info schriftlich: Wer Dir das wann und um wieviel Uhr gesagt hat.
Noch besser wäre natürlich, wenn Du vom Betriebsrat eine schriftliche Information darüber bekommen könntest, dass dieser nicht informiert war.
Du könntest auch mal (rein informativ) den Betriebsrat fragen, was er Dir in dieser Situation rät.
Gruß
LeoNicht die Dinge selbst, sondern nur unsere Vorstellungen über die Dinge machen uns glücklich oder unglücklich.
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AW: Kündigung wegen Krankheit
Zitat von Sonnenschein1972 Beitrag anzeigenHallo Leo, danke für deine ehrliche Meinung ! Heute habe ich die Info bekommen, dass unser Gesamtbetriebsrat nicht über die Kündigungen informiert wurde und darüber sehr verärgert ist. Hat dies irgendeine Bedeutung?
LG Antje
Würde mich sehr freuen wenn du mir da weiterhelfen könntest
du sprichst hier vom Gesamtbetriebsrat, was ist mit den BR vor Ort, wurde dieser informiert? bzw.zur KÜndigung gehört?.
Gruß FSIn einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!
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AW: Kündigung wegen Krankheit
Hallo,
Es gibt nur den Gesamtbetriebsrat und dieser wurde nicht informiert. Was dies jetzt bedeutet oder für Auswirkungen auf die Gültigkeit der Kündigung hat würde mich interessieren!? Der Gesamtbetriebsrat wäre mit den Kündigungen nicht einverstanden gewesen und hat sich mit uns auch schon getroffen. Sie meinten wir müssten das mit der Kündigungsschutzklage jetzt so durchziehen und werden bei der Güteverhandlung auch anwesend sein, da wir alle zusammen in einen Termin zur Verhandlung haben.
Gruß Antje
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AW: Kündigung wegen Krankheit
Zitat von Sonnenschein1972 Beitrag anzeigenHallo,
Es gibt nur den Gesamtbetriebsrat und dieser wurde nicht informiert. Was dies jetzt bedeutet oder für Auswirkungen auf die Gültigkeit der Kündigung hat würde mich interessieren!? Der Gesamtbetriebsrat wäre mit den Kündigungen nicht einverstanden gewesen und hat sich mit uns auch schon getroffen. Sie meinten wir müssten das mit der Kündigungsschutzklage jetzt so durchziehen und werden bei der Güteverhandlung auch anwesend sein, da wir alle zusammen in einen Termin zur Verhandlung haben.
Gruß Antje
Und nun zum Gesamtbetriebsrat: Die Bildung eine Gesamt-BR geschied dadurch, dass jeder BR bis zu drei Mitgliedern eines seiner Mitglieder, jeder BR mit mehr als drei Mitgliedern ZWEI seiner mitglieder in den Gesamt-BR entsendet.
Gruß FSIn einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!
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AW: Kündigung wegen Krankheit
Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigenlassen wir den Begriff Gesamt-BR erstmal außen vor, eine Kündigung ohne Beteilung des BR wäre unwirksam.
Und nun zum Gesamtbetriebsrat: Die Bildung eine Gesamt-BR geschied dadurch, dass jeder BR bis zu drei Mitgliedern eines seiner Mitglieder, jeder BR mit mehr als drei Mitgliedern ZWEI seiner mitglieder in den Gesamt-BR entsendet.
Gruß FS
Und wenn es in der Filiale selbst keinen BR gibt?
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Zitat von Sonnenschein1972 Beitrag anzeigenUnd wenn es in der Filiale selbst keinen BR gibt?In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!
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Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigenwenn der Betrieb aus mehreren Betrieben besteht, dann wäre ein Gesamtbetriebsrat zu wählen. Dieser äre dan auch für den Betrieb ohne BR zuständig.
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AW: Kündigung wegen Krankheit
Nein, das ist m.e. Nicht richtig. Der Gesamt-BR hat andere Funktionen als der BR. Für Kündigungsanhörungen ist ein BR verantwortlich.
Warum gibt es denn in eurem Betrieb keinen BR? Habt Ihr keine Lust
Einen zu wählen?
Ist das ein eigenständiger Betrieb oder nur eine Filiale?
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