Guten Abend liebe Forumisten!
Meine Schwester bat mich um Hilfe und nun bitte ich Euch um Hilfe, da ich nicht weiß, was genau ich meiner Schwester am Besten raten soll.
Es geht um Folgendes:
Meine Schwester will einen Job in einem städtischen Cafe annehmen. Sie war schon Probearbeiten und fand es ganz toll, sodass sie nun den Arbeitsvertag zum Unterzeichnen erhalten hat.
Darin stehen nun einige, wie mir scheint, doch sehr wunderliche Dinge. Wir sind insb. über das hier gestolpert:
"Der Arbeitnehmer ist bei Krankheit verpflichtet sich um eine Arbeits-Vertretung zu kümmern oder selber zur Arbeit zu erscheinen (sic!)".
Das dies Quatsch ist uns klar, der Arbeitnehmer hat während seiner Krankschreibung keinerlei Pflichten und schon gar nicht die Pflicht die Aufgaben des Arbeitgebers zu übernehmen, in diesem Fall die Personalplanung...
Jetzt will meine Schwester diesen Job aber unbedingt annehmen und dabei nicht sofort die Chefin vor den Kopf stoßen und ihr sagen, dass sie gefälligst das Arbeitsrecht studieren soll.
Meine Frage ist nun letztlich diese:
Kann meine Schwester bedenkenlos den Vertrag unterzeichnen, weil er sowieso an der betreffenden Stelle rechtswidrig und somit nicht verpflichtend ist? Oder muss noch etwas beachtet werden.
Ich habe den Vertrag mal hochgeladen, damit sich jeder Interessierte ein Bild davon machen kann (s.u.). Die betreffende Stelle ist übrigens im Punkt 3. Arbeitszeit.
Ich hoffe, dass der Fall interessant genug für Euch ist um vielleicht schon am Wochenende etwas diesbezüglich zu posten. Meine Schwester soll den Vetrag nämlich schon zu Wochenbeginn einreichen.
Viele Grüße aus Polen,
Euer Paweł
PS: Meine Schwester lebt in Deutschland und es geht natürlich um einen Job in Deutschland
http://up.picr.de/24430463px.jpg
http://up.picr.de/24430464ue.jpg
http://up.picr.de/24430465vl.jpg
http://up.picr.de/24430466hq.jpg
http://up.picr.de/24430467mn.jpg
Meine Schwester bat mich um Hilfe und nun bitte ich Euch um Hilfe, da ich nicht weiß, was genau ich meiner Schwester am Besten raten soll.
Es geht um Folgendes:
Meine Schwester will einen Job in einem städtischen Cafe annehmen. Sie war schon Probearbeiten und fand es ganz toll, sodass sie nun den Arbeitsvertag zum Unterzeichnen erhalten hat.
Darin stehen nun einige, wie mir scheint, doch sehr wunderliche Dinge. Wir sind insb. über das hier gestolpert:
"Der Arbeitnehmer ist bei Krankheit verpflichtet sich um eine Arbeits-Vertretung zu kümmern oder selber zur Arbeit zu erscheinen (sic!)".
Das dies Quatsch ist uns klar, der Arbeitnehmer hat während seiner Krankschreibung keinerlei Pflichten und schon gar nicht die Pflicht die Aufgaben des Arbeitgebers zu übernehmen, in diesem Fall die Personalplanung...
Jetzt will meine Schwester diesen Job aber unbedingt annehmen und dabei nicht sofort die Chefin vor den Kopf stoßen und ihr sagen, dass sie gefälligst das Arbeitsrecht studieren soll.
Meine Frage ist nun letztlich diese:
Kann meine Schwester bedenkenlos den Vertrag unterzeichnen, weil er sowieso an der betreffenden Stelle rechtswidrig und somit nicht verpflichtend ist? Oder muss noch etwas beachtet werden.
Ich habe den Vertrag mal hochgeladen, damit sich jeder Interessierte ein Bild davon machen kann (s.u.). Die betreffende Stelle ist übrigens im Punkt 3. Arbeitszeit.
Ich hoffe, dass der Fall interessant genug für Euch ist um vielleicht schon am Wochenende etwas diesbezüglich zu posten. Meine Schwester soll den Vetrag nämlich schon zu Wochenbeginn einreichen.
Viele Grüße aus Polen,
Euer Paweł
PS: Meine Schwester lebt in Deutschland und es geht natürlich um einen Job in Deutschland

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