Hallo zusammen,
ich habe hier einen kleines Problem.
Arbeitnehmer A wurde fristgerecht gekündigt und klagt nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit auf Abfindung (bzw. es handelt sich ja eigentlich um eine Klage auf Wiedereinstellung).
Arbeitgeber B weigert sich die Abfindung zu bezahlen und stellt deshalb noch vor Ablauf des eigentliches Arbeitsverhältnisses schriftlich die Zusage zur Wiedereinstellung zu (bzw. nimmt die Kündigung zurück).
Arbeitnehmer A hat aber mittlerweile ein neues Arbeitsverhältnis mit Arbeitgeber C unterschrieben und bereits auch angetreten.
Besteht für Arbeitnehmer A trotzdem ein Anspruch auf Abfindung von Arbeitgeber B? Besteht denn zwischen A und B nicht immer noch ein gültiges Arbeitsverhältnis, dem A eigentlich nachkommen müsste?
Danke ich hoffe ihr könnt mir helfen.
ich habe hier einen kleines Problem.
Arbeitnehmer A wurde fristgerecht gekündigt und klagt nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit auf Abfindung (bzw. es handelt sich ja eigentlich um eine Klage auf Wiedereinstellung).
Arbeitgeber B weigert sich die Abfindung zu bezahlen und stellt deshalb noch vor Ablauf des eigentliches Arbeitsverhältnisses schriftlich die Zusage zur Wiedereinstellung zu (bzw. nimmt die Kündigung zurück).
Arbeitnehmer A hat aber mittlerweile ein neues Arbeitsverhältnis mit Arbeitgeber C unterschrieben und bereits auch angetreten.
Besteht für Arbeitnehmer A trotzdem ein Anspruch auf Abfindung von Arbeitgeber B? Besteht denn zwischen A und B nicht immer noch ein gültiges Arbeitsverhältnis, dem A eigentlich nachkommen müsste?
Danke ich hoffe ihr könnt mir helfen.
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