Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall:
Arbeitnehmer xyz hat einen Arbeitsvertrag in dem folgende Eckdaten drin stehen:
Brutto Monatsgehalt: 1670,00 Euro
Arbeitsstunden: 180
Regelmäßige Arbeitszeit: 6 Tage (Montag - Samstag) 45 Wochenstunden (Mo - Fr, 8 Stunden 10:00 - 18:30) und Samstag 5 Stunden.
Die Arbeitszeiten sind nur Eckdaten, da es sich bei dem Arbeitsplatz um ein Ladengeschäft handelt welches von Mo - Sa in der Zeit von 10:00 - 20:00 geöffnet hat.
Der AG hat mit AN xyz vereinbart, die 180 Monatsstunden mehr oder weniger selbst aufzuteilen, solange immer mindestens 1 Mitarbeiter vor Ort ist.
Jedem zweiten Samstag war AN xyz 10 Stunden arbeiten, und jeden zweiten Samstag frei. Also einen Samstag Arbeit, den nächsten frei usw.
AN xyz hat vom 01.10 - 20.10 insgesamt 106,5 von den 180 Monatsstunden geleistet.
Am 21.10 hat AN xyz einen Wegeunfall auf dem zur Arbeit und ist ab dem 21.10 Arbeitsunfähig geschrieben.
Bei der Gehaltszahlung für den Monat Oktober bemerkt der AN xyz das knapp 90,00 Euro netto zu wenig überwiesen worden sind.
Der AG rechtfertigt das aufgrund der zu wenig geleisteten Stunden bis zum Tag des Wegeunfalls.
- Darf der AN einfach das Gehalt kürzen ?
- Hat der AN xyz überhaupt zu wenig Stunden geleistet ? Denn wenn AN xyz keinen Wegeunfall gehabt hätte, und ab dem 21.10 täglich 8 Stunden gearbeitet hätte, wäre er bei 180,5 Monatsarbeitsstunden.
- Mit wie viel Stunden werden die Krankheitstage berechnet ?
Vielen Dank im Voraus
folgender fiktiver Fall:
Arbeitnehmer xyz hat einen Arbeitsvertrag in dem folgende Eckdaten drin stehen:
Brutto Monatsgehalt: 1670,00 Euro
Arbeitsstunden: 180
Regelmäßige Arbeitszeit: 6 Tage (Montag - Samstag) 45 Wochenstunden (Mo - Fr, 8 Stunden 10:00 - 18:30) und Samstag 5 Stunden.
Die Arbeitszeiten sind nur Eckdaten, da es sich bei dem Arbeitsplatz um ein Ladengeschäft handelt welches von Mo - Sa in der Zeit von 10:00 - 20:00 geöffnet hat.
Der AG hat mit AN xyz vereinbart, die 180 Monatsstunden mehr oder weniger selbst aufzuteilen, solange immer mindestens 1 Mitarbeiter vor Ort ist.
Jedem zweiten Samstag war AN xyz 10 Stunden arbeiten, und jeden zweiten Samstag frei. Also einen Samstag Arbeit, den nächsten frei usw.
AN xyz hat vom 01.10 - 20.10 insgesamt 106,5 von den 180 Monatsstunden geleistet.
Am 21.10 hat AN xyz einen Wegeunfall auf dem zur Arbeit und ist ab dem 21.10 Arbeitsunfähig geschrieben.
Bei der Gehaltszahlung für den Monat Oktober bemerkt der AN xyz das knapp 90,00 Euro netto zu wenig überwiesen worden sind.
Der AG rechtfertigt das aufgrund der zu wenig geleisteten Stunden bis zum Tag des Wegeunfalls.
- Darf der AN einfach das Gehalt kürzen ?
- Hat der AN xyz überhaupt zu wenig Stunden geleistet ? Denn wenn AN xyz keinen Wegeunfall gehabt hätte, und ab dem 21.10 täglich 8 Stunden gearbeitet hätte, wäre er bei 180,5 Monatsarbeitsstunden.
- Mit wie viel Stunden werden die Krankheitstage berechnet ?
Vielen Dank im Voraus
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