Hallo alle zusammen, mein Chef verlangt von mir die Änderung von elektronisch erfassten stechzeiten bei 450-euro-kräften, wenn sie mehr als die erlaubten Stunden gearbeitet haben. Die Mehrarbeit wird dann auf den nächsten Monat verschoben oder mit Gutscheinen "ausbezahlt". Dass das Steuerhinterziehung ist, weiß ich, ich bewerbe mich auch bereits. Aber ich möchte wissen, ob ich mich mit strafbar mache, wenn das raus kommt?
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Ändern von stechzeiten. Wer macht sich strafbar?
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AW: Ändern von stechzeiten. Wer macht sich strafbar?
Zitat von deujul Beitrag anzeigenHallo alle zusammen, mein Chef verlangt von mir die Änderung von elektronisch erfassten stechzeiten bei 450-euro-kräften, wenn sie mehr als die erlaubten Stunden gearbeitet haben. Die Mehrarbeit wird dann auf den nächsten Monat verschoben oder mit Gutscheinen "ausbezahlt". Dass das Steuerhinterziehung ist, weiß ich, ich bewerbe mich auch bereits. Aber ich möchte wissen, ob ich mich mit strafbar mache, wenn das raus kommt?
schau mal § 263 Strafgesetzbuch an.
Gruß FSIn einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!
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AW: Ändern von stechzeiten. Wer macht sich strafbar?
Das ganze geschieht ja auf Anweisung. weigere ich mich, bin ich meinen Job los. Meine Vorgänger haben das auch alle gemacht ohne sich dabei was zu denken... Denke nicht, dass die im Nachhinein unter den § 263 fallen würden...
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AW: Ändern von stechzeiten. Wer macht sich strafbar?
Zitat von deujul Beitrag anzeigenDas ganze geschieht ja auf Anweisung. weigere ich mich, bin ich meinen Job los. Meine Vorgänger haben das auch alle gemacht ohne sich dabei was zu denken... Denke nicht, dass die im Nachhinein unter den § 263 fallen würden...
Gruß FSIn einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!
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AW: Ändern von stechzeiten. Wer macht sich strafbar?
Die lohnabrechnung wird von einem externen Steuerbüro durchgeführt, welche mir dann - auch zu deren Leidwesen - sagen, welche Mitarbeiter nicht nach minijob -regeln abgerechnet werden können, und dann beginnt die Änderungsphase... Manche Mitarbeiter haben sogar zwei Chips... Einen auf den Namen eines Familienangehörigen... ich bin ganz neu dort und hatte jetzt meine erste Abrechnung... Laut Kollegen läuft das schon immer so... Ich bin leider schon qualifiziert genug von der Ausbildung her. Mich hat auch der Schlag getroffen, aber ich kann jetzt nicht meinen Job verlieren, bevor ich etwas anderes habe
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AW: Ändern von stechzeiten. Wer macht sich strafbar?
Zitat von rodeo Beitrag anzeigenDu duldest nicht nur eine Straftat, sondern begehst Beihilfe zu einer Straftat.
Da muss man kein Jurist sein um das zu wissen.
Gruß FSIn einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!
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AW: Ändern von stechzeiten. Wer macht sich strafbar?
Zitat von deujul Beitrag anzeigenWürde mich über weitere Antworten, anderer User, sehr freuen. Danke
Die Verantwortung liegt aber immer bei dem, der handelt. Dass jemand anderes gesagt hat er soll das tun, ändert daran nichts. Es kann dazu führen dass der andere ebenfalls (nicht: stattdessen) verantwortlich ist.
Es gäbe schon auch Möglichkeiten, die Problematik rechtlich völlig korrekt zu lösen. Welche das sind, kann der Arbeitgeber bei seinem Rechtsanwalt gegen Gebühr erfragen. Die Fälschung von Aufzeichnungen gehört nicht dazu.
E.D.
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AW: Ändern von stechzeiten. Wer macht sich strafbar?
Mir wird es für immer ein Rätsel bleiben, was Arbeitgeber an 450 EUR Jobs so attraktiv finden.
Ein kompliziertes bürokratisches Monstrum. Dann doch lieber sv-pflichtig in Gleitzone und gut ist ...
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