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Wie reklamiere ich ein Arbeitszeugnis mit Erfolg?

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  • Wie reklamiere ich ein Arbeitszeugnis mit Erfolg?

    Einen wunderschönen guten Tag liebe Community,

    zur Zeit häufen sich bei mir leider wieder die Probleme mit dem Arbeitsrecht.
    Zumnächst geht es um ein Arbeitszeugnis einer Stelle Anfang bis Mitte diesen Jahres, das nun, nach Androhung rechtlicher Schritte, endlich auch mal eingetroffen ist. Dieses Zeugnis ließt sich entsprechend, naja. Ein paar Beispiele:

    "Frau V. erledigte Ihre Aufgaben weitgehend selbstständig.
    Sie zeigte eine zufriedenstellende Arbeitsleistung und konnte angemessen Planen. Frau V. bewältigte Konflike konstruktiv. Ihre Aufgaben hat sie mit Fleiß und Sorgfalt erfüllt. Frau V. arbeitete stets zu unserer Zufriedenheit."

    Diese Sätze würde ich nurn gerne "zurückschicken". Nur wie formuliere ich das am Besten, sodass ich Erfolg haben kann, ohne direkt wieder mit dem Anwalt um die Ecke fliegen zu müssen.

    Vielen Dank für die Hilfe!
    Grüße, die Valana

  • #2
    AW: Wie reklamiere ich ein Arbeitszeugnis mit Erfolg?

    Zitat von Valana Beitrag anzeigen
    Einen wunderschönen guten Tag liebe Community,

    zur Zeit häufen sich bei mir leider wieder die Probleme mit dem Arbeitsrecht.
    Zumnächst geht es um ein Arbeitszeugnis einer Stelle Anfang bis Mitte diesen Jahres, das nun, nach Androhung rechtlicher Schritte, endlich auch mal eingetroffen ist. Dieses Zeugnis ließt sich entsprechend, naja. Ein paar Beispiele:

    "Frau V. erledigte Ihre Aufgaben weitgehend selbstständig.
    Sie zeigte eine zufriedenstellende Arbeitsleistung und konnte angemessen Planen. Frau V. bewältigte Konflike konstruktiv. Ihre Aufgaben hat sie mit Fleiß und Sorgfalt erfüllt. Frau V. arbeitete stets zu unserer Zufriedenheit."

    Diese Sätze würde ich nurn gerne "zurückschicken". Nur wie formuliere ich das am Besten, sodass ich Erfolg haben kann, ohne direkt wieder mit dem Anwalt um die Ecke fliegen zu müssen.

    Vielen Dank für die Hilfe!
    Grüße, die Valana
    Hallo Valana,
    erstmal muss man das gesamte Zeugnis sehen, um was dazu sagen zu können.
    Zur Not kannst du dir ja selber eins schreiben und dem AG vorlegen und dann weiter sehen.Die paar Sätze die ich bis jetzt da lese, sind gar nicht"so" schlecht, wie du vieleicht annimst.
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Wie reklamiere ich ein Arbeitszeugnis mit Erfolg?

      Zitat von Valana Beitrag anzeigen
      ... Zumnächst geht es um ein Arbeitszeugnis einer Stelle Anfang bis Mitte diesen Jahres,
      Hallo,

      das heißt, dass du nur etwa ein halbes Jahr dort beschäftigt warst, das Arbeitsverhältnis also wohl innerhalb der Probezeit wieder gelöst wurde? Von welcher Seite aus?

      Für eine so kurze Beschäftigungszeit kann man schon von vornherein eher kein supergutes Zeugnis erwarten. Es sei denn, man war wirklich der Überflieger und die Firma hätte einen eigentlich auf alle Fälle behalten wollen.

      Ein paar Beispiele:

      "Frau V. erledigte Ihre Aufgaben weitgehend selbstständig.
      Sie zeigte eine zufriedenstellende Arbeitsleistung und konnte angemessen Planen. Frau V. bewältigte Konflike konstruktiv. Ihre Aufgaben hat sie mit Fleiß und Sorgfalt erfüllt. Frau V. arbeitete stets zu unserer Zufriedenheit."
      Im Gegensatz zu FS sehe ich hier bestenfalls ein befriedigendes Urteil. Allerdings ist das im Sinne der Rechtsprechung vollkommen ausreichend. Die Arbeitsgerichte sagen, dass "befriedigend" in Ordnung geht. Bei einer schlechteren Beurteilung muss der AG die schlechte Leistung gegebenenfalls beweisen. Will der AN dagegen eine bessere Note, muss dieser den Beweis für seine gute Leistung antreten.

      Diese Sätze würde ich nurn gerne "zurückschicken". Nur wie formuliere ich das am Besten, sodass ich Erfolg haben kann,
      Du könntest - da stimme ich FS zu - die kritischen Passagen selbst formulieren. Dabei würde ich es jedoch nicht übertreiben. Aus dem "zufriedenstellend" ein "gut" machen, das eine oder andere Superlativ einstreuen - und das ganze als Formulierungsvorschlag an die Firma schicken.

      ohne direkt wieder mit dem Anwalt um die Ecke fliegen zu müssen.
      Wenn du dich bisher schon per Anwalt mit deinem AG auseinander gesetzt hattest, wissen die ja bereits, dass du entsprechende Unterstützung hast. Also sagt sich dein AG vielleicht "besser gleich ändern, bevor es wieder Stress mit dem Anwalt gibt" und geht auf deine Wünsche ein.

      Gruß,
      werner
      Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
      Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

      Kommentar


      • #4
        AW: Wie reklamiere ich ein Arbeitszeugnis mit Erfolg?

        Zitat von Valana Beitrag anzeigen
        Nur wie formuliere ich das am Besten, sodass ich Erfolg haben kann, ohne direkt wieder mit dem Anwalt um die Ecke fliegen zu müssen.
        Hallo Valana,

        ein selbst formuliertes Zeugnis einzureichen ist oft von Erfolg gekrönt. Ein Zeugnis zu erstellen macht Arbeit und die spart sich jeder AG gerne. Wenn es nicht völlig von der Einschätzung des AG differiert, setzt er dann oft gerne einfach seinen Servus drunter und hats erledigt. Also: Keine Bescheidenheit und ruhig mit der Wertung etwas höher greifen - ein "stets", das dem AG zu viel ist, streicht er dann schon selbst weg.

        Ich würde ein solches mit einem Anschreiben beim AG abgeben:

        "... leider ist das übersandte Zeugnis nicht vollständig und entspricht auch nicht den erforderlichen Kriterien "wohlwollend" und "gut". Anbei Formulierungsvorschlag mit der Bitte um Zusendung des vollständigen Zeugnisses (bis ....)."

        Hier findest Du Formulierungsvorschläge fürs Zeugnis und kannst durch die vorgegebenen Punkte auch kontrollieren, ob alles Nötige enthalten ist:

        Arbeitszeugnis schreiben: Formulierungen und Vorlagen - Generator

        Ich würde allerdings empfehlen, ein mit einem Generator erstelltes Zeugnis nicht 1 : 1 zu übernehmen sondern hinterher selbst noch "abzurunden". Wer ganz sicher gehen will, lässt den Anwalt noch mal drüberschauen.

        Kommentar


        • #5
          AW: Wie reklamiere ich ein Arbeitszeugnis mit Erfolg?

          Zitat von werner h. Beitrag anzeigen
          Im Gegensatz zu FS sehe ich hier bestenfalls ein befriedigendes Urteil. Allerdings ist das im Sinne der Rechtsprechung vollkommen ausreichend. Die Arbeitsgerichte sagen, dass "befriedigend" in Ordnung geht. Bei einer schlechteren Beurteilung muss der AG die schlechte Leistung gegebenenfalls beweisen. Will der AN dagegen eine bessere Note, muss dieser den Beweis für seine gute Leistung antreten.
          Mittlerweile reicht "befriedigend" nicht mehr um dem Anspruch der Arbeitsgerichte zu genügen - für alles was schlechter ist als "gut" ist der AG in der Beweislast:

          Kein "gutes" Arbeitszeugnis - Umkehr der Darlegungs- und Beweislast: Arbeitsrecht Rheinland-Pfalz

          Kommentar


          • #6
            AW: Wie reklamiere ich ein Arbeitszeugnis mit Erfolg?

            Zitat von Henna Beitrag anzeigen
            Mittlerweile reicht "befriedigend" nicht mehr um dem Anspruch der Arbeitsgerichte zu genügen - für alles was schlechter ist als "gut" ist der AG in der Beweislast:

            Kein "gutes" Arbeitszeugnis - Umkehr der Darlegungs- und Beweislast: Arbeitsrecht Rheinland-Pfalz
            "Ober sticht Unter":

            Das BAG hat das von dir genannte LAG-Urteil aufgehoben:
            BAG-Urteil: Note "befriedigend" im Arbeitszeugnis - Bessere Benotung nach Nachweis (BAG, Az. 9 AZR 584/13)

            Die Zeugniswelt wurde also nicht aus Ihren Angeln gehoben.
            Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
            Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

            Kommentar


            • #7
              AW: Wie reklamiere ich ein Arbeitszeugnis mit Erfolg?

              Zitat von werner h. Beitrag anzeigen
              "Ober sticht Unter":

              Das BAG hat das von dir genannte LAG-Urteil aufgehoben:
              BAG-Urteil: Note "befriedigend" im Arbeitszeugnis - Bessere Benotung nach Nachweis (BAG, Az. 9 AZR 584/13)

              Die Zeugniswelt wurde also nicht aus Ihren Angeln gehoben.
              Vielen Dank für die Info. Dieses Urteil hatte sich wohl ganz heimlich hinter meinem Rücken an mir durchgeschmuggelt.

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