Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ermahnung = Abmahnung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Ermahnung = Abmahnung?

    Hallo Zusammen,

    vor ein paar Wochen hatten wir eine Betriebsfeier, bei der ich zum Ende hin eine Auseinandersetzung mit einer Kollegin hatte.


    Sie meinte auf mir als Azubine rumhacken zu müssen und mir blöde Azubisprüche zu drücken, obwohl ich schon lange nicht mehr in der Ausbildung bin. Da Sie mich während der Ausbildung ziemlich mies behandelt hat und damit meine ich auf der übelsten Mobbingschiene, habe ich ihr daraufhin Spruch nach dem Motto „Die dumme Azubine verdient dafür aber mehr als du“, gedrückt.



    In meiner Position als Buchhalterin war dies natürlich nicht besonders intelligent. Insbesondere weil sie damit sofort zu Ihrer Vorgesetzten gelaufen ist und die wiederum zu meinem Vorgesetzten usw.



    Wir hatten dann ein Gespräch zu diesem Thema, worauf hin ich eine Gesprächsnotiz unterschreiben sollte, die sich für mich aber eher wie eine Abmahnung anhört:

    Sehr geehrte Frau Bla,


    zum Ende der Feierlichkeiten anlässlich des Betriebsjubiläums am 01.09.15 kam es zwischen Ihnen und Frau X zu einer verbalen Auseinandersetzung im Beisein mehrerer anderer Mitarbeiter. (War zwar nicht bei dem Thema der Fall, aber ist ja egal)


    Im Laufe des Gesprächs fielen laut Aussagen von Frau X Ihrerseits Bemerkungen, wie: Ich weiß ja wieviel du verdienst. Ich verdiene eh mehr als du. (Gedankenprotokoll)
    Es wurde nicht über konkrete Zahlen gesprochen. Sie räumten in unserem Gespräch jedoch ein, dass Sätze zum Thema Gehalt gefallen sind.

    Mit der Position in der FiBu bekleiden Sie eine sehr sensible Funktion im Unternehmen, die bedingungslose Verschwiegenheit und Loyalität erfordert. Darauf wurden Sie bereits im Einstellungsgespräch, sowie im Einführungsgespräch hingewiesen. Zudem ist dies im Arbeitsvertrag geregelt.


    Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie gegen arbeitsvertragliche Regelungen und insbesondere Ihre Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben. Wir tolerieren dies nicht. Im Wiederholungsfall haben Sie mit disziplinären Konsequenzen, bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zu rechnen.



    Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich das „beruhigt“ unterschreiben kann oder ob das doch eher eine Abmahnung ist.

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.


    Vielen Dank und Gruß
    Squishy

  • #2
    AW: Ermahnung = Abmahnung?

    Was meinst du denn mit unterschreiben?

    Du zeichnest das ab mit: "Zur Kenntnis genommen."

    Was anderes würdest du bei einer Abmahnung auch nicht machen. Damit hast du auch keinerlei Zugeständnisse gemacht. Du hast einfach zur Kenntnis genommen, dass dein AG dieses Verhalten missbilligt (hat). Eine einseitige Meinungsäusserung deines AGs kannst du ja auch kaum ändern.

    In Zukunft verhälst du dich entsprechend und gut.

    Oder hängst du der 3 Abmahnungen = 1 Kündigung - Theorie an ;-)

    Die ist falsch.

    MfG
    Matthias

    Kommentar


    • #3
      AW: Ermahnung = Abmahnung?

      Hallo Squishy,

      dieser Absatz hier:
      Zitat von Squishy Beitrag anzeigen
      Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie gegen arbeitsvertragliche Regelungen und insbesondere Ihre Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben. Wir tolerieren dies nicht. Im Wiederholungsfall haben Sie mit disziplinären Konsequenzen, bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zu rechnen.
      macht das Schreiben aufgrund der genannten Konsequenz "Kündigung" zu einer Abmahnung (wobei ich die angedrohten "disziplinären Konsequenzen" für Quatsch halte, sofern es sich nicht um eine Position im ÖD handelt).

      Zitat von Squishy Beitrag anzeigen
      Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich das „beruhigt“ unterschreiben kann.
      Das ist eine einseitige Erklärung und kein Vertrag, der von beiden Seiten unterschrieben sein müsste. Würde ich auch nicht tun. Das Schreiben annehmen und bei den eigenen Unterlagen aufbewahren, fertig. Wenn der AG darauf besteht, würde ich ihm lediglich auf einer Kopie den Empfang quittieren ("Erhalten am xx, Unterschrift").

      Ansonsten würde ich grundsätzlich in keinster Weise auf eine Abmahnung reagieren sondern schlicht künftig eigene Ausrutscher vermeiden, um dem AG (und der Kollegin) nicht weiter Feuer zu liefern.

      Kommentar


      • #4
        AW: Ermahnung = Abmahnung?

        Hallo Squishy,

        ich sehe das auch als Abmahnung, auch wenn das Wort Abmahnung nicht erscheint, was auch nicht nötig ist. Deine Unterschrift wäre auch nicht unbedingt nötig gewesen, dient lediglich als Beweis der Kenntnisnahme, die du aber auch ohne Unterschrift kaum abstreiten könntest. Bei Verweigerung der Unterschrift wäre dir das Schreiben vermutlich per Post zugegangen.

        Es ist gibt für eine Abmahnung auch keine Formvorschriften, selbst eine mündliche Abmahnung ist zulässig, wenn auch nicht sinnvoll. Ansonsten enthällt das Schreiben alle erforderlichen Bestandteile einer Abmahnung, d.h. 1. konkreter Anlass, 2. Hinweis, dass das nicht geduldet wird, 3. arbeitsrechtliche Konsequenzen.

        D.h. im Wiederholungsfall musst du mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen, die dann auch zu einer Sperrzeit bei Arbeitslosengeld führt.

        Gegen eine Abmahnung vorzugehen ist nur sinnvoll, wenn sie zu Unrecht ausgesprochen wurde. Das ist hier nach meiner Meinung nicht der Fall.

        Kommentar


        • #5
          AW: Ermahnung = Abmahnung?

          Hallo,

          es ist eine Abmahnung, den Unterschied kannst du hier nachlesen: HENSCHE Arbeitsrecht: Abmahnung und Ermahnung

          Gruß
          Hubertus

          Kommentar

          Ad Widget rechts

          Einklappen

          Google

          Einklappen
          Lädt...
          X