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Zeitbetrug mit Unterschrift des Vorgesetzten: Was droht dem Vorgesetzen?

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  • Zeitbetrug mit Unterschrift des Vorgesetzten: Was droht dem Vorgesetzen?

    Hallo,

    folgender Fall:
    Ein MA füllt einen Stundenzettel aus, der Vorgesetzte unterschreibt ihn.
    Jetzt füllt der MA für denselben Serviceeinsatz und Zeitraum einen zweiten Zettel aus, mit der gleichen Stundenzahl, aber an anderen Tagen, um WE-Zuschlag zu bekommen.
    Der Vorgesetzte unterschreibt auch den.

    Beide zettel landen warum auch imme bei HR, und die GL findet es natürlich gar nicht lustig.

    Was droht dem Vorgesetzten? Er hätte es ja merken müssen. Entweder hat er es nicht durchgelesen, oder er hat dem MA noch geraten, es zu ändern.


    Gruß
    AnotherOne

  • #2
    AW: Zeitbetrug mit Unterschrift des Vorgesetzten: Was droht dem Vorgesetzen?

    Nach meiner Meinung droht dem Vorgesetzten zumindest eine Abmahnung. Kann der Verdacht begründet werden, dass es sich um Vorsatz handelt, oder kann das sogar nachgewiesen werden, kommt auch eine fristlose (Verdachts-) Kündigung in Frage.

    Kommentar


    • #3
      AW: Zeitbetrug mit Unterschrift des Vorgesetzten: Was droht dem Vorgesetzen?

      Zitat von expo Beitrag anzeigen
      Nach meiner Meinung droht dem Vorgesetzten zumindest eine Abmahnung. Kann der Verdacht begründet werden, dass es sich um Vorsatz handelt, oder kann das sogar nachgewiesen werden, kommt auch eine fristlose (Verdachts-) Kündigung in Frage.
      Ja, der Vorsatz ist entscheidend. Ein Versehen (nicht bemerkt) würde kaum ausreichen, aber wenn der Vorgesetzte bewußt den Betrug unterstützt, ist es sogar eine Straftat (Beihilfe zum Betrug). Und Straftaten gegen den eigenen Arbeitgeber sind grundsätzlich ein Grund für eine fristlose Kündigung, auch wenn in Einzelfällen (Beispiel Fall Emely) die Arbeitsgerichte davon abweichen - da braucht es aber besondere Gründe dafür (in jenem Fall war es jahrzehntelange anstandsfreie Beschäftigung und dann ein sehr kleiner Schaden von wenigen Euro - das bedeutet aber nicht, dass immer die erste Straftat "frei" wäre).

      E.D.

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