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Fragen zur geringfügigen Beschäftigung (ende Arbeitsverhältnis)

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  • Fragen zur geringfügigen Beschäftigung (ende Arbeitsverhältnis)

    Hallo zusammen,

    seit dem 04.02.2014 arbeite im Büro als geringfügig Beschäftigte. Jetzt ist es so das mein Vertrag zum 31.12.15 enden wird.

    In meinem Vertrag steht drin das ich 1,73 Stunden pro Tag arbeite, aber eigentlich arbeite ich immer die ersten tage des Monats so lange bis ich an meine 37,5 Stunden angekommen bin. Das sind meist 5-6 Stunden am Tag.

    Jetzt ist es so das ich zum Ende der Beschäftigung (31.12.2015) 51 Urlaubstage (resturlaub aus 2014 und 2015) und 73 Überstunden haben werde.

    Nach Ende meiner Beschäftigung werde ich weiter bezahlt (jeden Monat bis 450€) bis mein Urlaub und die Überstunden weg sind. Also endet es eigentlich erst im April oder Mai so richtig.

    Jetzt ist es so das meine Chefs meinen mir steht kein Urlaub von Januar bis april zu. Ich seh das etwas anders. Auf dem papier arbeite ich ja eigentlich noch da und mir würden dann doch eigentlich auch Urlaub in 2016 zustehen. Das wären in meinem Fall 9 Tage.
    Würde ich generell bis April arbeiten steht mir für die Zeit doch auch Urlaub zu. Sehe ich das falsch ?

    Nächstes Thema: Es geht sich um die Feiertage. Meine Chefs meinen mir stehen nur die Feiertage zu an denen ich auch gearbeitet hätte, somit nur die Feiertage die zu anfang eines Monats anfallen. Wäre an sich ja auch ok, aber ich bekomme die Tage nur mit 1,73 Stunden bezahlt, dabei arbeite ich anfang des Monats ca 5-6 Stunden pro Tag. Also ich bin der Meinung das ich entweder die Feiertage anfang des Monats bezahlt bekomme mit 5-6 Stunden oder jeden Feiertag im Jahr mit 1,73 Stunden am Tag. Sehe ich das auch falsch ? 2014 habe ich gar keinen bezahlt bekommen und 2015 nur die die am Anfang waren mit 1,73 Stunden.

    Stehen mir die Feiertage von Januar bis April 2016 zu ?

    Vielen Dank für eure Hilfe

  • #2
    AW: Fragen zur geringfügigen Beschäftigung (ende Arbeitsverhältnis)

    Zitat von sucrebebe Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    seit dem 04.02.2014 arbeite im Büro als geringfügig Beschäftigte. Jetzt ist es so das mein Vertrag zum 31.12.15 enden wird.

    In meinem Vertrag steht drin das ich 1,73 Stunden pro Tag arbeite, aber eigentlich arbeite ich immer die ersten tage des Monats so lange bis ich an meine 37,5 Stunden angekommen bin. Das sind meist 5-6 Stunden am Tag.

    Jetzt ist es so das ich zum Ende der Beschäftigung (31.12.2015) 51 Urlaubstage (resturlaub aus 2014 und 2015) und 73 Überstunden haben werde.

    Nach Ende meiner Beschäftigung werde ich weiter bezahlt (jeden Monat bis 450€) bis mein Urlaub und die Überstunden weg sind. Also endet es eigentlich erst im April oder Mai so richtig.

    Jetzt ist es so das meine Chefs meinen mir steht kein Urlaub von Januar bis april zu. Ich seh das etwas anders. Auf dem papier arbeite ich ja eigentlich noch da und mir würden dann doch eigentlich auch Urlaub in 2016 zustehen. Das wären in meinem Fall 9 Tage.
    Würde ich generell bis April arbeiten steht mir für die Zeit doch auch Urlaub zu. Sehe ich das falsch ?

    Nächstes Thema: Es geht sich um die Feiertage. Meine Chefs meinen mir stehen nur die Feiertage zu an denen ich auch gearbeitet hätte, somit nur die Feiertage die zu anfang eines Monats anfallen. Wäre an sich ja auch ok, aber ich bekomme die Tage nur mit 1,73 Stunden bezahlt, dabei arbeite ich anfang des Monats ca 5-6 Stunden pro Tag. Also ich bin der Meinung das ich entweder die Feiertage anfang des Monats bezahlt bekomme mit 5-6 Stunden oder jeden Feiertag im Jahr mit 1,73 Stunden am Tag. Sehe ich das auch falsch ? 2014 habe ich gar keinen bezahlt bekommen und 2015 nur die die am Anfang waren mit 1,73 Stunden.

    Stehen mir die Feiertage von Januar bis April 2016 zu ?

    Vielen Dank für eure Hilfe
    Hallo sucrebebe,
    was ich nicht verstehe, du abrbeitest die ERSTEN TAGE des Monats bis du 37,5 Std. vollhast???? Die letzten Tage würde aus meiner Sicht besser passen!
    Was den Urlaub angeht, so dürfte der aus 2014 am 31.3. 2015 verfallen sein und ist vom AG abzugelten.Der Urlaub aus 2015 ist dir vom AG zu gewähren da du ja ab dem 1.1.2016 nicht mehr dort arbeitest.Sollte er dir ihn aus betrieblichen Gründen nicht genehmigen, wäre auch dieser abzugelten, dann beim ausscheiden aus dem Betrieb.Was die Bezahlung an Feiertagen angeht, schau mal ins Entgeltfortzahlungsgesetz . Des weiteren auch mal ins Bundesurlaubsgesetz.
    Wie vile Beschäftigte seit ihr denn?
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Fragen zur geringfügigen Beschäftigung (ende Arbeitsverhältnis)

      Hallo,

      ich bin die ersten Tage im Monat arbeiten weil dann die Löhnung anfällt Deswegen ist es auch nur dann möglich zu kommen. Da dafür 1,73 Stunden am Tag nicht ausreichen da wir immer nur bis zum 10ten des Monats zeit haben komme ich dann immer so 5-6 Stunden am Tag arbeiten und brauche den rest des Monats nicht mehr kommen, wenn meine 37,5 Stunden voll sind. Meistens komm ich trotzdem und dann geht es auf Überstunden.

      Mein Urlaub verfällt nicht, da ich ihn nicht nehmen konnte.

      Wir sind bei uns unter 10 Leute. Genau kann ich das nicht sagen. Ist was verworren bei uns weil unsere Firma aus 5 verschiedenen Firmen besteht.

      Kommentar


      • #4
        AW: Fragen zur geringfügigen Beschäftigung (ende Arbeitsverhältnis)

        Zitat von sucrebebe Beitrag anzeigen
        Hallo,

        ich bin die ersten Tage im Monat arbeiten weil dann die Löhnung anfällt Deswegen ist es auch nur dann möglich zu kommen. Da dafür 1,73 Stunden am Tag nicht ausreichen da wir immer nur bis zum 10ten des Monats zeit haben komme ich dann immer so 5-6 Stunden am Tag arbeiten und brauche den rest des Monats nicht mehr kommen, wenn meine 37,5 Stunden voll sind. Meistens komm ich trotzdem und dann geht es auf Überstunden.

        Mein Urlaub verfällt nicht, da ich ihn nicht nehmen konnte.

        Wir sind bei uns unter 10 Leute. Genau kann ich das nicht sagen. Ist was verworren bei uns weil unsere Firma aus 5 verschiedenen Firmen besteht.
        der Urlaub aus 2014 verfällt schon, wenn er nicht bis spätestens zum 31.3. 2015 genommen wird und muss dann vom AG abgegolten werden.Der Urlaubsanspruch ist zeitlich befristet und auf das Kalenderjahr beschränkt. Er entsteht am 1.1. und endet am 31.12. des Urlaubjahres, sofern er nicht nach § 7 Abs.3 BUrlG auf das nächste Kalenderjahr übertragen wird!!.Eine Übertragung auf das folgende Jahr ist nur statthafr, wenn dringende betriebliche oder in der Person des AN liegende Gründe dies re3chtfertigen.Übertragen er Urlaub muss bis zum 31.3. des Folgejahres genommen werden.Andernfalls erlischt der Urlaubsanspruch.
        Gruß FS
        In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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        • #5
          AW: Fragen zur geringfügigen Beschäftigung (ende Arbeitsverhältnis)

          Ich konnte ihn ja nicht nehmen. Das ist Auch so geklärt. Bekomme die 51 Tage bezahlt. So gemein ist meine Chefin auch nicht. Hab die ja nicht aus Spaß gesammelt.

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          • #6
            AW: Fragen zur geringfügigen Beschäftigung (ende Arbeitsverhältnis)

            Bezüglich der Entgeltfortzahlung für die Feiertage stimme ich dir zu. Entweder muss hier nach Arbeitsvertrag 1,73 Std. für jeden Feitertag gezahlt werden, oder die durchschnittlichen Stunden, wenn ein Feiertag in die tatsächlich geleisteten regelmäßigen Arbeitstage fällt.

            Was den Urlaub und die Feiertage für 2016 betrifft, wäre es eine klare Sache, wenn du tatsächlich noch weiter arbeiten würdest. Es ist aber ja so, dass du, um nicht in eine sv-pflichtige Beschäftigung zu kommen, nur scheinbar noch dort beschäftigt bist. Dass das so nicht legal ist, brauche ich dir wohl nicht sagen. Du bist nur noch auf dem Papier beschäftigt für den Zeitraum, bis dein Urlaub und deine Mehrarbeit abgegolten sind. Würde dir dein AG nun auch noch Feiertage und Urlaub für 2016 auszahlen müssen, würdest du im Ergebnis mehr Geld bekommen als dir zusteht.

            Unter den gegebenen Voraussetzungen würde ich es auf eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht jedenfalls nicht ankommen lassen.

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